Rechtsprechung
| BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98 |
Ersetzung des alten Kaufvertrages
§§ 883 Abs. 1, 885 BGB, erloschene Auflassungsvormerkung kann durch erneute Bewilligung ohne Neueintragung im Grundbuch zum "Wiederaufleben" gebracht werden (Rechtsgedanke des § 879 Abs. 2 BGB), der Rang (§ 879 BGB) bestimmt sich jedoch nach dem Zeitpunkt der neuen Bewilligung
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- Dt. Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- Deutsches Notarinstitut
(Volltext/Leitsatz)
- rws-verlag.de
Wirksame Sicherung durch erneute Bewilligung einer erloschenen Auflassungsvormerkung
- Prof. Dr. Lorenz
"Ersetzung" des einer Auflassungsvormerkung zugrundeliegenden Anspruchs ohne Neueintragung - Vormerkungswidrige Belastung eines Grundstücks
- MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Volltext und Entscheidungsanmerkung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 35)
§§ 883 Abs. 1, 885 Abs. 1 BGB
"Reaktivierung" einer erloschenen Auflassungsvormerkung durch erneute Bewilligung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wiederbelebung einer erloschenen Auflassungsvormerkung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Sicherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs durch erneute Bewilligung einer erloschenen Auflassungsvormerkung ohne Grundbuchberichtigung
Kurzfassungen/Presse (4)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 883 Abs. 1, 885 Abs. 1
"Wiederbelebung" einer erloschenen Auflassungsvormerkung - zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 883 Abs. 1, § 885 Abs. 1
Sicherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs durch erneute Bewilligung einer erloschenen Auflassungsvormerkung ohne Grundbuchberichtigung - nomos.de
, S. 42 (Leitsatz)
§§ 883 Abs. 1, 885 Abs. 1 BGB
Auflassungsvormerkung/erneute Bewilligung/Grundbucheintragung - finanztip.de (Kurzinformation)
Wiederverwendung einer Auflassungsvormerkung
Besprechungen u.ä. (4)
- MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Entscheidungsbesprechung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 41)
§ 885 BGB; § 883 BGB; § 879 BGB; § 1180 BGB
Wiederverwendung unwirksamer Eigentumsvormerkungen (Notar Dr. Hermann Amann, Berchtesgaden) - MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Volltext und Entscheidungsanmerkung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 35)
§§ 883 Abs. 1, 885 Abs. 1 BGB
"Reaktivierung" einer erloschenen Auflassungsvormerkung durch erneute Bewilligung - bayern.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 885 BGB; § 883 BGB; § 879 BGB; § 1180 BGB
Wiederverwendung unwirksamer Eigentumsvormerkungen (Notar Dr. Hermann Amann, Berchtesgaden; MittBayNot 3/2000, S. 197) - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Sicherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs durch erneute Bewilligung einer erloschenen Auflassungsvormerkung ohne Grundbuchberichtigung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 143, 175
- NJW 2000, 805
- ZIP 2000, 225
- MDR 2000, 384
- DB 2000, 873
- NJW-RR 2000, 1112
- WM 2000, 288
- BB 2000, 588
- Rpfleger 2000, 153
- DNotZ 2000, 639
- NJ 2000, 261 (Ls.)
- JR 2001, 58
Wird zitiert von ... (35)
- OLG Hamm, 14.12.2006 - 10 U 120/06
Keine Insolvenzfestigkeit des bedingten Rückübertragungsanspruches eines …
Es habe keine weitere Grundbucheintragung erfolgen müssen; der Streitfall sei mit der Entscheidung des BGH vom 26. November 1999 - V ZR 432/98- , veröffentlicht in BGHZ 143, 175 ff. = NJW 2000, 805 ff., vergleichbar.Die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 26. November 1999 - V ZR 432/98 - sei auf den Streitfall nicht übertragbar.
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGHZ 143, 175 ff. = NJW 2000, 805 ff.) sei die der Vormerkung zugrunde liegende Vereinbarung nicht aufgehoben, sondern lediglich ergänzt worden.
Nach Auffassung des Senats steht diesem Ergebnis auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26. November 1999 - V ZR 432/98 - (BGHZ 143, 175 ff. = NJW 2000, 805 ff.) entgegen.
Im Gegensatz zu der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 26. November 1999 - V ZR 432/98 - kann im Streitfall mithin nicht von einem "deckungsgleichen" Anspruch gesprochen werden.
Die Frage, ob das Anspruchsziel jedenfalls einer Vormerkung, die einen bedingten Anspruch auf dingliche Rechtsänderung sichert, daraufhin zu reduzieren ist, dass lediglich auf das dingliche Recht als solches abzustellen ist und mithin aus dem Kreis der anspruchsindividualisierenden Merkmale die weiteren Modalitäten und die Art des Schuldverhältnisses ausgesondert werden (so auch Wacke DNotZ 2000, 615, 633 unter Berufung auf BGH NJW 2000, 805 ff.), hat grundsätzliche Bedeutung und bedarf nach Auffassung des Senats im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 26. November 1999 - V ZR 432/98 - der Präzisierung (§ 543 Abs. 2 ZPO).
- BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
Immobilien - Rückauflassungsvormerkung: Erstreckung auf weitere Rücktrittsgründe
Eine zur Sicherung eines durch Rücktritt bedingten Rückauflassungsanspruchs eingetragene Vormerkung kann, ohne dass es einer erneuten Eintragung bedürfte, durch Bewilligung auf weitere Rücktrittsgründe erstreckt werden (Fortführung von BGHZ 143, 175 ff.).*).§ 879 Abs. 2 BGB ist auf die Vormerkung entsprechend anzuwenden (Senat, BGHZ 143, 175, 179 f. m.w.N. = MittBayNot 2000, 104 m. Anm. Demharter = DNotZ 2000, 639 m. Anm. Wacke = ZfIR 2000, 121 m. Anm. Volmer = LM BGB § 883 Nr. 27 m. Anm. Stürner/Heggen).
Die trotz Erlöschens des gesicherten Anspruchs weiterhin eingetragene Vormerkung muss nicht gelöscht und zur Sicherung eines neu begründeten Anspruchs wiederum eingetragen werden, sondern kann zur Sicherung eines neu begründeten Anspruchs nutzbar gemacht werden, sofern dieser auf dieselbe Leistung wie der zunächst gesicherte Anspruch gerichtet ist (Senat, BGHZ 143, 175, 181;… Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl. § 885 Rdn. 6;… a.M. Demharter, aaO;… Vollmer, aaO;… Staudinger/Gursky, aaO, Rdn. 333).
Diese Frage ist durch das Urteil des Senats, BGHZ 143, 175, 183, entschieden.
- BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04
Insolvenzrecht - Wirkungen der Rückschlagsperre
Die Nutzbarkeit der alten Buchposition hat der Bundesgerichtshof unter rechtsähnlichen Voraussetzungen bereits für die Umschreibung des Eigentums (…BGH, Urt. v. 12. Januar 1973 - V ZR 98/71, WW 1973, 298, 299) und für die neu bewilligte Vormerkung bei Sicherung eines kongruenten Anspruchs (BGHZ 143, 175, 181 f) anerkannt.Dies ist gegebenenfalls im Interesse der Grundbuchklarheit durch entsprechende Rangvermerke im Grundbuch zum Ausdruck zu bringen (BGHZ 143, 175, 183).
- OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09
Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung
Selbst wenn letzteres festgestellt würde, genügt dies indes - wie die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes in der angefochtenen Zwischenverfügung zutreffend zugrunde gelegt hat - zum Nachweis des Erlöschens des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs und damit zum Nachweis einer hierdurch verursachten Unrichtigkeit der Eintragung dieser Vormerkung deshalb nicht, weil infolge der in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 143, 175 ff. = NJW 2000, 805; BGH NJW 2008, 587) bejahten Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen nicht ausgeschlossen werden kann, daß die im Grundbuch eingetragene Vormerkung - hier : die Vormerkung unter Nr. 4 - inzwischen einen Anspruch sichert, dessen Bestehen durch den Tod der Berechtigten nicht berührt wird, sondern der mit diesem Tod auf ihre(n) Erben übergegangen ist.§ 879 Abs. 1 BGB ist vielmehr auf die Vormerkung entsprechend anzuwenden (vgl. BGHZ 143, 175 [179 f.]; BGH NJW 2008, 578 [579]).
Hieraus hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26. November 1999 (BGHZ 143, 175 ff.) die Möglichkeit abgeleitet, eine durch den Untergang des gesicherten Anspruchs erloschene Vormerkung durch einen neu begründeten Anspruch "aufzuladen"; entsprechend ist nach seiner Rechtsprechung die Möglichkeit gegeben, eine wegen Nichtigkeit des zu sichernden Anspruchs zunächst unwirksame Vormerkung durch wirksame Neubegründung des Anspruchs zur Entstehung zu bringen (vgl. BGH NJW 2008, 579 [580]; OLG Frankfurt, DNotZ 1995, 539 [540]; Ertl, Rpfleger 1979, 361 [364]; Stürner/Heggen, LM BGB § 883 Nr. 27; Wacke, DNotZ 1995, 507 [512 f.] mit arg. e contrario aus § 1180 Abs. 1 BGB).
Hieraus folgt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 zugleich die Möglichkeit, den gesicherten Anspruch in der Weise "auszutauschen", daß die bereits eingetragene Vormerkung - ohne erneute oder ergänzende Eintragung im Grundbuch - von dem Beteiligten zur Sicherung eines neu begründeten Anspruchs nutzbar gemacht wird, sofern dieser nur auf dieselbe Leistung (hier: Auflassung) wie der zunächst gesicherte Anspruch gerichtet ist (vgl. BGH NJW 2008, 578 [579]; vgl. auch BGHZ 143, 175 [181]; LG Lübeck, NJW-RR 1996, 914 [915]).
- BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03
Immobilienanlagen - Rechtsscheinvollmacht bei Verstoß gegen Art. 1 RBerG?
Dies entspricht auch dem Grundsatz beiderseits interessengerechter Interpretation (vgl. BGHZ 143, 175, 178; BGH, Urteil vom 9. Juli 2001 - II ZR 228/99, WM 2001, 1525). - BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 172/01
Unzulässiger Klarstellungsvermerk im Grundbuch bei bloßen Zweifeln an wirksamer …
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einigung der Eintragung vorausgeht oder ihr nachfolgt (siehe § 879 Abs. 2, § 892 Abs. 2 BGB; BGH NJW 1973, 613; auch NJW 2000, 805/806; KG KGJ 4, 329/332 f.; JW 1925, 2617/2618;… Staudinger/Gursky BGB 13. Bearb. § 873 Rn. 9;… Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 873 Rn. 2).Einer erneuten Eintragung im Grundbuch bedarf es auch dann nicht, wenn erst die nachfolgende Einigung wirksam ist und den Rechtswechsel herbeiführt (BGH NJW 2000, 805/807; KG JW 1925, 2617/2618;… Staudinger/Gursky § 873 Rn.1208, § 894 Rn. 52 f.;… Kohler in Bauer/von Oefele GBO § 22 Rn. 145;… Meikel/Böttcher GBR 8. Aufl. § 22 Rn. 57).
Geht es um das Rangverhältnis von Rechten, mit denen ein Grundstück belastet ist, so dient der klarstellende Rangvermerk im Interesse der Grundbuchklarheit dazu, das feststehende Verhältnis dieser Rechte zueinander im Grundbuch deutlich zum Ausdruck zu bringen (BGH NJW 2000, 805/807;… Palandt/Bassenge BGB § 873 Rn. 2; Wacke DNotZ 2000, 643/646).
- OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 131/08
Immobilien - Wann erlischt Rückübertragungsvormerkung?
Zwar treffe es zu, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 805) selbst eine erloschene Auflassungsvormerkung durch eine erneute Bewilligung ohne Grundbuchberichtigung und inhaltsgleiche Neueintragung wieder zur Sicherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden könne, wenn Eintragung und Bewilligung den gleichen sicherungsfähigen, auf dingliche Rechtsänderung gerichteten Anspruch betreffen.Nach dem Urteil des BGH vom 26.11.1999 (BGHZ 143, 175=Rechtspfleger 2000, 153= NJW 2000, 805-807) kann zwar eine erloschene Auflassungsvormerkung durch erneute Bewilligung ohne Grundbuchberichtigung und inhaltsgleiche Neueintragung wieder zur Sicherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden.
Deckungsgleich ist der Anspruch aber nur, wenn Schuldner, Gläubiger und Ziel des Anspruchs identisch sind (BGHZ 143, 175, 181;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdnr. 1488).
- BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07
Immobilien - Wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers?
Dies spricht unter Berücksichtigung der Erfordernisse einer beiderseits interessengerechten Auslegung (Senat, BGHZ 143, 175, 178;… Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, 1054) dafür, dass die Anweisung zur Auszahlung an den Verkäufer und die darin enthaltenen Tilgungsbestimmung nur für den Fall der Wirksamkeit der Abtretung des Darlehensauszahlungsanspruchs gelten sollten (…so für eine identische Klausel unter bereicherungsrechtlichen Gesichtspunkten: BGH, Urt. v. 20. April 2004, XI ZR 171/03, ZfIR 2004, 518, 522). - BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09
Rechtsanwälte - Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars
Bei dieser Sachlage gestattet eine beiderseits interessengerechte Auslegung (BGHZ 131, 136, 138; 143, 175, 178) nicht die Schlussfolgerung, dass etwaige Hilfsdienste von Referendaren ebenfalls nach Stunden zu vergüten sind. - BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00
Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des …
a) Die Unrichtigkeit folgt nicht daraus, daß mangels eines zu sichernden Anspruchs auch die von diesem abhängige (akzessorische) Vormerkung (vgl. Senat, BGHZ 143, 175, 179) von Anfang an nicht entstanden ist. - BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07
Insolvenzrecht - Rücktritt des Käufers nach Zahlung des Kaufpreises
- OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10
Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des …
- BGH, 26.07.2001 - VII ZR 203/00
Bauvertrag - Bauhandwerkersicherungshypothek
- OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10
Voraussetzungen der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines künftigen …
- KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10
Immobilien - Löschung einer lebenslangen Vormerkung: Welche Nachweise?
- BGH, 10.02.2005 - IX ZR 100/03
Wirksamkeit einer Vormerkung bei Eingang des Eintragungsantrags nach Eröffnung …
- BGH, 17.12.2009 - IX ZR 214/08
Insolvenzrecht - Keine Pauschale an Personal-Service-Agentur ohne Lohnzahlung
- OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10
Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des …
- BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08
Immobilien - Kein Teilrücktritt bei unteilbarer Leistung des Gläubigers!
- OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06
Umfang rechtsgeschäftlicher Notarvollmacht bei Grundstückskaufvertrag
- BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05
Immobilien - Abtretung und Vormerkung
- BGH, 01.07.2003 - XI ZR 363/02
Bürgschaftsrecht - Auslegung einer Bürgschaftserklärung
- OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08
Klarstellungsvermerk über die Grundlage der Eintragung im Grundbuch nur bei …
- OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag …
- OLG München, 18.11.2011 - 34 Wx 425/11
Immobilien - Welche Voraussetzungen für Löschung von Rückauflassungsvormerkung?
- BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 223/03
Rangwirkung einer Vormerkung
- OLG Bremen, 07.02.2005 - 3 W 58/04
Eintragung eines Rangrücktritts der Auflassungsvormerkung gegenüber einer …
- OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10
Voraussetzungen der Löschung einer ein Vorkaufsrecht sichernden Vormerkung
- OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10
Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung
- OLG Hamm, 29.09.2011 - 5 U 44/11
Reallast zugunsten eines Dritten
- OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09
Maßgebliches Recht für ein Amtsverfahren nach § 53 Abs. 1 GBO in Übergangsfällen
- OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10
Löschung Auflassungsvormerkung ohne Bewilligung durch Grundbuchberichtigung nach …
- OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 146/11
Grundbuch: "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen
- OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 126/11
Grundbuch: Anwendbarkeit des § 23 GBO auf die Löschung einer …
- OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 20 W 548/10
Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung
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