Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.10.1993 - 11 E 11692/93   

Erkennungsdienstliche Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft

§ 23 EGGVG

Verfahrensgang

  • VG Trier, 01.07.1993 - 1 K 1329/92
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.10.1993 - 11 E 11692/93

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 2108
  • NVwZ 1994, 916



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • FG Hamburg, 25.08.2002 - IV 165/00  

    Marktordnungsrecht, Rechtsweg bei Auskunftsanspruch

    Demgegenüber gehören solche Maßnahmen nicht in den Bereich des § 23 EGGVG , mit denen präventive Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.1990 1 C 29/86, NJW 1990, 2765 ; OVG Koblenz, Beschluss vom 12.10.1993 11 E 11692/93.OVG, NJW 1994, 2108 ).

    Jedenfalls sind nach der Zielsetzung der Verordnungen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der "Schwarzen Liste" ganz überwiegend präventiver Art. und damit nicht dem Strafverfahren oder der Strafrechtspflege zuzuordnen (zur Maßgeblichkeit der überwiegend verfolgten Zielsetzung im Rahmen des § 23 EGGVG s.a. OVG Koblenz Beschluss vom 12.10.1993 a.a.O.).

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht