Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
16.11.1993
Aktenzeichen
4 StR 648/93
Dazu im Internet

dejure.org

Fehlüberweisung

§§ 263, 13 StGB, Täuschung durch Unterlassen

HRR Strafrecht

§ 263 StGB

Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über eine Fehlbuchung bei erfolgter Abbuchung des zuviel überwiesenen Betrags.

FIS Money Advice

Alpmann Schmidt

StGB § 263

Fundstellen
BGHSt 39, 392
NJW 1994, 950
NStZ 1994, 544
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