Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79   

Fassadenverkleidungen

§ 633 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Einbehaltung von voraussichtlichen Nachbesserungkosten (jetzt gesetzlich geregelt in § 641 Abs. 3 BGB nF);

§ 16 Nr. 3 VOB/B;

§ 13 Nr. 6 VOB/B, § 633 Abs. 2 Satz 3 BGB <Fassung bis 31.12.01>;

§ 12 Nr. 3 VOB/B, 'wesentliche Mängel', Ratio der Abweichung zu § 640 BGB aF (vgl jetzt § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB nF), Zumutbarkeit;

Reichweite des § 4 Nr. 3 VOB/B;

Mitverantwortlichkeit des Bestellers, § 242 BGB

Volltextveröffentlichungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wesentlicher Mangel

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 640 Abs. 1
    Einklagbarkeit der Abnahme

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1981, 1448
  • MDR 1981, 747
  • BauR 1981, 284
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Wird zitiert von ... (31)  

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82  

    Mängelbeseitigung: Kostenbeteiligung durch Auftraggeber außerhalb eines Prozesses

    Insoweit muß sich der Auftraggeber - hier also die Beklagten - den Umständen nach angemessen an den Mängelbeseitigungskosten beteiligen (BGH NJW 1981, 1448, 1449 m.N.; Senatsurteil vom 4. Februar 1965 - VII ZR 100/63 = Schäfer/ Finnern Z 2.400 Bl. 41, 42 R).

    Daß die Beklagten sich darüber - wohl um Kosten zu sparen - hinwegsetzten, stellt ein so schwerwiegendes Planungsverschulden dar, daß die Klägerin selbst bei unterbliebener (vgl. BGH NJW 1981, 1448, 1449) oder unzureichender (vgl. BGH NJW 1975, 1217 ) Belehrung der Beklagten billigerweise nicht allein für die spätere Kellerfeuchtigkeit verantwortlich gemacht werden kann.

  • OLG Brandenburg, 27.04.2005 - 4 U 64/02  

    Bauvertrag - Kein Berufen auf Nichtkenntnis der VOB/B!

    Hierüber ist nach der Art, dem Umfang und vor allem den Auswirkungen des Mangels und zwar im Hinblick auf die Zweckbestimmung und die ungehinderte Gebrauchstauglichkeit der in Auftrag gegebenen Leistung unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.1981, BauR 1981, 284 = NJW 1981, 1448; BGH, Urteil vom 30.04.1992, BauR 1992, 627; auch OLG Hamm, BauR 1992, 240).

    Dabei kann die Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ein wichtiger Ansatzpunkt sein, aber ebenfalls nur einer der zu berücksichtigenden Umstände (so BGH, Urteil vom 26.02.1981, aaO.).

    Vielmehr muss er sich trotz der Mängel mit deren Beseitigung Zug um Zug gegen Zahlung des restlichen Werklohns begnügen (vgl. BGH, Urteil vom 26.02.1981, aaO.; BGH, Urteil vom 28.04.1980, BauR 1980, 357; auch BGHZ 61, 42, 44 m.w.N.; BGHZ 73, 140, 145).

  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94  

    Klage auf Abnahme, fehlende Abnahme, Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim

    a Eine Klage auf Abnahme eines Werks ist zulässig im Anschluß an BGH, Urt. v. 26.02.1981 - VII ZR 287/79, NJW 1981, 1448, 1449 zu 6 a; sie kann auch "isoliert" erhoben werden, ohne daß zugleich die Zahlung restlichen Werklohns verlangt wird.

    Bedenken aus rechtlicher Sicht sind nicht gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 26.02.1981 - VII ZR 287/79, NJW 1981, 1448, 1449 zu 6 a; Korintenberg, Erfüllung und Gewährleistung beim Werkvertrag, 1935, S. 33 zu Fn. 11; MünchKomm./Soergel, BGB, 2. Aufl., § 640 Rdn. 23 f.; Staudinger/Peters, BGB, 13. Aufl., § 640 Rdn. 54; RGRK/Glanzmann, BGB, 12. Aufl., § 640 Rdn. 18; unklar Erman/Seiler, BGB, 9. Aufl., § 640 Rdn. 17, 19; Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl., § 640 Rdn. 9; Palandt/Thomas, BGB, 55. Aufl., § 640 Rdn. 1, die eine Klage auf Abnahme nur zusammen mit der Zahlungsklage erwähnen).

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