Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84   

Erschließungsangebot III

§ 35 Abs. 2 BauGB, zu den Voraussetzungen, unter denen die Gemeinde ausnahmsweise verpflichtet ist, das Erschließungsangebot eines Privaten zur Ermöglichung eines Vorhabens im Außenbereich anzunehmen, § 123 Abs. 4 BauGB;

§ 65 Abs. 2 VwGO, trotz unterlassener notwendiger Beiladung keine Urteilsaufhebung, wenn die gerichtliche Entscheidung den Beizuladenden letztlich nicht beeinträchtigt

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung einer irrtümlich für den Innenbereich erteilten Teilungsgenehmigung; Ablehnung eines für ein im Außenbereich nicht privilegiertes Vorhaben abgegebenes Erschließungsangebot

Verfahrensgang

  • VG Bayreuth, 15.01.1981 - B 241-II/79
  • VGH Bayern, 08.12.1983 - 14 B 81 A.971
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 74, 19
  • NJW 1986, 2775
  • NVwZ 1986, 917
  • DVBl 1986, 682
  • BauR 1986, 421
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Wird zitiert von ... (62)  

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94  

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Zur Rechtskrafterstreckung bedürfte es der Beiladung der Mieter (§§ 121, 63 Nr. 3 VwGO), die nur so in einem nachfolgenden Zivilprozeß an den Inhalt des rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Urteils gebunden werden könnten (vgl. etwa Urteile vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1.81 u.2.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 76 S. 1, vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 [22] und vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 2.86 BVerwGE 77, 102 [106]).
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89  
    So hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), nachdem es diese Frage zunächst noch offengelassen hatte (Urteil vom 2. September 1983 7 C 97.81 = DVBl 1984, S 91 = NVwZ 1984, S 507), entschieden, eine unterbliebene notwendige Beiladung ziehe dann keine Aufhebung des angefochtenen Urteils und keine Zurückverweisung nach sich, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, daß die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß (BVerwG - Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.84 = E 74, 19, 21 ff; bestätigt durch Beschluß vom 23. September 1988 - 7 B 150.88 = E 8o, 228, 230).

    Bei einem die Klage abweisenden Urteil,-mache es dieser Zweck nicht erforderlich, die Rechtskraft auf den begünstigten Dritten zu erstrecken (BVerwG - Urteil vom 7. Februar 1986, aaO.), weil ihm durch diese Entscheidung Nachteile nicht entstehen könnten.

    Die Notwendigkeit einer Beiladung kann somit nicht davon abhängen, wie das künftige - zudem nicht rechtskräftige - Urteil der Tatsacheninstanz lautet (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 49, § 57; BVerwG - Urteil vom 7. Februar 1986, aaO.).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90  

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Denn auch die in irrtümlicher Annahme einer Innenbereichslage erteilte Genehmigung der Teilung eines Außenbereichsgrundstücks bindet die Baugenehmigungsbehörde nach Maßgabe des erklärten Zwecks der Teilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19).
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