Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
14.03.1990
Aktenzeichen
VIII ZR 204/89
Dazu im Internet

dejure.org

Ersatzzustellung an Lebensgefährtin

§ 181 Abs. 1 ZPO <Fassung bis 30.6.02>, Wirksamkeit der Ersatzzustellung "jedenfalls" bei Zusammenleben in einer "Familie" (hier: mit Kind der Lebensgefährtin), "tatsächliche Verbundenheit" (Hinweis: vgl. nun § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO);

Ermittlungspflicht des Zustellers (Briefträgers);

Möglichkeit einer Wiedereinsetzung, § 233 ZPO

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Fundstellen
BGHZ 111, 1
NJW 1990, 1666
NJW-RR 1990, 963
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