Rechtsprechung
   BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97 und 2 BvR 50/98   

Euro

Art. 23, 88 S. 2 GG, Art. 38, Art. 14 GG, Art. 106 ff EG;

Einschätzungsprärogative der politischen Instanzen bei der Einführung des Euro

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Teilnahme Deutschlands an der Europäischen Währungsunion

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit der Euro-Einführung

Kurzfassungen/Presse (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 97, 350
  • NJW 1998, 1934
  • ZIP 1998, 733
  • DVBl 1998, 582
  • EuZW 1998, 279
  • NVwZ 1998, 834
  • WM 1998, 807
  • DÖV 1998, 550
  • DB 1998, 870
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Wird zitiert von ... (42)  

  • BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10  

    Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum

    Ihre strikte Beachtung gewährleistet, dass die Handlungen der Organe der Europäischen Union in und für Deutschland über eine hinreichende demokratische Legitimation verfügen (BVerfGE 89, 155 [199 ff.]; 97, 350 [373]).

    aa) Ob und, wenn ja, unter welchen näheren Umständen die Kaufkraft des Geldes vom Schutzbereich der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG mit umfasst ist (vgl. BVerfGE 97, 350 [370 f.]), muss hier nicht entschieden werden.

    Dahinstehen kann insbesondere die Frage, inwiefern die staatsorganisationsrechtliche Bestimmung des Art. 88 Satz 2 GG durch die objektivrechtliche Unabhängigkeitsanforderung und durch die Verpflichtung auf Preisstabilität auch dem Ziel des subjektiven Eigentumsschutzes dient (vgl. BVerfGE 89, 155 [174]; 97, 350 [376]).

    Es bleibt auch im Hinblick auf die vorliegend angegriffenen Stützungsmaßnahmen bei dem allgemeinen Befund, dass der Geldwert in besonderer Weise gemeinschaftsbezogen und gemeinschaftsabhängig ist (vgl. BVerfGE 97, 350 [371]).

    a) Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Zusammenhang mit der zur Verwirklichung eines vereinten Europas erstrebten Öffnung der staatlichen Herrschaftsordnung hin zur Europäischen Union (vgl. Art. 23 GG) auf verfassungsrechtliche Schranken hingewiesen, die das Grundgesetz gegenüber einer parlamentarischen Selbstbeschränkung des Budgetrechts errichtet (vgl. BVerfGE 89, 155 [172]; 97, 350 [368 f.]).

    Ihre strikte Beachtung gewährleistet, dass die Handlungen der Organe der Europäischen Union in und für Deutschland über eine hinreichende demokratische Legitimation verfügen (BVerfGE 89, 155 [199 ff.]; 97, 350 [373]).

    Deren Entwicklung ist voraussehbar normiert und parlamentarisch verantwortbar (vgl. BVerfGE 89, 155 [204]; 97, 350 [372 f.]; 123, 267 [356]).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08  

    Lissabon

    Eine freie öffentliche Meinung und eine politische Opposition müssen fähig sein, den Entscheidungsprozess in seinen wesentlichen Zügen kritisch zu beobachten und Verantwortlichen - das heißt in der Regel einer Regierung - sinnvoll zuzurechnen (vgl. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG; BVerfGE 89, 155 ; 97, 350 ; rechtsvergleichend Cruz Villalón, Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Vergleich, in: von Bogdandy/Cruz Villalón/Huber, Handbuch Ius Publicum Europaeum, Bd. I, 2007, § 13 Rn. 102 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99  

    Halbteilungsgrundsatz

    Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, die geschützten vermögenswerten Rechte innezuhaben, zu nutzen, zu verwalten und über sie zu verfügen (vgl. BVerfGE 97, 350 ; 105, 17 ).
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