Rechtsprechung
| BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00 |
Feuertod im Bett
§ 15 StGB, bedingter Vorsatz, Bewußtsein eines "besonders hohen Gefahrenpotentials", Abgrenzung zur bewußten Fahrlässigkeit durch "Gesamtschau", keine zu hohen Anforderungen an das Willenselement
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 16 Abs. 2 StGB; § 222 StGB; § 212 Abs. 1 StGB; § 306 StGB; § 216 StGB
Bedingter Vorsatz; Eigenverantwortliche Selbstgefährdung; Brandstiftung; Fahrlässige Tötung; Tötungsvorsatz; Tötung (Gefährdung) auf Verlangen - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- openjur.de
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen Irakers aufgehoben
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen Irakers aufgehoben
- finanztip.de (Kurzinformation)
Feuertod im Bett durch Sexpartnerin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Abgrenzung bedingter Vorsatz - bewusste Fahrlässigkeit
Verfahrensgang
- BGH, 13.06.2000 - 4 StR 162/00
- BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2000, 583
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03
Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
Das Landgericht ist innerhalb der gebotenen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41; BGH NStZ 2000, 583) rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, der Angeklagte habe ernsthaft darauf vertraut, der als möglich erkannte Tod von Frau R. werde nicht eintreten.Dies ist hier unschädlich, da auch unter Zugrundelegung der nach Meinung des 3. Strafsenats (Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03 S. 15; vgl. aber Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, [insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt] unter Hinweis auf BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115) beachtlichen Argumente in der Wissenschaft für die Auffassung, eine rechtfertigende Einwilligung in eine fahrlässige Tötung sei grundsätzlich möglich (…vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB vor §§ 32 ff. Rdn. 104;… Hirsch in LK vor § 32 Rdn. 95;… Samson in SK-StGB Anhang zu § 16 Rdn. 33;… Schlehofer in MüKo vor §§ 32 ff. Rdn. 114;… Schroeder in LK § 16 Rdn. 180;… Schaffstein in Festschrift für Welzel [1974], S. 557, 571;… Dölling GA 1984, 71, 85 ff. und JR 1994, 520, 521; Otto Jura 1984, 536, 540;… Weber in Festschrift für Baumann [1992], S. 43, 48; Herzberg NStZ 2004, 1, 8, 9), hier eine solche Rechtfertigung der Tat angesichts des höchst riskanten Verhaltens des Angeklagten, welches Irene R. in konkrete Todesgefahr brachte, ausscheidet.
- BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08
Fahrlässige Tötung durch illegale Autorennen und Beschleunigungstests; Abgrenzung …
In der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde eine solche Einwilligung als grundsätzlich unbeachtlich angesehen, weil das Leben eines Menschen auch in § 222 StGB zum Schutz der Allgemeinheit mit Strafe bedroht sei und eine Einwilligung das mit einer fahrlässigen Tötung verbundene Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermöge ( BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 114; BGH VRS 17, 277, 279; BGHZ 34, 355, 361; BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00). - BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03
Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln; …
Es kann daher dahinstehen, ob der Ansicht des 4. Strafsenats zu folgen wäre, bei tatsächlich eingetretenem Tod könne die Einwilligung des Opfers in die Lebensgefährdung in keinem Fall rechtfertigende Wirkung hinsichtlich der Todesfolge entfalten, obwohl dieselbe Handlung, soweit sie lediglich die Körperverletzung eines anderen Geschädigten bewirkt, durch dessen Einwilligung gerechtfertigt sein kann ( BGHSt 4, 88, 93; BGH VRS 17, 277, 279; BGH, Beschl. vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt;… vgl. demgegenüber die beachtlichen Argumente bei Lenckner aaO Rdn. 104 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 3961/06 Im maßgeblichen Zeitpunkt der Tathandlung, vgl. BGH, Urteil vom 20.6.2000 - 4 StR 162/00 -, NStZ 2000, 583; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 15 Rdnr. 4, d. h. beim Anzünden des Papiertuchs, lag das voluntative Element des (bedingten) Vorsatzes nicht vor.
