Rechtsprechung
   BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92; 1 BvR 1606/92   

Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

§ 176 GVG, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, eA

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das uneingeschränkte Verbot von Filmaufnahmen im Gerichtssaal auch außerhalb der eigentlichen Sitzungszeiten im Strafverfahren gegen Erich Honecker

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 87, 334
  • NJW 1992, 3288
  • NStZ 1993, 89
  • afp 1992, 359
  • NVwZ 1993, 54



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Wird zitiert von ... (38)  

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07  

    Gerichtsfernsehen

    Gerichtsverhandlungen, auf die ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerichtet ist, sind Ereignisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte; der Schutz des Persönlichkeitsrechts der daran Beteiligten fordert daher kein völliges Filmverbot (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 91, 125 ).

    Beeinträchtigungen des äußeren Ablaufs der Sitzung, die etwa durch die Enge des Saals bedingt sind, kann dadurch entgegengewirkt werden, dass nicht mehrere Kamerateams zugelassen werden, sondern eine so genannte Pool-Lösung gewählt wird (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 91, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96  

    Caroline von Monaco II

    bb) Das Recht am eigenen Bild (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 35, 202 ; 87, 334 ; 97, 228 ) gewährleistet dem Einzelnen Einfluß- und Entscheidungsmöglichkeiten, soweit es um die Anfertigung und Verwendung von Fotografien oder Aufzeichnungen seiner Person durch andere geht.
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91  

    Kurzberichterstattung

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist hier in seiner Ausprägung als Recht am eigenen Bild beachtlich, wie es § 22 KunstUrhG schützt (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 35, 202 ; 54, 148 ; 87, 334 ).
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