Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93; I ZR 2/94   

Feuer, Eis & Dynamit

§ 1 UWG, Art. 5 Abs. 3 GG, Vertriebsmodalität

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsanwälte Peter

    Feuer, Eis & Dynamit I

  • werbung-schenken.de

    Eis & Dynamit I

    UWG § 1
    getarnte Werbung, Feuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Feuer, Eis & Dynamit I"; Verbot getarnter Werbung in Kinospielfilmen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflicht zum Hinweis auf besonderen Werbecharakter eines Kinofilms ("Feuer, Eis Dynamit I")

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Product placement in Kinospielfilmen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 130, 205
  • NJW 1995, 3177
  • ZIP 1995, 1544
  • MDR 1996, 382
  • ZUM 1996, 146
  • afp 1996, 59
  • GRUR 1995, 744
  • NVwZ 1996, 205
  • DB 1995, 2418



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)  

  • OLG München, 16.02.2006 - 29 U 4412/05  

    Rückabwicklung eines wegen unlauteren Wettbewerbs nichtigen Product

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG a.F., wenn ein Spielfilm, in dem in nicht unerheblichem Umfang bezahlte Werbung betrieben wird, ohne Aufklärung über diesen Umstand in den Verkehr gebracht wird (BGH GRUR 1995, 744, 747 - "Feuer, Eis & Dynamit I").

    Werbung ist grundsätzlich dem Adressaten als solche kenntlich zu machen; die auf Täuschung angelegte Tarnung einer Werbemaßnahme wird regelmäßig weder dem das Wettbewerbsrecht beherrschenden Wahrheitsgrundsatz noch dem Gebot der Achtung der Persönlichkeitssphäre der Verbraucher gerecht (vgl. BGH GRUR 1995, 744, 747 - "Feuer, Eis & Dynamit I").

    Werbung in Kinofilmen, für die der Interessierte Zahlungen oder andere über bloßes Zurverfügungstellen von Requisiten hinausgehende Leistungen von einigem Gewicht erbringt, verstößt regelmäßig gegen § 1 UWG a.F. (vgl. BGH GRUR 1995, 744, 749 - "Feuer, Eis & Dynamit I").

    Jedenfalls dies ist bei der Klägerin angesichts des Umstandes, dass die Leitentscheidung des Bundesgerichtshofes zum Grundsatz des Verbots getarnter (Wirtschafts-) Werbung GRUR 1995, 744 - "Feuer, Eis & Dynamit I" bereits aus dem Jahr 1995 datiert, und im Hinblick darauf, dass die Unzulässigkeit von getarnter Werbung auch in der Öffentlichkeit seit Jahren thematisiert wird, der Fall.

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96  

    Tele-Info-CD

    Fahrlässig handelt daher, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muß (vgl. BGH, Urt. v. 23.5.1990 - I ZR 176/88, GRUR 1990, 1035, 1038 = WRP 1991, 76 - Urselters II; BGHZ 130, 205, 220 - Feuer, Eis & Dynamit; 131, 308, 318 - Gefärbte Jeans; BGH, Urt. v. 18.12.1997 - I ZR 79/95, GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD; Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 205/95, GRUR 1999, 49, 51 - "Bruce Springsteen and his Band").
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00  

    Mobbing am Arbeitsplatz - Rechte der Betroffenen

    Dabei muß das Gericht, wenn es zu dem Zweck, den Schuldner auf die möglichen Folgen eines Verstoßes hinzuweisen, nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, lediglich die in § 890 ZPO festgelegte Art und das dort vorgeschriebene Höchstmaß anzugeben (vgl. Stein-Jonas-Grunsky a.a.O. § 890 Rn 14), sondern fallbezogen eine bestimmte Höhe (BGH, Urteil vom 6.7.1995, NJW 1995 S. 3177, 3181) angibt, darauf achten, daß das Ordnungsmittel auch zur Durchsetzung des gerichtlichen Unterlassungsbefehls geeignet ist.
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht