Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01   

Ertragswertermittlung

§ 162 Abs. 1 VwGO, zu den (engen) Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens im Verwaltungsprozeß

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    VwGO § 162 Abs. 1
    Gerichtsverfahrensrecht

  • NWB SteuerXpert START

    VwGO § 162 Abs. 1

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen; Privatgutachten.

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2001, 1763
  • NVwZ 2001, 919



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06  

    Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger

    Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37).

    Zudem muss die jeweilige Prozesssituation das Gutachten herausfordern; dessen Inhalt muss auf die Förderung des jeweiligen Verfahrens zugeschnitten sein (vgl. Beschluss vom 11. April 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06  
    Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (Beschluss vom 11. April 2001 BVerwG 9 KSt 2.01 Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37).

    Zudem muss die jeweilige Prozesssituation das Gutachten herausfordern; dessen Inhalt muss auf die Förderung des jeweiligen Verfahrens zugeschnitten sein (vgl. Beschluss vom 11. April 2001 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98  

    Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit

    Aufwendungen für ein von einem Beteiligten privat in Auftrag gegebenes Gutachten können demnach notwendig sein, wenn die Einholung des Gutachtens zur Vorbereitung des Verfahrens oder/und zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde geboten war (BVerwG, Beschl. v. 08.01.1991 - 1 A 49.85 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 24 S. 3/4; Beschl. v. 13.03.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268; Beschl. v. 15.03.1994 - 8 B 207.93 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 35; Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -; vgl. auch BGH, Urt. v. 06.11.1958 - III ZR 147/57 - BGHZ 28, 302/308).

    Die Notwendigkeit, ein privates Sachverständigengutachten einzuholen, ist daher im Verwaltungsprozess nur anzuerkennen, wenn der Beteiligte Behauptungen, die sein Begehren tragen, mangels genügender eigener Sachkunde nur mit Hilfe des eingeholten Gutachtens substantiiert darlegen oder unter Beweis stellen und das Gericht nur so zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen veranlassen kann, die Prozesslage oder das rechtsstaatliche Gebot prozessualer "Waffengleichheit" die Einholung des Gutachtens herausfordern und der Inhalt des Gutachtens auf die Verfahrensförderung zugeschnitten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 - und Olbertz in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 162 Rn. 28 jeweils m. w. Nachw.).

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  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1001.06  
    Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (Beschluss vom 11. April 2001 BVerwG 9 KSt 2.01 Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37).

    Zudem muss die jeweilige Prozesssituation das Gutachten herausfordern; dessen Inhalt muss auf die Förderung des jeweiligen Verfahrens zugeschnitten sein (vgl. Beschluss vom 11. April 2001 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2002 - 7 OA 3824/01  

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für ein Privatgutachten; Kosten;

    Die Einholung eines Privatgutachtens durch einen Beteiligten ist auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren als notwendig und damit erstattungsfähig anzuerkennen, wenn der Beteiligte mangels genügender eigener Sachkunde tragende Behauptungen nur mit sachverständiger Hilfe darlegen kann, die Prozesssituation das Gutachten herausfordert und dessen Inhalt auf die Verfahrensförderung zugeschnitten ist (in Anlehnung an BVerwG, Beschl. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2.01-).

    Die fehlende eigene Sachkunde wird durch das Erfordernis ergänzt, dass die Prozesssituation das Gutachten herausfordern und dessen Inhalt auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein muss (BVerwG, Besch. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2.01 -, DVBl. 2001, S. 1763).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07  

    Sachverständige - Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?

    BVerwG, Beschlüsse vom 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06 -, NJW 2007, 453, und vom 11.4.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 - , NVwZ 2001, 919; OVG NRW, Beschluss vom 25.6.2001 - 7 E 747/99 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 5.11.2007 - 23 C 07.2664 -, juris; Neumann, a.a.O., § 162 Rn. 35.
  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119  

    Erstattungsfähigkeit von privaten Sachverständigenkosten i. R. eines

    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. hierzu auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 449 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919 und vom 16.11.2006 NJW 2007, 453 ).

    Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.; BVerwG vom 11.4.2001 a.a.O.; BVerwG vom 16.11.2006 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 1 OA 187/06  

    Einholung eines Privatgutachtens im Verwaltungsverfahren;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die nach dieser Vorschrift zu erstattenden Kosten in seinem Beschluss vom 11. April 2001 (9 KSt 2.01 (11 A 13.97) - NVwZ 2001, 919 = DVBl. 2001, 1763) wie folgt umschrieben: "Aufwendungen für private, d. h. nicht vom Gericht bestellte Sachverständige sind nach Abs. 1 dieser Vorschrift nur dann erstattungsfähig, wenn diese Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 8 C 11145/04  

    Prozessrecht, Kostenrecht, Kostenerinnerung, Kostenfestsetzung, gerichtliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können im Verwaltungsprozess die Kosten für private Sachverständige nur - ausnahmsweise - dann als notwendig anerkannt werden, wenn die Partei andernfalls nicht in der Lage ist, ihren Rechtsstandpunkt zu vertreten, wobei der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen ist: Die Prozesssituation muss die gutachterliche Stellungnahme herausfordern und deren Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2001, NVwZ 2001, 919).
  • BVerwG, 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08  
    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (Beschluss vom 11. April 2001 BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09  

    Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2008 - 19 E 224/08  
  • VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699  

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine

  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406  

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11  

    Öffentliches Recht - Verwaltungsprozess: Privatgutachterkosten erstattungsfähig?

  • BVerwG, 17.03.2003 - 4 A 28.01  
  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2009 - 3 O 2038/08  

    Festsetzung von Parteikosten

  • BVerwG, 20.04.2010 - 9 KSt 19.09  

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2001 - 10a D 191/96  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 7 E 747/99  
  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854  

    Notwendigkeit eines Privatgutachtens im Fall des Vorliegens einer

  • VG Minden, 29.09.2011 - 9 K 918/10  
  • VG Hannover, 06.02.2008 - 12 A 3174/05  

    Verfahrensrecht, Kostenrecht, notwendige Aufwendungen, Kostenerstattung,

  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1067  

    Erstattungsfähigkeit eines von einem Beigeladenen während eines

  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 KSt 6.11  

    Kostenerinnerung; notwendige Aufwendungen; Reiseauslagen; Anreise mit der Bahn;

  • VG Mainz, 22.12.2005 - 3 K 435/03  

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten eines im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens

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