Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1985 - 2 StR 202/85   

Fallenlassen des Kindes

§ 227 StGB, Zweitursache

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderung an Vorsatz bei Körperverletzung mit Todesfolge

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1985, 2958
  • MDR 1985, 1042
  • StV 1985, 412
  • JR 1986, 380



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 28.03.2001 - 3 StR 532/00  

    Körperverletzung mit Todesfolge (Hirnblutung nach Angriff); Hinterlistiger

    Des Verbrechens der Körperverletzung mit Todesfolge macht sich schuldig, wer eine vorsätzliche (BGH NJW 1985, 2958) Körperverletzungshandlung begeht, der das Risiko eines tödlichen Ausganges anhaftet, sofern sich das der Handlung eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes des Angegriffenen verwirklicht (st. Rspr.; s. nur BGHSt 31, 96, 99; BGHR StGB § 226 Todesfolge 6 m.w.Nachw.) und dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (§ 18 StGB).
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92  

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

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  • OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 15 U 268/98  

    Urteilsaufhebung bei wesentlichem Verfahrensmangel: Abfassung des Urteils erst 14

    Dem ist der Fall gleichzustellen, daß ein Urteil nicht spätestens innerhalb von fünf Monaten mit Gründen versehen wurde (vgl. GmS-OGB a.a.O.; BGH NJW 1985, 2958; OLG Frankfurt, MDR 1995, 311, 312; OLG Stuttgart, VersR 1989, 863).
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