Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
06.02.2002
Aktenzeichen
VIII ZR 106/01
Dazu im Internet

dejure.org

Feststellungsklage in Italien - Schadenersatzklage in Deutschland

Art. 21 EuGVÜ, "derselbe Anspruch" liegt bereits vor, wenn der "Kernpunkt beider Streitigkeiten derselbe ist"

lexetius.com

Bundesgerichtshof zum Verhältnis zweier wechselseitig im In- und Ausland erhobener Klagen

bundesgerichtshof.de

Mehr...

ibr-online

“Derselbe Anspruch” nach Art 21 EuGVÜ? (IBR 2002, 450)

Verfahrensrecht - Internationales Privatrecht, Rechtshängigkeit

Volltext(Abodienst, Leitsatz frei)

rws-verlag.de

Prof. Dr. Lorenz, München

Rechtshängigkeitssperre nach Art. 21 EuGVÜ (jetzt: Art. 27 EuGVO) bei Konkurrenz von Feststellungs- und Leistungsklage

ZIP-online.de

Keine doppelte Anhängigkeit bei Klage auf Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Kündigung und Feststellung eines wichtigen Kündigungsgrundes

ARD Ratgeber Recht

2 Klagen innerhalb der EU

judicialis

Volltext, vernetzt(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Fundstellen
NJW 2002, 2795
ZIP 2002, 725
MDR 2002, 656
IBR 2002, 450
VersR 2000, 1191
VersR 2002, 1191
WM 2002, 1725
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht