Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98 |
Fesselung mit Lautsprecherkabel
§ 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels am Tatort
Volltextveröffentlichungen (3)
- DRSP
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1999, 242
- StV 1999, 208
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 28.02.2001 - 3 StR 400/00
"Werkzeug" iSv § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)
Im 6. Strafrechtsreformgesetz wurde die Strafzumessungsvorschrift des § 177 Abs. 3 StGB i.d.F. des 33. StrÄndG durch die Qualifikationsnormen des § 177 Abs. 3 und 4 StGB i.d.F. des 6. StrRG ersetzt (vgl. BT-Drucks. 13/9064 S. 12; BGHR StGB § 177 III Nr. 2 Werkzeug 1 = NStZ 1999, 242 f.).Die eigens zu diesem Zweck mitgeführten und bereitgelegten Fesselungsmaterialien stellen Werkzeuge i.S. des § 1 77 Abs. 3 Nr. 2 StGB dar, die der Angeklagte bei sich führte, um damit den von ihm erwarteten Widerstand der Geschädigten durch Gewalt zu verhindern (BGHR StGB § 177 III Nr. 2 Werkzeug 1 = NStZ 1999, 242 f.).
- BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02
Gefährliches Werkzeug (Beisichführen, Verwenden, Eignung zur Zufügung erheblicher …
Vielmehr ist es ausreichend, dass der Täter das Tatmittel zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung einsatzbereit bei sich hat, wofür es auch genügt, wenn er es erst am Tatort ergreift (BGH NStZ 1999, 242, 243).Vielmehr ist es ausreichend, daß der Täter das Tatmittel zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung einsatzbereit bei sich hat, wofür es auch genügt, wenn er es erst am Tatort ergreift (BGH NStZ 1999, 242, 243).
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10
Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die …
Vielmehr ist es ausreichend, dass der Täter das Tatmittel zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung einsatzbereit bei sich hat, wofür es auch genügt, wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGH NStZ 1999, 242; 2001, 246; NStZ-RR 2003, 202).Vielmehr ist es ausreichend, dass der Täter das Tatmittel zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung einsatzbereit bei sich hat, wofür es auch genügt, wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, NStZ 1999, 242; Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246; Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 177 Rn. 81 m.w.N.).
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
cc) Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen zum Fall II. 2. c) kann der Schuldspruch gemäß § 177 Abs. 4 StGB auch nicht mit anderer Begründung aufrechterhalten werden: Allerdings hat der Angeklagte bei der Tat objektiv ein gefährliches Werkzeug i. S. des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB verwendet; denn die Metallfigur war - infolge des Einführens in die Scheide mit dem Sockel nach vorne - geeignet, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGH NStZ 1999, 242 f.; 2000, 419). - BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01
Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung); …
- BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05
Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der …
Dass dem Schlüsselbund die Qualität eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne von § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB nicht schon von vornherein, sondern erst zu dem Zeitpunkt zukam, als der Angeklagte es in der festgestellten Art ergriff und bereithielt, stünde einer Anwendung der Vorschrift nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1999, 242, 243). - BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99
Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft
a) Die neu erkennende Strafkammer wird neben der erneuten Prüfung der Mittäterschaft auch zu erwägen haben, ob sich der Angeklagte dadurch, daß er mit der durch die zuvor erlittene sexuelle Gewalt erschöpften und verängstigten Frau den Geschlechtsverkehr ausführte, als Alleintäter gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat (vgl. BGH NJW 1999, 369 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGH NStZ 1999, 30; BGH StV 1999, 208, 209). - BGH, 18.11.1999 - 4 StR 389/99
Schwerer sexueller Mißbrauch; Sexuelle Nötigung; Eindringen in den Körper; …
Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat das Landgericht zu Recht die Vornahme einer sexuellen Handlung mittels "Gewalt" und "unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist" (§ 177 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 StGB), als verwirklicht angesehen (zur Konkurrenz beider Tatalternativen BGHSt 44, 228, 231; BGH StV 1999, 208, 209). - BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
Fehlerhafte Strafzumessung
Die Feststellungen belegen nur die Voraussetzungen des § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (vgl. BGH NStZ 1999, 242, 243; für die entsprechende Vorschrift des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB: BGHSt 44, 103, 107; BGH NJW 1998, 2914; vgl. auch Boetticher/Sander NStZ 1999, 292, 294/295). - BGH, 05.10.2004 - 3 StR 349/04
Schwerer Raub (sonst ein Werkzeug oder Mittel; Beisichführen).
Es genügt, daß sie das Mittel erst am Tatort ergriffen haben ( BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; 1999, 242;… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4).
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