Rechtsprechung

Gericht
BVerwG
Datum
27.03.1998
Aktenzeichen
4 C 11.97
Dazu im Internet

dejure.org

Erledigungserklärung im Vorprozeß

§ 43 Abs. 2 VwVfG, Erledigung "in anderer Weise" liegt auch dann vor, wenn die Beteiligten übereinstimmend den Verwaltungsakt als obsolet ansehen (z.B. weil sie ihn irrtümlich für aus anderen Gründen erledigt halten)

ibr-online

Verfahrensrecht - Erledigung "in anderer Weise" nach § 43 Abs. 2 VwVfG

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judicialis

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Fundstellen
BauR 1998, 1002
BauR 1998, 642 (Ls.)
NVwZ 1998, 729
ZfBR 1998, 323 (Ls.)
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