Rechtsprechung

Gericht
OLG Düsseldorf
Datum
29.12.1986
Aktenzeichen
1 Ws 1097-1098/86
Dazu im Internet

dejure.org

Ersatzzustellung an Gefangenen

Unwirksamkeit der Zustellung nach § 181 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 178 ZPO), wenn der Empfänger inhaftiert ist, Familienadresse ist dann nicht seine "Wohnung"

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Fundstellen
NJW-RR 1987, 894
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