Rechtsprechung
| BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93 |
Fehlüberweisung
§§ 263, 13 StGB, Täuschung durch Unterlassen
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB
Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über eine Fehlbuchung bei erfolgter Abbuchung des zuviel überwiesenen Betrags. - Alpmann Schmidt
StGB § 263
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zuvielüberweisung: Betrug durch unterlassene Aufklärung gegenüber der überweisenden Bank durch Bankkunden
Kurzfassungen/Presse (3)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Zu viel Geld aus Geldautomat - darf ich das ausgezahlte Geld behalten?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 263
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 39, 392
- NJW 1994, 950
- NStZ 1994, 544
- MDR 1994, 186
- BB 1994, 104
- StV 1994, 182
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00
Abhebung fehlgebuchter Gutschriften
Zur Strafbarkeit von Verfügungen eines Kontoinhabers über Guthaben, die aus bankinternen Fehlbuchungen entstanden sind (Fortführung von BGHSt 39, 392).Diese trägt die Verantwortung für die Kontoführung und damit grundsätzlich auch das Risiko, daß die Schuld besteht und die Leistung den Anspruch nicht übersteigt ( BGHSt 39, 392, 398).
Die Frage der Garantenpflicht ist nämlich aus der Eigenart der zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen zu klären, die unabhängig von der auf Zufälligkeiten beruhenden Höhe möglicher Schäden beurteilt werden muß ( BGHSt 39, 392, 401).
Regelmäßig schafft deshalb die Unterhaltung eines Girokontos keine Vertrauensbeziehung, die eine Garantenstellung begründet ( BGHSt 39, 392, 399).
Gleiches gilt auch für die zivilrechtlichen Nebenpflichten, die aus solchen vertraglichen Beziehungen erwachsen ( BGHSt 39, 392, 400 f.).
Allerdings kann eine Aufklärungspflicht, die dann auch eine strafrechtliche Garantenpflicht begründen würde, zwischen den Vertragsparteien konkret vereinbart werden ( BGHSt 39, 392, 399).
Diese trägt die Verantwortung für die Kontoführung und damit grundsätzlich auch das Risiko, daß die Schuld besteht und die Leistung den Anspruch nicht übersteigt ( BGHSt 39, 392, 398).
Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. November 1993 das Vorliegen einer Fehlüberweisung in Abgrenzung zur Fehlbuchung ausführlich begründet ( BGHSt 39, 392, 395 f.), ohne allerdings Ausführungen zur strafrechtlichen Beurteilung von Fehlbuchungen zu machen.
Die Frage der Garantenpflicht ist nämlich aus der Eigenart der zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen zu klären, die unabhängig von der auf Zufälligkeiten beruhenden Höhe möglicher Schäden beurteilt werden muß ( BGHSt 39, 392, 401).
Regelmäßig schafft deshalb die Unterhaltung eines Girokontos keine Vertrauensbeziehung, die eine Garantenstellung begründet ( BGHSt 39, 392, 399, zustimmend hierzu Naucke, NJW 1994, 2809).
Gleiches gilt auch für die zivilrechtlichen Nebenpflichten, die aus solchen vertraglichen Beziehungen erwachsen ( BGHSt 39, 392, 400 f.).
Allerdings kann eine Aufklärungspflicht, die dann auch eine strafrechtliche Garantenpflicht begründen würde, zwischen den Vertragsparteien konkret vereinbart werden ( BGHSt 39, 392, 399).
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"
Hinzutreten muss regelmäßig ein besonderes Vertrauensverhältnis, das den Übertragenden gerade dazu veranlasst, dem Verpflichteten besondere Schutzpflichten zu überantworten (vgl. BGHSt 46, 196, 202 f.; 39, 392, 399). - OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 1 Ws 15/03
Betrug: Täuschung durch Verwendung eines Formularvertrags; Garantenstellung auf …
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine strafrechtlich relevante Aufklärungspflicht in allgemeinen Vertragsverhältnissen mit gegenseitigen Leistungspflichten - wie vorliegend - voraus, dass besondere Umstände, etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis oder auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verbindungen vorliegen (BGHSt 46, 196; 39, 392; BGH NJW 2000, 3013; BGH wistra 1988, 262).Die bloße Anstößigkeit eines Schweigens bei solchen allgemeinen Vertragsverhältnissen mit gewöhnlichen gegenseitigen Leistungsaustauschverhältnissen reicht hierzu noch nicht aus ( BGHSt 46, 196; 39, 392; wistra 1988, 262; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. September 2002 - 2 Ws 178/02).
Auch die Höhe eines drohenden Schadens für sich genommen begründet noch keine Garantenstellung mit einer daraus resultierenden Offenbarungspflicht (BGHSt 46, 196; 39, 392; OLG Stuttgart Beschluss vom 11. September 2002 - 2 Ws 178/02 -).
Das Verschweigen einer zur Selbstschädigung des anderen führenden Tatsache ist vom Grunde her gleich strafwürdig, gleichgültig ob der Schaden groß ist oder nicht (BGHSt 39, 392).
- BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung; …
Es ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier auch - anders als etwa im Fall der Fehlbuchung (dazu näher BGHSt 39, 392; 46, 196) - kein Ansatzpunkt zum Verständnis der Erklärungen bei Wettabschluss. - OLG München, 07.09.2009 - 5St RR 246/09
Werkvertrag - Kein Betrug bei lediglich überhöhter Vergütung
Es gehört in den Risikobereich des Leistenden, dass die Schuld besteht und die Leistung den Anspruch nicht übersteigt (BGHSt 39, 392, 398).Vorliegend kommt ohnehin lediglich die Verletzung von Aufklärungspflichten aus Vertrag bzw. aus Treu und Glauben nach § 242 BGB in Betracht (…vgl. Fischer a. a. O. § 263 Rdn. 25-30; BGHSt 39, 392, 399 f).
Eine strafrechtlich relevante Aufklärungspflicht in allgemeinen Vertragsverhältnissen mit gegenseitigen Leistungspflichten - wie vorliegend - setzt voraus, dass besondere Umstände, etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis oder auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verbindungen vorliegen (BGHSt 46, 196, 203; BGHSt 39, 392, 399).
- OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02
Betrug: Begehen durch Unterlassen der Aufklärung über für andere erbrachte …
In Betracht kommen könnte hier allein die Verletzung von Aufklärungspflichten aus Vertrag bzw. aus Treu und Glauben nach § 242 BGB (vgl. BGHSt 39, 392 ff.).Während die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Begründung von derartigen Aufklärungspflichten zunächst weit ging, ist der Bundesgerichtshof hiervon indessen weitgehend abgerückt (BGHSt 39, 392, 399 ff.; BGH wistra 1988, 262, 263; Naucke NJW 1994, 2809 ff.).
Gefordert werden "besondere Umstände im zwischenmenschlichen Bereich" (BGHSt 39, 392, 401).
- OLG Hamburg, 11.11.2003 - 104/03 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamburg, 11.11.2003 - II 104/03
Betrug durch Unterlassen bei Bezug von Sozialleistungen
Bei wirksamer, aber irrig motivierter (Fehl-)Überweisung beinhaltet die Abhebung des Geldes grundsätzlich keine Täuschung des Überweisenden (vgl. BGHSt 39, 392 ;… Lackner/Kühl, StGB , 24. Aufl., § 263 Rdn. 9); speziell die Abhebung einer Unterstützungsleistung enthält keine konkludente Vortäuschung, dass die Voraussetzungen für die Unterstützung noch vorliegen bzw. vorgelegen haben (…vgl. Tröndle/Fischer StGB , 51. Aufl., § 263 Rdn. 23).d) Ob über § 60 Abs. 1 SGB I hinaus zusätzliche ungeschriebene Mitwirkungspflichten als Nebenpflicht aus dem Sozialleistungsverhältnis - etwa wegen dessen jedenfalls bei sich wiederholendem Bezug von Leistungen gegebenen Charakters als Dauerschuldverhältnis (eher anders wohl OLG Köln in NJW 1984, 1979, 1980 mit Verneinung eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitsamt und Leistungsempfänger; siehe auch BGHSt 39, 392, 399) - bestehen, erscheint für den hier in Rede stehenden Zusammenhang wegen der in § 60 Abs. 1 S. 1 und S. 2 SGB I ausdrücklich getroffenen Normierungen fraglich und kommt allenfalls bei Rechtsmissbrauch in Betracht (…ebenso Seewald in KassKomm, Sozialversicherungsrecht, vor §§ 60 - 67 SGB I Rdn. 10, 11).
e) Auch andere Garantenstellungen scheiden hier aus, etwa aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (…vgl. näher OLG Köln, a.a.O.; siehe auch BGHSt 39, 392, 400 f).
- OLG Hamburg, 11.11.2003 - II - 104/03
Betrug durch Unerlassen bei Bezug von Sozialleistungen
Bei wirksamer, aber irrig motivierter (Fehl-)Überweisung beinhaltet die Abhebung des Geldes grundsätzlich keine Täuschung des Überweisenden (vgl. BGHSt 39, 392;… Lackner/Kühl, StGB, 24. Aufl., § 263 Rdn. 9); speziell die Abhebung einer Unterstützungsleistung enthält keine konkludente Vortäuschung, dass die Voraussetzungen für die Unterstützung noch vorliegen bzw. vorgelegen haben (…vgl. Tröndle/Fischer StGB, 51. Aufl., § 263 Rdn. 23).d) Ob über § 60 Abs. 1 SGB I hinaus zusätzliche ungeschriebene Mitwirkungspflichten als Nebenpflicht aus dem Sozialleistungsverhältnis - etwa wegen dessen jedenfalls bei sich wiederholendem Bezug von Leistungen gegebenen Charakters als Dauerschuldverhältnis (eher anders wohl OLG Köln in NJW 1984, 1979, 1980 mit Verneinung eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitsamt und Leistungsempfänger; siehe auch BGHSt 39, 392, 399) - bestehen, erscheint für den hier in Rede stehenden Zusammenhang wegen der in § 60 Abs. 1 S. 1 und S. 2 SGB I ausdrücklich getroffenen Normierungen fraglich und kommt allenfalls bei Rechtsmissbrauch in Betracht (…ebenso Seewald in KassKomm, Sozialversicherungsrecht, vor §§ 60 - 67 SGB I Rdn. 10, 11).
e) Auch andere Garantenstellungen scheiden hier aus, etwa aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (…vgl. näher OLG Köln, a.a.O.; siehe auch BGHSt 39, 392, 400 f).
- BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00
Strafrecht - Garantenpflicht bei Verkauf eines Grundstücks als Bauland
Vertragliche Pflichten aus gegenseitigen Rechtsgeschäften reichen demgemäß nicht ohne weiteres zur Begründung einer strafbewehrten Garantenpflicht aus ( BGHSt 39, 392, 399).Vertragliche Pflichten aus gegenseitigen Rechtsgeschäften reichen demgemäß nicht ohne weiteres zur Begründung einer strafbewehrten Garantenpflicht aus ( BGHSt 39, 392, 399).
- BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01
Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung …
- BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09
Architekten & Ingenieure - Strafrechtliche Beachtlichkeit der HOAI-Mindessätze
- OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09
Betrug durch Unterlassen: Garantenpflicht eines Arbeitsnehmers zur Aufklärung …
- OLG Hamm, 10.12.1998 - 3 Ss 960/98
Betrug, Freispruch, Unterlassen, besonderes Vertrauensverhältnis, Vortäuschen …
- OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
Rangrücktritt bezüglich Altschulden einer vormaligen LPG: Auslegung einer …
- BGH, 10.11.1994 - 4 StR 331/94
Spendenverein - § 263 StGB, Spendenbetrug, Zweckverfehlung
- LAG Düsseldorf, 14.04.2004 - 12 Sa 177/04
Ausschlussfrist, unzulässige Rechtsausübung
- OLG Karlsruhe, 26.07.2003 - 3 Ws 134/02
Strafbarkeit des kostenfreien Mobiltelefonierens unter Nutzung einer besonderen …
- BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
Vorliegen eines sog. Unechten Erfüllungsbetrugs bei Fortwirken der schon im …
- OLG Koblenz, 29.03.2000 - 4 W 22/00
Zulässigkeit der Berichterstattung über ein Tötungsdelikt; Veröffentlichung des …
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