Rechtsprechung
| BGH, 13.02.1968 - 5 StR 706/67 |
Fernsehaufnahme der Urteilsverkündung
§ 169 S. 2 GVG, § 338 Nr. 6 StPO, Anforderungen an das 'Beruhen-Können', 'Herostratentum'
Volltextveröffentlichungen
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GVG § 169 Satz 2
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 22, 83
- NJW 1968, 804
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88
Verbotene Rundfunkaufnahmen
Die Frage, ob ein Verstoß gegen § 169 Satz 2 GVG einen absoluten oder nur einen relativen Revisionsgrund bildet, ist von der Rechtsprechung bisher nicht entschieden worden (vgl. BGHSt 22, 83; 23, 176 [181 f.]); im Schrifttum ist sie umstritten ( für absoluten Revisionsgrund: Eb. Schmidt NJW 1968, 804 Anm. zu BGHSt 22, 83; ders., "Justiz und Publizistik", Heft 353/354 der Reihe "Recht und Staat" insbes. S. 38 ff.; Roxin JZ 1968, 803 - Anm. zu BGHSt 22, 83;… ders. in Festschrift für Karl Peters (1974) S. 393, 402 ff.; Kissel, GVG § 169 Rn. 69; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 338 Rn. 106;. - BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 22, 83 (Fernseh- Rundfunkaufnahmen bei der Urteilsverkündung als Revisionsgrund). - OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09
Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger; …
Es reicht demnach nicht aus, wenn ein Verteidiger - ebenso wie das Gericht - eine zwingende Verfahrensvorschrift übersehen oder verkannt hat (BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1968 - 5 StR 706/67) oder einen Hinweis auf den Verfahrensverstoß an das Gericht unterlassen hat (…Ernst-Walter Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 337 Rn. 282), mag das Verhalten auch standesrechtlich bedenklich sein.
- BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 22.08.1990 - VI 14/89 Diese Möglichkeit muß jedoch jederzeit vorhanden sein (vgl. BGHSt 22, 83 ).«.
- OLG Frankfurt, 14.02.1986 - 1 Ss 7/86 Die Unverzichtbarkeit ist grundsätzlich Anzeichen dafür, daß der Vorschrift ein so hoher Rang eingeräumt ist, daß auch arglistiges Verhalten dem Beschwerdeführer das Rügerecht nicht nehmen kann (vgl. BGHSt 15, 306, 308; 22, 83, 85).
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