Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1983 - 2 StR 566/83   

Fassadenbauer

§ 263 StGB, Erfüllungsbetrug, erlangte vertragliche Position als Vermögensbestandteil

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 263

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vermögensschaden beim Betrug trotz Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 32, 211
  • NJW 1984, 1469
  • NStZ 1984, 218
  • MDR 1984, 417
  • BB 1984, 1072
  • StV 1984, 377



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09  

    Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater

    (a) Als Eingehungsbetrug werden Fallgestaltungen bezeichnet, in denen bereits der Abschluss eines gegenseitigen Vertrags und nicht erst die auf Grundlage des Vertrags erfolgende Leistungserbringung zu einem Vermögensschaden führt (vgl. BGHSt 16, 220 ; 23, 300 ; 30, 388 ; 32, 211 ; 45, 1 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 176).

    Dabei wird der Vermögensschaden teilweise als schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung beschrieben (vgl. BGHSt 23, 300 ; 32, 211 ; Dannecker, in: Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 263 StGB Rn. 99, 101; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 164, 176; Cramer/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 263 Rn. 127, 131 f.).

    Als Erfüllungsbetrug werden demgegenüber Fallgestaltungen bezeichnet, in denen erst die Abwicklung des Vertrags zu einem Vermögensschaden führt (vgl. BGHSt 32, 211 ; BGH, Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 -, NJW 1992, S. 921 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 175, 177).

  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10  

    Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines

    Der Staatsanwaltschaft ist zwar zuzugeben, dass der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung sich nicht immer stringent an diese Grundsätze hält (vgl. BGHSt 32, 211,214 a.E.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht