Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1995 - 1 StR 167/95   

Fahrt zum Jeep

§§ 211, 22 StGB, Heimtücke, maßgeblicher Zeitpunkt: Eintritt in das Versuchsstadium

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 98
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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02  

    Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches

    Somit umfaßt der Lebensvorgang, aus dem die zugelassene Anklage einen strafrechtlichen Vorwurf herleitet, alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (BGH NStZ 1992, 451; NStZ 1995, 46; NStZ-RR 1996, 98; NStZ 1997, 127; NStZ 1997, 446; NStZ 2000, 208; NStZ 2001, 440).
  • BGH, 18.03.2003 - 4 StR 17/03  

    Unvollständige / widersprüchliche Beweiswürdigung (Beruhen; nachlässige

    Zum einen betrifft die Beweiswürdigung zum Bauchstich, der innerhalb eines einheitlichen Geschehens als die schwerwiegendste der drei Verletzungshandlungen anzusehen ist, nicht nur den Schuldumfang, sondern wesentliche Modalitäten des Tathergangs (vgl. BGH Beschl. vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95; Beschl. vom 13. Mai 1993 - 1 StR 232/93; Kuckein in KK 4. Aufl. § 353 StPO Rdn. 13).
  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 558/95  
    Das Sachurteil muß den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozeßstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muß vollständig abgeurteilt werden (vgl. BGH, Urt. vom 2. November 1995 - 1 StR 167/95).
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