Rechtsprechung
| BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85; 2 BvL 3/86 |
Fehlbelegungsabgabe
Art. 20 GG, unechte Rückwirkung
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Fehlbelegungsabgabe
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Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Regelungen zum Abbau von Fehlsubventionierungen im Falle der Fehlbelegungsabgabe im sozialen Wohnungsbau
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 11.06.1985 - 14 K 1084/85
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1986 - 14 A 2517/85
- BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85; 2 BvL 3/86
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 78, 249
- NJW 1988, 2529
- NVwZ 1988, 1017
- ZMR 1988, 369
- WM 1988, 1392
- DVBl 1988, 952
Wird zitiert von ... (266)
- BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85
Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen
Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluß vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 2 BvL 3/86 - (NJW 1988, 2529 [2531 f.]) dargelegt.Die Fehlbelegungsabgabe ist nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1988 (a.a.O. S. 2529 f.) keine Sonderabgabe im Sinne seiner Rechtsprechung.
Das Gesetzgebungsverfahren des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523), in das das Fehlbelegungsgesetz in seiner hier maßgebenden ursprünglichen Fassung als Unterartikel 1 des Artikels 27 aufgenommen worden ist, ist nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99, 461/85 - (BVerfGE 72, 175 [187 ff.]) und vom 8. Juni 1988 (a.a.O. S. 2529 f.) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ein solcher Abbau der Mietvorteile bei Wohnungsfürsorgewohnungen war angesichts der sich allgemein abzeichnenden Entwicklung im Bereich der geförderten Wohnungen bereits seit der vom Bundestag am 8. Dezember 1966 gefaßten Entschließung, die die Notwendigkeit einer Zinsanhebung für die älteren Sozialwohnungen hervorhob, zumindest nicht unvorhersehbar (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 1986, a.a.O. S. 197 und vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2533 f.).
Die Festsetzung von Ausgleichszahlungen gegen Inhaber von Bundesdarlehenswohnungen verstößt nicht gegen das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Erhebung der Abschöpfungsabgabe beruht auf vertretbaren gemeinwohlbezogenen Erwägungen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 1986, a.a.O. S. 198 und vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2532).
Mietzins und Fehlbelegungsabgabe dürfen gemäß § 6 AFWoG den Abgabepflichtigen nicht stärker belasten, "als wenn er in einer vergleichbaren frei finanzierten Wohnung seiner Gemeinde wohnte" (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2532).
Unter dieser Voraussetzung kann eine Ausgleichszahlung nicht unverhältnismäßig sein, weil die Abschöpfung eines sachlich nicht gerechtfertigten Subventionsvorteils zumutbar ist (s. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2532).
Diese Erkenntnis setzt freilich zugleich, wie zu betonen Anlaß besteht, der Auslegung und Anwendung des § 6 AFWoG Grenzen: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 8. Juni 1988 (a.a.O. S. 2532) "eine Belastung der Zahlungspflichtigen, die über die Abschöpfung des ungerechtfertigten Mietzinsvorteils hinausginge", durch § 6 AFWoG für "ausgeschlossen" gehalten.
Die Kombination beider Wege und der gleichzeitige Einsatz beider Instrumente des Subventionsabbaus sind jedoch im Wohnungsfürsorgebereich ebenso wie im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2531 f.) verfassungsrechtlich unbedenklich.
Die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2534) als "derzeit noch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar" bezeichnete Regionalisierung der Fehlbelegungsabgabe bei öffentlich geförderten Sozialwohnungen (§ 1 Abs. 4 AFWoG ) zieht zugleich die Beschränkung der Abgabenerhebung im Wohnungsfürsorgebereich auf Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 300 000 sowie Gemeinden, die mit diesen einen zusammenhängenden Wirtschaftsraum bilden, nach sich.
Die Fehlbelegungsabgabe behält ihren "Charakter ... als eines bloßen Instruments der Subventionsregelung" (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2530) auch dann, wenn das Aufkommen aus den festgesetzten Ausgleichszahlungen im Wohnungsfürsorgebereich in den allgemeinen Haushalt des Darlehens- oder Zuschußgebers eingeht.
- BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 119.86
Zustellung eines Leistungsbescheids im Wohnungsfürsorgebereich des Bundes
Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluß vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 2 BvL 3/86 - (NJW 1988, 2529 [2531 f.]) dargelegt.Die Fehlbelegungsabgabe ist nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1988 (a.a.O. S. 2529 f.) keine Sonderabgabe im Sinne seiner Rechtsprechung.
Das Gesetzgebungsverfahren des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523), in das das Fehlbelegungsgesetz in seiner hier maßgebenden ursprünglichen Fassung als Unterartikel 1 des Artikels 27 aufgenommen worden ist, ist nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99, 461/85 - (BVerfGE 72, 175 [187 ff.]) und vom 8. Juni 1988 (a.a.O. S. 2529 f.) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ein solcher Abbau der Mietvorteile bei Wohnungsfürsorgewohnungen war angesichts der sich allgemein abzeichnenden Entwicklung im Bereich der geförderten Wohnungen bereits seit der vom Bundestag am 8. Dezember 1966 gefaßten Entschließung, die die Notwendigkeit einer Zinsanhebung für die älteren Sozialwohnungen hervorhob, zumindest nicht unvorhersehbar (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 1986, a.a.O. S. 197 und vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2533 f.).
Die Festsetzung von Ausgleichszahlungen gegen Inhaber von Bundesdarlehenswohnungen verstößt nicht gegen das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Erhebung der Abschöpfungsabgabe beruht auf vertretbaren gemeinwohlbezogenen Erwägungen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 1986, a.a.O. S. 198 und vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2532).
Mietzins und Fehlbelegungsabgabe dürfen gemäß § 6 AFWoG den Abgabepflichtigen nicht stärker belasten, "als wenn er in einer vergleichbaren frei finanzierten Wohnung seiner Gemeinde wohnte" (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2532).
Unter dieser Voraussetzung kann eine Ausgleichszahlung nicht unverhältnismäßig sein, weil die Abschöpfung eines sachlich nicht gerechtfertigten Subventionsvorteils zumutbar ist (s. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2532).
Diese Erkenntnis setzt freilich zugleich, wie zu betonen Anlaß besteht, der Auslegung und Anwendung des § 6 AFWoG Grenzen: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 8. Juni 1988 (a.a.O. S. 2532) "eine Belastung der Zahlungspflichtigen, die über die Abschöpfung des ungerechtfertigten Mietzinsvorteils hinausginge", durch § 6 AFWoG für "ausgeschlossen" gehalten.
Die Kombination beider Wege und der gleichzeitige Einsatz beider Instrumente des Subventionsabbaus sind jedoch im Wohnungsfürsorgebereich ebenso wie im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2531 f.) verfassungsrechtlich unbedenklich.
Die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2534) als "derzeit noch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar" bezeichnete Regionalisierung der Fehlbelegungsabgabe bei öffentlich geförderten Sozialwohnungen (§ 1 Abs. 4 AFWoG ) zieht zugleich die Beschränkung der Abgabenerhebung im Wohnungsfürsorgebereich auf Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 300 000 sowie Gemeinden, die mit diesen einen zusammenhängenden Wirtschaftsraum bilden, nach sich.
Die Fehlbelegungsabgabe behält ihren "Charakter ... als eines bloßen Instruments der Subventionsregelung" (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 2530) auch dann, wenn das Aufkommen aus den festgesetzten Ausgleichszahlungen im Wohnungsfürsorgebereich in den allgemeinen Haushalt des Darlehens- oder Zuschußgebers eingeht.
- BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 116.86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 23.94
Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen
Mit der nachträglich in das im Rahmen konkurrierender Gesetzgebung für das Wohnungswesen erlassene Fehlbelegungsgesetz (vgl. Art. 74 Nr. 18 GG; BVerfGE 78, 249 [266 ff.]) aufgenommenen Vorschrift hat der Bundesgesetzgeber die gemäß Art. 72 Abs. 1 GG für die Länder ursprünglich bestehende Regelungssperre (vgl. BVerfGE 78, 249 [270 f.]) teilweise wieder aufgehoben.Ob und inwieweit der Bundesgesetzgeber auf einem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung im Sinne des Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 GG a.F. annimmt oder den Ländern die Befugnis zur Gesetzgebung überläßt, steht grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BVerfGE 2, 213 [224 f.]; 26, 338 [382 f.] m.w.N.; 78, 249 [270]).
Das folgt schon aus der Rechtsnatur der Abgabe und ist um ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation willen zwingend geboten (vgl. BVerfGE 78, 249 [286 ff.]; BVerwG…, Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 42 ff.).
Nimmt ein Gesetzgeber den Abbau von Subventionen vermittels der Fehlbelegungsabgabe in Angriff, muß er mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG den Kreis derjenigen, bei denen er Subventionsvorteile abschöpft, so bestimmen, daß grundsätzlich alle gleichermaßen erfaßt werden, die diese Subventionsvorteile genießen (BVerfGE 78, 249 [286 ff.]).
Wegen dieser "Ergänzungsbedürftigkeit" durch Landesrecht (vgl. dazu BVerfGE 78, 249 [272 ff.]) ordnet § 9 Abs. 1 Satz 1 AFWoG mit der entsprechenden Anwendung des Fehlbelegungsgesetzes auf die Inhaber von Wohnungsfürsorgewohnungen zugleich notwendigerweise auch die entsprechende Anwendung des zum Vollzug des Bundesrechts unentbehrlichen Landesrechts an (…vgl. Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 27).
Zwar verletzt eine zu kleine Bemessung des Erhebungsgebiets der Fehlbelegungsabgabe den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 78, 249 [286 ff.]).
Fehlbelegende Mieter sind zu einer Ausgleichszahlung heranzuziehen, um die Mietzinsvorteile auszugleichen, auf die sie keinen Anspruch mehr haben (BVerfGE 78, 249 [278]).
Die Gewährung und Belassung von Subventionen muß schon aus Gleichheitsgründen gemeinwohlbezogen sein (BVerfGE 78, 249 [277 f.]).
Ungerechtfertigte Subventionsvorteile durch die Erhebung einer Abschöpfungsabgabe auszugleichen, ist zum Wohl der Allgemeinheit geboten (vgl. BVerfGE 78, 249 [277 f.]).
Darin unterscheidet sich die Fehlbelegungsabgabe als Rückabwicklung fehlgeleiteter Subventionen (BVerfGE 78, 249 [287 ff.]) von sonstigen Abgaben.
Mietzins und Fehlbelegungsabgabe zusammen dürfen gemäß § 6 AFWoG "den Mieter nicht stärker belasten, als wenn er in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung seiner Gemeinde wohnte" (BVerfGE 78, 249 [278]).
- BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 5.95
Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen
Mit der nachträglich in das im Rahmen konkurrierender Gesetzgebung für das Wohnungswesen erlassene Fehlbelegungsgesetz (vgl. Art. 74 Nr. 18 GG; BVerfGE 78, 249 [266 ff.]) aufgenommenen Vorschrift hat der Bundesgesetzgeber die gemäß Art. 72 Abs. 1 GG für die Länder ursprünglich bestehende Regelungssperre (vgl. BVerfGE 78, 249 [270 f.]) teilweise wieder aufgehoben.Ob und inwieweit der Bundesgesetzgeber auf einem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung im Sinne des Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 GG a.F. annimmt oder den Ländern die Befugnis zur Gesetzgebung überläßt, steht grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BVerfGE 2, 213 [224 f.]; 26, 338 [382 f.] m.w.N.; 78, 249 [270]).
Das folgt schon aus der Rechtsnatur der Abgabe und ist um ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation willen zwingend geboten (vgl. BVerfGE 78, 249 [286 ff.]; BVerwG…, Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 42 ff.).
Nimmt ein Gesetzgeber den Abbau von Subventionen vermittels der Fehlbelegungsabgabe in Angriff, muß er mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG den Kreis derjenigen, bei denen er Subventionsvorteile abschöpft, so bestimmen, daß grundsätzlich alle gleichermaßen erfaßt werden, die diese Subventionsvorteile genießen (BVerfGE 78, 249 [286 ff.]).
Wegen dieser "Ergänzungsbedürftigkeit" durch Landesrecht (vgl. dazu BVerfGE 78, 249 [272 ff. ]) ordnet § 9 Abs. 1 Satz 1 AFWoG mit der entsprechenden Anwendung des Fehlbelegungsgesetzes auf die Inhaber von Wohnungsfürsorgewohnungen zugleich notwendigerweise auch die entsprechende Anwendung des zum Vollzug des Bundesrechts unentbehrlichen Landesrechts an (…vgl. Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 27).
Zwar verletzt eine zu kleine Bemessung des Erhebungsgebiets der Fehlbelegungsabgabe den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 78, 249 [286 ff.]).
Fehlbelegende Mieter sind zu einer Ausgleichszahlung heranzuziehen, um die Mietzinsvorteile auszugleichen, auf die sie keinen Anspruch mehr haben (BVerfGE 78, 249 [278]).
Die Gewährung und Belassung von Subventionen muß schon aus Gleichheitsgründen gemeinwohlbezogen sein (BVerfGE 78, 249 [277 f. ]).
Ungerechtfertigte Subventionsvorteile durch die Erhebung einer Abschöpfungsabgabe auszugleichen, ist zum Wohl der Allgemeinheit geboten (vgl. BVerfGE 78, 249 [277 f. ]).
Darin unterscheidet sich die Fehlbelegungsabgabe als Rückabwicklung fehlgeleiteter Subventionen (BVerfGE 78, 249 [287 ff. ]) von sonstigen Abgaben.
Mietzins und Fehlbelegungsabgabe zusammen dürfen gemäß § 6 AFWoG "den Mieter nicht stärker belasten, als wenn er in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung seiner Gemeinde wohnte" (BVerfGE 78, 249 [278]).
- BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 24.94
Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen
Mit der nachträglich in das im Rahmen konkurrierender Gesetzgebung für das Wohnungswesen erlassene Fehlbelegungsgesetz (vgl. Art. 74 Nr. 18 GG; BVerfGE 78, 249 [266 ff.]) aufgenommenen Vorschrift hat der Bundesgesetzgeber die gemäß Art. 72 Abs. 1 GG für die Länder ursprünglich bestehende Regelungssperre (vgl. BVerfGE 78, 249 [270 f.]) teilweise wieder aufgehoben.Ob und inwieweit der Bundesgesetzgeber auf einem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung im Sinne des Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 GG a.F. annimmt oder den Ländern die Befugnis zur Gesetzgebung überläßt, steht grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BVerfGE 2, 213 [224 f.]; 26, 338 [382 f.] m.w.N.; 78, 249 [270]).
Das folgt schon aus der Rechtsnatur der Abgabe und ist um ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation willen zwingend geboten (vgl. BVerfGE 78, 249 [286 ff.]; BVerwG…, Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 42 ff.).
Nimmt ein Gesetzgeber den Abbau von Subventionen vermittels der Fehlbelegungsabgabe in Angriff, muß er mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG den Kreis derjenigen, bei denen er Subventionsvorteile abschöpft, so bestimmen, daß grundsätzlich alle gleichermaßen erfaßt werden, die diese Subventionsvorteile genießen (BVerfGE 78, 249 [286 ff.]).
Wegen dieser "Ergänzungsbedürftigkeit" durch Landesrecht (vgl. dazu BVerfGE 78, 249 [272 ff.]) ordnet § 9 Abs. 1 Satz 1 AFWoG mit der entsprechenden Anwendung des Fehlbelegungsgesetzes auf die Inhaber von Wohnungsfürsorgewohnungen zugleich notwendigerweise auch die entsprechende Anwendung des zum Vollzug des Bundesrechts unentbehrlichen Landesrechts an (…vgl. Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 27).
Zwar verletzt eine zu kleine Bemessung des Erhebungsgebiets der Fehlbelegungsabgabe den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 78, 249 [286 ff.]).
Fehlbelegende Mieter sind zu einer Ausgleichszahlung heranzuziehen, um die Mietzinsvorteile auszugleichen, auf die sie keinen Anspruch mehr haben (BVerfGE 78, 249 [278]).
Die Gewährung und Belassung von Subventionen muß schon aus Gleichheitsgründen gemeinwohlbezogen sein (BVerfGE 78, 249 [277 f.]).
Ungerechtfertigte Subventionsvorteile durch die Erhebung einer Abschöpfungsabgabe auszugleichen, ist zum Wohl der Allgemeinheit geboten (vgl. BVerfGE 78, 249 [277 f.]).
Darin unterscheidet sich die Fehlbelegungsabgabe als Rückabwicklung fehlgeleiteter Subventionen (BVerfGE 78, 249 [287 ff.]) von sonstigen Abgaben.
Mietzins und Fehlbelegungsabgabe zusammen dürfen gemäß § 6 AFWoG "den Mieter nicht stärker belasten, als wenn er in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung seiner Gemeinde wohnte" (BVerfGE 78, 249 [278]).
- BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 12.95
Fehlbelegungsabgabe - Berücksichtigung der der in einem kommunalen Mietspiegel …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Fehlbelegungsabgabe ausschließlich als Instrument zur Abschöpfung nicht mehr gerechtfertigter Mietzinsvorteile aufgrund einer von der öffentlichen Hand gewährten Subvention dienen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 [266 ff., 277 f.]).Nur aus dieser Funktion leitet sich ihre verfassungsrechtliche Legitimation her (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 267 ff., 277 f.).
Als Abschöpfungsabgabe gleicht sie "allein den aus der öffentlichen Wohnungsbauförderung erwachsenden Mietzinsvorteil" aus, der "auf staatlicher Gewährung" beruht (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 277).
Ihr "Zweck, die Fehlleitung von Subventionen ... auszugleichen", bestimmt zugleich die Grenzen, die der Bemessung der Abgabe von Verfassungs wegen gezogen sind (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 267 f. und 277 f.).
Diese Subventionsvorteile bestehen darin, daß Inhaber solcher Wohnungen, die ungeachtet des Wegfalls der Voraussetzungen ihrer Wohnberechtigung in ihren Wohnungen bleiben dürfen, weiterhin nur die verbilligte Miete zu entrichten haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 268, 277).
Mietzins und Fehlbelegungsabgabe dürfen deswegen insgesamt den Abgabepflichtigen nicht stärker belasten, "als wenn er in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung seiner Gemeinde wohnte" (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 268, 278).
Da der Fehlbeleger einer öffentlich geförderten Sozialwohnung oder Wohnungsfürsorgewohnung nicht zum Wohnungswechsel gezwungen ist, sondern trotz des Verlusts seiner Wohnberechtigung weiterhin in der Wohnung verbleiben darf, besteht der ihm zufließende Subventionsvorteil in der Preisdifferenz zwischen der von ihm lediglich zu entrichtenden Kostenmiete und der für die jeweilige Wohnung ohne Mietpreisbindung auf dem freien Markt erzielbaren Miete (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 268).
Von Verfassungs wegen bildet die bei einer Neuvermietung der jeweiligen Wohnung ohne Mietpreisbindung auf dem freien Wohnungsmarkt rechtmäßig erzielbare Miete die absolute Obergrenze für die sich aus Kostenmiete und Fehlbelegungsabgabe zusammensetzende Gesamtbelastung des Wohnungsinhabers (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 268, 278;… BVerwG, Urteile vom 3. März 1989, a.a.O. S. 41 ff., vom 13. Februar 1991 - BVerwG 8 C 15.89 - Buchholz 401.71 Nr. 6 S. 53 [61] …und vom 31. Januar 1992, a.a.O. S. 80 f.).
Daß Mietzins und Fehlbelegungsabgabe zusammen den Mieter nicht stärker belasten dürfen, als wenn er in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung seiner Gemeinde wohnte (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 268, 278), muß von Verfassungs wegen durch die Auslegung und Anwendung des Landesrechts sichergestellt werden (…vgl. Urteile vom 3. März 1989, a.a.O. S. 41 ff. und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94, 8 C 23.94, 8 C 24.94 und 8 C 5.95 -).
- BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97
Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen; Fehlbelegungsabgabe; verfassungskonforme …
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1988 2 BvL 9/85 und 3/86 (BVerfGE 78, 249 ) führt das Fehlen einer Übergangsregelung nicht zur Nichtigkeit des Gesetzes über den Abbau von Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG).Die Abschöpfung eines nicht mehr gerechtfertigten Subventionsvorteils ist schon aus sich heraus zumutbar (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 278).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Fehlbelegungsabgabe ausschließlich als Instrument zur Abschöpfung nicht mehr gerechtfertigter Mietzinsvorteile aufgrund einer von der öffentlichen Hand gewährten Subvention dienen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 266 f., 277 f.).
Als Abschöpfungsabgabe gleicht sie "allein den aus der öffentlichen Wohnungsbauförderung erwachsenden Mietzinsvorteil" aus, der "auf staatlicher Gewährung" beruht (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 277).
Ihr Zweck, die Fehlleitung von Subventionen auszugleichen, bestimmt zugleich die Grenzen, die der Bemessung der Abgabe von Verfassungs wegen gezogen sind (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 267 f. und 277 f.).
Diese Subventionsvorteile bestehen darin, daß Inhaber solcher Wohnungen, die ungeachtet des Wegfalls der Voraussetzungen ihrer Wohnberechtigung in ihren Wohnungen bleiben dürfen, weiterhin nur die verbilligte Miete zu entrichten haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 268, 277).
Mietzins und Fehlbelegungsabgabe dürfen deswegen insgesamt den Abgabepflichtigen nicht stärker belasten, als wenn er "in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung seiner Gemeinde" wohnte (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 268, 278).
Zwar sind im allgemeinen typisierende Regelungen verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 287 f.).
- BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05
A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von …
Hierbei steht der Verwaltung ein Einschätzungsspielraum im Rahmen der unter Berücksichtigung aller Umstände geltenden Grenze der Zumutbarkeit zu, deren Einhaltung von einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe abhängt (im Anschluss an BVerfG…, Beschluss vom 15. Oktober 1996 a.a.O. S. 89 zu gesetzlich festgelegten Stichtagen sowie Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 ).*).Unabhängig von der Natur ihrer Rechtsgrundlage hält das Bundesverfassungsgericht das Vertrauen in den zeitlich unbegrenzten Fortbestand einer Subvention nicht für schutzwürdig (Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 ; vgl. auch zum Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage auf dem Gebiet des sozialen Mietrechts BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 1985 - 1 BvL 23/84 und 1/85; 1 BvR 439, 652/84 - BVerfGE 71, 230 ).
Ungleichheiten, die durch Stichtagsregelungen entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (BVerfG, Beschluss vom 8. April 1987 - 1 BvR 564, 684, 877, 886, 1134, 1636, 1711/84 - BVerfGE 75, 78 ); dabei besteht allerdings der Gestaltungsspielraum für die Festlegung einer angemessenen Übergangsregelung auch bei einem verfassungsrechtlich zulässigen Subventionsentzug nur im Rahmen der unter Berücksichtigung aller Umstände geltenden Grenze der Zumutbarkeit, deren Einhaltung von einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 ).
Die Nichtgewährung einer Subvention, auf die selbst kein eigentumsrechtlich geschützter Anspruch besteht, ist auch dann kein eigentumsrechtlich beachtlicher Eingriff durch Unterlassen (so aber Wild, DÖV 2004, 366 ) in durch Art. 14 GG geschützte Rechtsgüter, wenn der Einzelne erst mit Blick auf eine bestimmte Situation Investitionen getätigt, ein Unternehmen gegründet oder Eigentum erworben hat und ohne die Zuwendung die wirtschaftliche Existenzvernichtung des Grundrechtsträgers droht; ob die Klägerin bzw. die hinter ihr stehenden natürlichen Personen in Kenntnis der späteren Entwicklung in das Objekt investiert hätten, ist eine Frage der Subventionssicherheit und damit des Vertrauensschutzes, begründet aber keine Eigentumsposition im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (s. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 ).
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
Der Finanzverfassung liegt die Vorstellung zugrunde, daß die Finanzierung der staatlichen Aufgaben in Bund und Ländern einschließlich der Gemeinden in erster Linie aus dem Ertrag der in Art. 105 ff. GG geregelten Einnahmequellen erfolgt (Prinzip des Steuerstaates; vgl. u. a. BVerfGE 78, 249 [266 f.]; 82, 159 [178]).Nicht-steuerliche Abgaben bedürfen daher - über die Einnahmeerzielung hinaus oder an deren Stelle - einer besonderen sachlichen Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 78, 249 [266 f.]).
Die Zulässigkeit der Abgabe nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionen im Wohnungswesen (sogenannte Fehlbelegungsabgabe) ergab sich daraus, daß diese Abgabe der Rückabwicklung von Subventionsvorteilen dient, die von der öffentlichen Hand gewährt wurden; sie steht mit diesen Subventionsvorteilen in einem unlösbaren sachlichen Zusammenhang und wird mithin nicht voraussetzungslos als selbständig belastende Abgabe erhoben (vgl. BVerfGE 78, 249 [267 f.]).
Zwar darf der Staat seine Leistungen nicht nach unsachlichen Gesichtspunkten, nicht "willkürlich" verteilen: Subventionen müssen sich gemeinwohlbezogen rechtfertigen lassen, sollen sie vor dem Gleichheitssatz Bestand haben (vgl. BVerfGE 78, 249 [277 f.]).
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
Arbeitsrecht - Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01
Vermittlungsausschuss
- BVerwG, 18.08.1995 - 8 C 39.93
- BVerwG, 18.08.1995 - 8 C 3.94
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Häusliches Arbeitszimmer
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig
- BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag, …
- BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93
Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
- BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation; …
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- BVerfG, 28.12.1995 - 2 BvR 1971/89
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von …
- VK Niedersachsen, 10.05.2011 - VgK-11/11
Vergabe - Zulässigkeit der elektronischen Auktion für VOL-Vergaben!
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
Nichtumsetzung von Bebauungsplan: Keine Entschädigung!
- BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
- OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05
Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage
- BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 14.08
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung; …
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1824/05
Heranziehung zu Ausgleichsbeiträgen für Stellplätze
- OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2002 - 2 L 75/01
Fehlbelegungsabgabe, Ausgleichszahlung, Vergleichsmiete
- BVerfG, 28.12.1995 - 2 BvR 1972/89
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von …
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer …
- BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 3/08 R
Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr
- VG Karlsruhe, 21.04.1999 - 7 K 3014/98
Studiengebühr; Verfassungsmäßigkeit
- BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen
- AG Breisach, 30.06.2004 - UR II 8/04
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Kostenberechnung durch staatliche Notare …
- OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 5.05
Unzulässige Baugenehmigungsgebühren
- BFH, 22.05.2006 - VI R 46/05
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG
- BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvL 5/05
Vorlage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kürzung des Weihnachtsgeldes für …
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 280/93
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
- BVerfG, 26.11.2003 - 2 BvR 1247/01
Verjährung von Straftaten, welche in der DDR begangen worden sind …
- VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen
- BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2011 - 13 A 652/10
Vereinbarkeit der im Krankenhausgestaltungsgesetz NRW vorgesehenen Baupauschale …
- BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 19/94
- FG Hamburg, 16.09.2011 - 4 V 133/11
Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig?
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
- BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89
Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92
- FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91
Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …
- BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00
Arbeit & Soziales - Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2011 - 13 A 648/10
Vereinbarkeit einer im Krankenhausgestaltungsgesetz NRW vorgesehenen Baupauschale …
- FG Hamburg, 06.02.1997 - II 183/94
- FG Hamburg, 04.03.1997 - II 95/94
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01
Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund - …
- BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03
Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis; …
- BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07
Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß
- BAG, 12.02.1992 - 7 AZR 100/91
Altersgrenze für Angehörige des Cockpitpersonals
- BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Ausgleichsfonds
- BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00
Anwendung der Listenpreisregelung
- OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 6.05
Baugebührenordnung Berlin teilweise nichtig
- FG Düsseldorf, 27.03.2006 - 4 V 452/06
Tabaksteuererhöhung; Nachsteuer für Vorräte; Vorportionierter Feinschnitt; …
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02
Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die …
- LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
Krankenversicherung - Tragung der Beiträge für eine Rente aus der …
- OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09
Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten …
- BFH, 11.05.1993 - VII R 133/92
Rückwirkende Aufhebung der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung durch die AufhVO …
- BFH, 27.08.2008 - I R 33/05
Verstößt die höhere Besteuerung umwandlungssteuerrechtlicher Übernahmegewinne im …
- BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 1817/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einem Bußgeld wegen …
- BVerwG, 28.02.1992 - 8 C 14.90
- OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97
Schulrecht; Schulrecht; Schulrecht; Bestimmtheit; Verordnung; Ermächtigung; …
- OVG Berlin, 24.07.2003 - 5 S 8.03
Sozialer Wohnungsbau - Anschlussförderung in Berlin (Auslegung eines Bescheides)
- BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 93.85
- BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89
Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern
- VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
- BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der …
- BFH, 18.07.2001 - I R 38/99
Verfassungswidrigkeit der Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995
- VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03
Verfassungswidrige Kampfhundeverordnung wegen fehlender Übergangsfrist zur …
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04
Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde
- VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 1907/02
Verwaltungsgericht entscheidet gegen "Dosenpfand"
- OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LC 429/08
Zahlungsansprüche nach der Betriebsprämienregelung der VO (EG) Nr. 1782/2003- Zur …
- VGH Hessen, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90
Asylverfahren: Beschwerdeausschluß durch AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 - Anwendung …
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 14 S 2369/91
Fehlbelegungsabgabe - öffentliche Abgabe iSd VwGO § 80 Abs 2 Nr 1)
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 14 S 3247/91
Fehlbelegungsabgabe: vorteilsgerechte Abgabenbelastung durch Bemessung des …
- BSG, 14.06.1995 - 4 RA 28/94
- BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
Mietrecht - Wegfall der Preisbindung
- BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 563/96
Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 3.02
Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer …
- BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03
Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf, …
- OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04
Wohnungsbauförderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - 15 A 873/04
Beitragskalkulation
- OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 740/04
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Finanzierungs-Leasingvertrag
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
Einhaltung der Kostendeckungsgrenze
- VG Wiesbaden, 04.04.2006 - 6 E 117/06
Stadt Eltville erhebt Fehlbelegungsabgabe zu Recht
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 19/09 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags …
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 20/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 …
- BFH, 07.03.1995 - VII R 4/94
Rücknahme der prüfungsfreien vorläufigen Bestellung als Steuerberater
- BFH, 08.03.1995 - II R 58/93
Anwendbarkeit der AO 1977 auf Spielbank- und Troncabgabe nach dem NSpielbG 1973
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - 14 S 779/94
Sperrzeit für Spielhallenbetrieb: Bestimmtheit einer Verordnungsermächtigung; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1763/97
Verfassungswidrigkeit der nach UniG BW § 120a erhobenen Rückmeldegebühr wegen …
- BVerwG, 05.01.2000 - 6 P 1.99
Personalvertretungsrecht
- BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 8/97 R
Zahlungsanspruch auf Regelaltersrente nach DDRVtrV Art. 7 Abs. 7 ausgeschlossen
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 610/00
Verfassungsbeschwerden land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen gegen …
- BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 6.07
Emissionshandel; Ziegelherstellung; prozessbedingte Emission; Verbrennung; …
- VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05
Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes
- VerfGH Bayern, 03.02.2009 - 111-IX-08
Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens über den "Entwurf eines bayerischen …
- OVG Hamburg, 26.06.2009 - 1 Bf 190/07
Beamtenrechtliche Beihilfe; Kostendämpfungspauschale; Gleichbehandlung; …
- OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 40/08
Konzessionsabgabe für Strom: Berücksichtigung einer Stromsteuerrückerstattung bei …
- BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88
Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall
- BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen …
- BFH, 29.11.2000 - I R 38/99
Unternehmensverkauf im Kombinationsmodell
- BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 28.07
Emissionshandel; Ziegelherstellung; prozessbedingte Emission; Verbrennung; …
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 25/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 …
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 24/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 …
- BFH, 27.06.1994 - VII R 110/93
Zur Rücknahme einer vorläufigen Bestellung zum Steuerberater
- BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94
Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der …
- BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00
Stundensatz des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger
- FG Köln, 03.12.2008 - 11 K 4917/07
Berechnung der Festsetzungsfrist für Einkommenssteuererklärungen
- VGH Hessen, 14.07.2009 - 3 A 1584/08
Ablösebetrag für Stellplätze = 100% Herstellungskosten?
- OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
Besoldung und Versorgung; Kürzung des sog. Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in …
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 11/09 R
Zulässigkeit der Kürzung von Krankenhausvergütungen um den sog. …
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 14 S 249/90
Zum Kurtaxesatz für Benutzer von Campingplätzen
- BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93
- LSG Sachsen, 08.11.1995 - L 4 An 48/95
- LSG Sachsen, 30.04.1996 - L 4 An 77/94
- LSG Sachsen, 28.08.1996 - L 4 An 23/96
- LSG Sachsen, 18.09.1996 - L 4 An 104/95
- BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92
Verfassungsmäßigkeit der Auskunftspflicht über den Betrieb von Fotokopiergeräten
- BFH, 28.10.1997 - VII R 18/97
Beitrittsgebiet: Endgültige Bestellung zum Steuerberater
- VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 5844/02
- OVG Hamburg, 12.06.2003 - 2 Bf 430/99
Stellplatzabgaben verfassungsrechtlich unbedenklich
- BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 917/02
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe aufgrund des …
- FG Münster, 09.11.2005 - 7 K 4789/03
Gewerbliche Einkünfte aus Hygieneberatungsbüro
- OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - U (Kart) 3/10
Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters …
- VGH Hessen, 09.11.1990 - 10 TH 2666/90
Beschwerdeausschluß nach AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 - Rückwirkung auf bereits …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1992 - 7 B 10444/92
- LSG Sachsen, 08.11.1995 - L 4 An 49/95
- LSG Sachsen, 28.11.1995 - L 4 An 25/95
- LSG Sachsen, 14.03.1996 - L 4 An 20/95
- LSG Sachsen, 30.04.1996 - L 4 An 3/95
- LSG Sachsen, 22.05.1996 - L 4 An 156/94
- LSG Sachsen, 06.06.1996 - L 4 An 37/96
- LSG Sachsen, 28.08.1996 - L 4 An 94/96
- FG Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 6 K 238/95
- LSG Sachsen, 11.12.1996 - L 4 An 120/94
- LSG Sachsen, 15.01.1997 - L 4 An 220/96
- LSG Sachsen, 05.03.1997 - L 4 An 204/96
- LSG Sachsen, 29.08.1997 - L 5 An 90/96
- LSG Sachsen, 10.09.1997 - L 4 An 103/97
- VGH Hessen, 29.09.1999 - 5 UE 2445/98
Ausgleichsfinanzierungsumlage für Grundwasserentnahme
- VGH Hessen, 30.03.2000 - 5 TG 824/99
Ausgleichsbeitrag nach dem hessischen Altenpflegegesetz
- FG Köln, 06.08.2002 - 2 K 4523/01
Jurastudium eines Postbeamten des gehobenen Dienstes und Entrichtung einer …
- VG Düsseldorf, 03.09.2002 - 17 K 5839/02
- VG Berlin, 01.02.2008 - 10 A 438.05
Kostenverordnung zum Emissionshandel teilweise nichtig
- VG Gelsenkirchen, 25.04.2008 - 15 K 834/05
Wasserentnahmeentgelt, Verfassungswidrigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Ruhrverband, …
- VG Gelsenkirchen, 25.04.2008 - 15 K 1001/08
Wasserentnahmeentgelt, Verfassungswidrigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Ruhrverband, …
- BSG, 12.05.2009 - B 2 U 32/07 R
Anspruch eines landwirtschaftlichen Nebenunternehmens auf Beitragssenkung wegen …
- FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Steuersätze in § 2 Abs. 2 Biersteuergesetz …
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 CN 2.09
Absenkung; Anwartschaft; Besoldungsgruppe; Gleichheitssatz; Frist; …
- OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - U (Kart) 9/06
Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters …
- BVerwG, 20.01.1989 - 4 C 15.87
Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe; Ermächtigungsgrundlage;
- VGH Hessen, 14.11.1990 - 13 TH 2904/90
Asylverfahren: Beschwerdeausschluß durch AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 - Anwendung …
- LSG Sachsen, 25.10.1995 - L 4 An 51/95
- LSG Sachsen, 14.03.1996 - L 4 An 87/95
- BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95
Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten bei Tätigkeit in einer Werkstatt für …
- BSG, 14.05.1996 - 4 RA 9/94
- LSG Sachsen, 05.03.1997 - L 4 An 194/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1997 - 8 E 830/96
- BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98
Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer nach dem Recht der USA …
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 12.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühr
- BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
- FG Hamburg, 05.04.2006 - IV 169/05
Tabaksteuer - Aussetzung der Vollziehung: Rückwirkende Tabaksteuererhöhung auf …
- VG Berlin, 01.02.2008 - 10 A 436.05
Kostenverordnung zum Emissionshandel teilweise nichtig
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 14/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Krankenhaus-Sanierungsbeitrags
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 10/09 R
- BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB
- BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 902/94
Verfassungsmäßigkeit der Belastung des Nebenklägers mit den notwendigen Auslagen …
- OLG Koblenz, 15.04.1996 - 1 Ss 85/96
- BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95
Nichtigkeit der Verordnung über nicht überführte Leistungen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 1491/99
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 42.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 22.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 23.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 43.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 19.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- BVerfG, 29.09.2001 - 2 BvR 1404/01
Umfang der Eigentumsgarantie
- SG Berlin, 15.04.2002 - S 18 RA 3109/96
- LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 189/01
- FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 11 K 628/02
Verfassungsmäßigkeit und EG-Rechtmäßigkeit des § 55 UStDV
- BFH, 15.03.2005 - X R 3/03
Vorkostenabzug
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 K 3/05
Verordnung über Berufsbildende Schulen, hier: Normenkontrolle
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - 1 B 22.03
Jahresbeiträge zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung sind mit …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 4 K 11/09
Erhaltung der Schießfertigkeit nach der Jägerprüfung; Nachweis; Kein …
- BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 34.89
Verfassungsmäßigkeit des § 66 Abs. 1 S. 3 SchulG Schleswig-Holstein
- OVG Hamburg, 22.03.1994 - Bf VI 38/92
Gewerberecht: Verlängerung der Sperrzeiten für eine Spielhalle
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1996 - 14 A 2320/96
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 9 S 1904/94
Normenkontrollantrag gegen Satzung über die Erstattung notwendiger …
- VG Koblenz, 07.12.1999 - 5 K 82/99
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 49.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
Kündigung einer Mitgliedschaft in einem Zwangsverband - kommunales …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 3 L 96/02
Kindertagesstätte, Förderung, Ermächtigungsgrundlage, Verordnung, …
- VG Berlin, 01.02.2008 - 10 A 37.06
Klage gegen die Erhebung von Kosten für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen …
- VG Berlin, 01.02.2008 - 10 A 510.05
Klage gegen die Erhebung von Kosten für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen …
- VG Gelsenkirchen, 25.04.2008 - 15 K 2164/06
Wasserentnahmeentgelt, Verfassungswidrigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Baggersee, …
- VG Gelsenkirchen, 25.04.2008 - 15 K 3260/05
Wasserentnahmeentgeld, Wasserpfennig, Eigentümergebrauch, Kieswäsche
- VG Münster, 22.12.2008 - 6 K 2008/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - 12 A 292/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - 13 B 1614/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zulassung zum …
- VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09
Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ …
- VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10
Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ …
- OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95
Organisation der Sonderabfallentsorgung;; Andienung; Gesellschaft, beliehene; …
- BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 561/96
Eingruppierung: graduierter und diplomierter Bekleidungsingenieur an einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1998 - 14 A 1042/97
- SG Hamburg, 05.02.2002 - S 20 RJ 286/01
- FG Hamburg, 20.04.2006 - IV 9/06
Rückwirkende Tabaksteuererhöhung auf vorportionierten Feinschnitt
- VG Hamburg, 22.12.2008 - 15 K 656/07
Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsnormen für die Lernmittelverordnung; …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2011 - 5 K 2478/10
Bei Überdotierung greift das Betriebsausgabenabzugsverbot gemäß § 4 d Abs. …
- BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88
Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung - …
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.1992 - 14 S 268/92
Fehlbelegungsabgabe: selbständige Verpflichtungsklage zur Beschränkung der …
- VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707/91
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1992 - 14 S 1932/92
Anforderung einer Fehlbelegungsabgabe: örtliche Zuständigkeit des Gerichts gem …
- LAG Saarland, 14.10.1992 - 2 Sa 30/92
- VGH Hessen, 11.12.1995 - 5 TH 1807/93
Ausgleichsfinanzierungsumlage nach WasG HE § 92 Abs 3 F: 1990-01-22): Umfang der …
- BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 34/95
- AG Düsseldorf, 14.06.1996 - 52 C 913/96
- OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96
- VG Freiburg, 21.10.1997 - 7 K 354/97
Erhebung von Rückmeldegebühren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2002 - L 5 KR 65/02
Krankenversicherung
- LAG Hessen, 19.12.2002 - 9 Sa 545/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2003 - 8 A 10169/03
Verfassungsrecht, Landwirtschaftsrecht, Gesetzgebung, konkurrierende …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - 12 A 605/08
- BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1549/90
Überprüfung der steuerlicher Anerkennung von Sonderbetriebsvermögen nach der …
- VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191
- BVerfG, 04.11.1992 - 2 BvR 699/91
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Einkünften aus einem öffentlichen …
- VG Leipzig, 11.10.1993 - 5 K 1707/93
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.1994 - 7 A 10541/93
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1994 - 2 S 965/93
Fehlbelegungsabgabe: Rechtmäßigkeit landesrechtlicher Höchstbeträge-Verordnung; …
- BVerwG, 27.12.1994 - 3 B 65.94
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 2 S 1837/95
Keine Klagebefugnis des nicht herangezogenen Gesamtschuldners hinsichtlich eines …
- VG Gießen, 18.06.1996 - 9 E 656/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 6052/96
- VG Stuttgart, 29.09.1998 - 4 K 611/98
- VG München, 19.09.2001 - M 6a K 01.2097
- LSG Bayern, 19.01.2003 - L 12 KA 189/01
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 07.07.2003 - LVG 2/03
- VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 16/03
- LSG Berlin, 29.03.2004 - L 16 RA 42/03
- VG Hannover, 16.03.2005 - 5 A 8/05
Berufsständisches Altersversorgungswerk; Pensionierungsalter: Heraufsetzung; …
- VG Berlin, 07.06.2007 - 2 A 130.06
Informationsfreiheitsgesetz: Anspruch auf Herausgabe von Informationen aus …
- LG Koblenz, 14.10.2008 - 1 HKO 36/08
- VG Potsdam, 06.03.2012 - 8 L 816/11
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
