Rechtsprechung
| BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58 |
Erörterung des Protokolls
§§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist Vernehmung des Ermittlungsrichters zulässig, gegenüber dem der Zeuge nach Belehrung ausgesagt hatte. Das Vernehmungsprotokoll darf vorgehalten werden ("Vernehmungsbehelf"). Nur die Bekundung des Richters ist Beweisgrundlage
Sonstiges
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 11, 340
- BGHSt 11, 338
- NJW 1958, 919
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 04.04.2001 - 5 StR 604/00
Unzulässige Revision des Nebenklägers (Nähere Begründung); Verstoß gegen …
Es ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, den Ermittlungsrichter zeugenschaftlich über die von dem Zeugnisverweigerungsberechtigten gemachten Aussagen zu vernehmen, sofern eine richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren stattgefunden hat (BGHSt 11, 338, 339 f.; 36, 384, 385 f.).Grundlage der Feststellung des Sachverhalts kann indessen nur das in der Hauptverhandlung erstattete Zeugnis des Richters über den Inhalt der früheren Aussage des jetzt die Aussage verweigernden Zeugen sein, nicht aber der Inhalt der Vernehmungsniederschrift selbst (BGHSt 11, 338, 340).
Es genügt insbesondere nicht, wenn der Richter lediglich erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (BGHSt 11, 338, 341); verwertbar ist nur das, was - gegebenenfalls auf den Vorhalt hin - in die Erinnerung des Richters zurückkehrt (BGHSt 21, 149, 150).
Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, den Ermittlungsrichter zeugenschaftlich über die von dem Zeugnisverweigerungsberechtigten gemachten Aussagen zu vernehmen, sofern eine richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren stattgefunden hat (BGHSt 11, 338, 339 f.; 21, 149, 150; 36, 384, 385 f.).
Grundlage der Feststellung des Sachverhalts kann indessen nur das in der Hauptverhandlung erstattete Zeugnis des Richters über den Inhalt der früheren Aussage des jetzt die Aussage verweigernden Zeugen sein, nicht aber der Inhalt der Vernehmungsniederschrift selbst (BGHSt 11, 338, 340).
Es genügt insbesondere nicht, wenn der Richter lediglich erklärt, er habe die Aussage richtig aufgenommen (BGHSt 11, 338, 341); verwertbar ist nur das, was - gegebenenfalls auf den Vorhalt hin - in die Erinnerung des Richters zurückkehrt (BGHSt 21, 149, 150;… LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl. § 252 Rdnr. 27; Wömpner, NStZ 1983, 293, 298; allgemein zu den Anforderungen an die Bekundungen einer Verhörsperson nach Vorhalt von Niederschriften BGHSt 14, 310, 313; BGH StV 1994, 413).
- BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
Strafrecht - Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
Beweisgrundlage ist dann allerdings nicht der Vorhalt, sondern die bestätigende Erklärung desjenigen, dem der Vorhalt gemacht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 11, 159, 160 und 11, 338, 340 f).Beweisgrundlage ist dann allerdings nicht der Vorhalt, sondern die bestätigende Erklärung desjenigen, dem der Vorhalt gemacht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 11, 159, 160 und 11, 338, 340/341).
- BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf
Beweisgrundlage ist nicht der Vorhalt, sondern die bestätigende Erklärung desjenigen, dem der Vorhalt gemacht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 11, 159, 160 und 11, 338, 340/341).Beweisgrundlage ist nicht der Vorhalt, sondern die bestätigende Erklärung desjenigen, dem der Vorhalt gemacht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 11, 159, 160 und 11, 338, 340/341).
- BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei …
Ein Gericht darf Video- und Tonbandaufzeichnungen früherer Vernehmungen zum Zwecke des Vorhalts an die Verhörspersonen abspielen (vgl. BGHSt 1, 4, 8; 11, 338; 14, 310 f).a) Allerdings durfte das Landgericht die Video- und Tonbandaufzeichnungen zum Zwecke des Vorhalts an die Verhörspersonen abspielen (vgl. BGHSt 1, 4, 8; 11, 338; 14, 310 f).
- BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen …
Eine Ausnahme hiervon gilt nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit, als ein Richter, sofern seinerzeit über das Zeugnisverweigerungsrecht belehrt wurde, als Zeuge über den Inhalt der früheren Aussage gehört werden kann (vgl. BGHSt 2, 99; 11, 338; 13, 394).Doch bleibt die Niederschrift als solche unverwertbar (BGHSt 11, 338 [340 f.]).
- BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86
Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89
Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der verweigerungsberechtigte Zeuge vor der Hauptverhandlung nach vorschriftsmäßiger Belehrung von einem Richter vernommen worden ist; in diesem Fall kann der Richter als Zeuge über die Aussage vernommen werden (BGHSt 2, 99 [106]; 11, 338 [339]; 13, 394 [395]; 17, 324 [326]; 27, 231 [232]). - BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03
Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung …
Der darin liegende Wertungswiderspruch vergrößert sich noch, wenn zur Unterstützung des Gedächtnisses des Richters als Vorhalt nicht nur die Vernehmungsniederschrift verlesen (vgl. BGHSt 11, 338, 341; 21, 149, 150), sondern auch eine Bild-Ton-Aufzeichnung der früheren Vernehmung vorgespielt werden darf, - was in konsequenter Übertragung dieser Rechtsprechung naheliegt - (…vgl. Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 255 a Rdn. 3), jedoch nicht unbestritten ist (kritisch hierzu Rieß StraFo 1999, 1, 3). - BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
Materielles Beamtendisziplinarrecht
Verwertet werden darf nur das, was der vernehmende Richter aus eigener Erinnerung über den Inhalt der Zeugenaussage bekundet, nicht der Inhalt der Vernehmungsniederschriften selbst (BGH, Urteil vom 2. April 1958 2 StR 96/58 BGHSt 11, 338 ). - BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90
- BGH, 30.03.1994 - 2 StR 643/93
- BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73
- BGH, 02.10.1985 - 2 StR 377/85
- OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
Verfahrensrüge; Begründung, Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrung; …
- BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
- BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
- BGH, 02.05.1962 - 2 StR 132/62
- OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97
- OLG München, 23.10.2007 - 4St RR 181/07
Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und Belastung durch einen …
- OLG München, 22.02.2008 - 4St RR 23/08
Betäubungsmittelstrafrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung durch Verwertung des …
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