Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1956 - 3 StR 77/56   

Fangbriefe

§ 16 StGB, aberratio ictus, § 164 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 9, 240
  • NJW 1956, 1448
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 25.10.1990 - 4 StR 371/90  

    Irrtum des Täters über Person des Tatopfers bei Anstiftung

    Die Übertragung dieser Regeln auf andere Sachverhalte bereitet Schwierigkeiten (vgl. BGHSt 9, 240, 242; Streng JR 1987, 431, 433) und ist auch nicht erforderlich.

    Die Kategorie der Zurechnung der Abweichungen vom vorgestellten Verlauf des Geschehens innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren (BGHSt 9, 240, 242) reicht aus, um unangemessene Ergebnisse zu verhindern, die regelmäßig als Einwand gegen die Lösung des Senats angeführt werden.

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86  

    Fehlgeschlagener Versuch

    Wenn die Tat sich nämlich, wie hier, ohne Verwechslung des Angriffsobjekts an einem anderen Menschen (aberratio ictus, Fehlgehen des Angriffs) auswirkt, kann dem Täter, soweit die Wirkung des Angriffs auf das nicht in Aussicht genommene Opfer in Frage steht, der Vorwurf der vorsätzlichen Tatbestandserfüllung nur gemacht werden, falls er weiß, daß ein solcher Erfolg eintreten kann, und er diese Möglichkeit billigend in Kauf nimmt (h.M.: Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rn. 9; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 15 Rn. 56; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 16 Rn. 6; Rudolphi in SK § 16 Rn. 33; Lackner, StGB 16. Aufl. § 15 Anm. II 2a cc, jeweils mit Nachweisen; vgl. auch BGHSt 9, 240 [242]).
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