Rechtsprechung
| BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72 |
Fiktive MWSt
§ 249 Abs. 2 BGB, bei Selbstreparatur eines Kfz durch den Geschädigten muß der Schädiger im Rahmen der Abrechnung auf Gutachtenbasis auch die fiktive Mehrwertsteuer einer Werkstattreparatur ersetzen (Hinweis: anders seit dem 1.8.02: § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB)
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse (3)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- reference-global.com (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 61, 56
- NJW 1973, 1647
- NJW 1973, 1971
- MDR 1974, 216
- JR 1974, 103
- VersR 1973, 964
- BB 1973, 1414
Wird zitiert von ... (32)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Schadensrecht - Erstattung von Sachverständigenhonorar
- BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
So kann der Geschädigte, der den Unfallwagen selbst repariert, dem Schädiger die Kosten einer Fremdreparatur einschließlich Unternehmergewinn und Mehrwertsteuer in Rechnung stellen (BGHZ 61, 56 = NJW 1973, 1647 = LM 3 249 (Fb) BGB Nr. 6).Der Zahlungsanspruch besteht auch, wenn der Geschädigte von vornherein nicht die Absicht hat, die Herstellung des Fahrzeugs zu veranlassen, vielmehr sich anderweit behelfen und den Schadensbetrag einem anderen Zweck zuführen will (BGHZ 54, 82 (85) = NJW 1970, 1454 = LM § 249 (Gb) BGB Nr. 2 = VersR 1970, 832 (833); BGHZ 61, 56 (58) = NJW 1973, 1647 = LM § 249 (Fb) BGB Nr. 6; BGHZ 61, 346 (347) = NJW 1974, 34 = LM § 249 (Gb) BGB Nr. 11 = VersR 1974, 90 (91); BGHZ 63, 182 (184) = NJW 1975, 160 = LM § 249 (Ha) BGB Nr. 35; BGHZ 66, 239 (241) = NJW 1976, 1396 = LM § 249 (Gb) Nr. 16).
- BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85
Kosten einer kosmetischen Operation
a) Diesen Anspruch auf Zahlung der erforderlichen Herstellungskosten hat der erkennende Senat seit der grundlegenden Entscheidung vom 23. März 1976 (BGHZ 66, 239 dem Geschädigten bei Beschädigung seines Kraftfahrzeuges auch dann zuerkannt, wenn er von vornherein nicht die Absicht hat, die Wiederherstellung des Fahrzeugs zu veranlassen, sondern sich anderweitig zu behelfen, es etwa unrepariert fortbenutzen oder, wie in jenem Fall, beim Erwerb eines Neufahrzeugs unrepariert in Zahlung geben will. Die Rechtfertigung für diese Zubilligung "fiktiver" Reparaturkosten hat der Senat in der schon früher unter Berufung auf die Entstehungsgeschichte (Prot. I 296, 297) von ihm bejahten Dispositionsfreiheit des Geschädigten gesehen (vgl. BGHZ 54, 82, 84 ff.; 61, 56, 58; 61, 346, 347; 63, 182, 184).In allen Fällen, in denen der BGH diese Dispositionsfreiheit des Geschädigten bejaht hat, ging es um Schadensersatzansprüche wegen Sachbeschädigung (BGHZ 61, 56, 58; 61, 346, 347; 66, 239, 241;76, 216, 221; 81, 385, 391; BGH, Urteile vom 24. März 1977 - VII ZR 319/75 - NJW 1977, 1819; vom 4. Mai 1982 - VI ZR 166/80 - NJW 1982, 1864, 1865).
- OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
Fahrer von Rettungswagen trägt bei Unfall Teilschuld
Da es dem Schädiger nach geltendem Recht nicht zu Gute kommen kann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug überhaupt nicht oder in Eigenregie repariert, darf der Geschädigte in Höhe der fiktiven Werkstattkosten abrechnen (BGHZ 61, 56; BGH NJW 89, 3009;… Palandt/Heinrichs, 6l. Auflage, § 249 BGB Rdnr. 8;… Hentschel a.a.O. Rdnr. 23;… Greger, Haftpflichtrecht des Straßenverkehrs, 3. Auflage Anh. I Rdnr. 57 ff.).Offensichtlich ging auch das Landgericht davon aus, daß nach geltender Rechtslage ein Geschädigter die fiktiven Reparaturkosten einschließlich der auf sie entfallenden Mehrwertsteuer verlangen kann (BGHZ 61, 56; BGH NJW 89, 3009).
- BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83
Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten …
Der Mehrwertsteueranteil ist trotz getrennter Aunweisung als leistungsbezogene Abgabe auf den Verbrauch ein allgemeiner Kostenfektor, der in den Preis der Leistung Eingang gefunden hat (BGHZ 61, 56, 58 f. ).Mit dem feststehenden Schadensumfang und der Dispositionsfreiheit des Geschädigten sind hier - unabhängig von der Verschiedenheit des allgemeinen und des versicherungsrechtlichen Schadensbegriffes (…vgl. Bruck/Möller, aaO., § 55 Anm. 14 ff.) dieselben Gesichtspunkte maßgebend, die auch im Schadensrecht zur Erstattung der Mehrwertsteuerbeträge in den Fällen führen, in denen der Geschädigte sein Fahrzeug selbst wieder instandsetzt (BGHZ 61, 56 ) oder auf eine Reparatur verzichtet (BGHZ 66, 239 ).
- LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01
Ausklammerung der Mehrwertsteuer aus der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass ein Geschädigter die Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten auch dann verlangen kann, wenn er den Schadensumfang nur gutachterlich feststellen lässt, auf eine Reparatur aber verzichtet oder diese von privater Hand durchführen lässt, die Mehrwertsteuer also nicht tatsächlich anfällt, sondern auf Grundlage des Gutachtens nur "fiktiv" abgerechnet wird (BGHZ 61, 56 = VersR 1973, 964; BGH Vers13 1989, 1056 = NJW 1989, 3009;… Heinrichs aaO § 249 BGB Rdn. 8 m. w. N.).Dies ergibt sich aus der Dispositionsfreiheit des Geschädigten, nach der es ihm freigestellt ist, ob er den aufgrund des Sachverständigengutachtens festgestellten Schadensbetrag tatsächlich für die Wiederherstellung verwendet oder anderweitig einsetzt (BGHZ 61, 56 = VersR 1973, 964;… Heinrichs aaO Rdn. 4 und 8).
- BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
Jedenfalls im Bereich der Kraftfahrzeugschäden kommt der Dispositionsfreiheit des Geschädigten in Bezug auf die Verwendung der ihm zustehenden Reparaturkosten Bedeutung zu (vgl. hierzu Senat BGHZ 61, 56 (58) = NWJ 1973, 1647; BGHZ 63, 182 (184) = NJW 1975, 160). - AG Wuppertal, 23.04.2003 - 31 C 502/02 Jedoch entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Geschädigter die Erstattung von Reparaturkosten seines Fahrzeuges einschließlich der Mehrwertsteuer auch dann verlangen kann, wenn die Schadenshöhe nur gutachterlich festgestellt worden ist und eine Reparatur in Wirklichkeit nicht erfolgt ist, die Mehrwertsteuer also nur "fiktiv" angefallen ist (vergleiche BGHZ 61, 56; BGH NJW 1989, 3009).
Der steuertechnisch bedingte getrennte Ausweis der Mehrwertsteuer ändert nichts daran, dass sie als Objekt- bzw. leistungsbezogene allgemeine Abgabe auf den Verbrauch nicht weniger ein allgemeiner Kostenfaktor ist, als andere öffentliche Abgaben, welche direkt oder indirekt in die Kosten und damit in den Preis einer Ware oder einer Leistung Eingang finden (vergleiche BGHZ 61, 56, 58).
- AG Wuppertal, 11.03.2004 - 31 C 239/03 Der seinerzeitigen ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht es, dass ein Geschädigter die Erstattung von Reparaturkosten seines Fahrzeugs einschließlich Mehrwertsteuer auch dann verlangen kann, wenn die Schadenshöhe nur gutachterlich festgestellt worden ist und eine Reparatur in Wirklichkeit nicht erfolgt ist, die Mehrwertsteuer also nur "fiktiv" angefallen ist (vgl. BGHZ 61, 56; BGH NJW 89, 3009).
Der steuertechnisch bedingte getrennte Ausweis der Mehrwertsteuer ändert nichts daran, dass sie als Objekt - bzw. leistungsbezogene allgemeine Abgabe auf den Verbrauch nicht weniger ein allgemeiner Kostenfaktor ist als andere öffentlich Aufgaben, welche direkt oder indirekt in die Kosten und damit in den Preis einer Ware oder einer Leistung Eingang finden (vgl. BGHZ 61, 56, 58).
- KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06
Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines …
Zweifellos darf der Kläger auf Gutachtenbasis abrechnen, auch wenn er dann ggf. zu einem günstigeren Preis reparieren lässt (st. Rechtspr., vgl. nur BGH NJW 1973, 1647; NJW 1975, 160; NJW 1976, 1396; NJW 1985, 1222; NJW 1989, 3009; NJW 2003, 2085;… vgl. auch nur Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 249 Rn 14). - AG Wuppertal, 02.11.2000 - 31 C 170/00
- BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94
Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen
- OLG Saarbrücken, 04.05.2004 - 4 U 8/03
Amtshaftung - Amtspflicht der Gemeinde zur Sicherung der Kanalisation?
- OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 579/04
Mietrecht - Vorteilsausgleich einer Mietabfindung
- BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79
Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem …
- OLG Köln, 04.09.2001 - 3 U 166/00
Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens als Hauptleistungspflicht des …
- BGH, 27.11.2009 - LwZR 11/09
Bauvertrag - Unverhältnismäßigkeit: Welche Rolle spielt das Verschulden?
- BGH, 22.05.1985 - VIII ZR 220/84
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung einer mit gemieteten …
- OLG Hamm, 18.12.1989 - 6 U 94/89
- LG Ellwangen, 27.07.2001 - 5 O 37/99
Schadensersatzpflicht eines Unternehmens und dessen Geschäftsführers wegen …
- OLG Dresden, 18.08.1995 - 5 U 599/95
Abrechnung bei Eigenreparatur innerhalb der 130 %ÄGrenze
- OLG Hamburg, 26.02.2001 - 12 W 3/01
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich
- OLG Köln, 13.01.2010 - 11 U 116/09
Voraussetzungen der Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens auf Reparaturkostenbasis
- VG Stuttgart, 28.08.2002 - 17 K 397/02
Fehlende Einweisung beim Rückwärtsfahren eines Bundeswehrfahrzeugs als grobe …
- AG Düsseldorf, 12.04.2006 - 53 C 2361/06
- BGH, 23.03.1976 - VI ZR 10/75
Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf fiktiver Reparaturbasis
- OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
- AG Völklingen, 19.01.2009 - 5B C 658/08
- LG Köln, 17.01.1979 - 70 O 179/77
- OLG Bremen, 13.05.1982 - 2 U 1/82
- AG Schwarzenbek, 10.03.2004 - 2 C 25/03
- LG Saarbrücken, 10.02.2011 - 13 S 109/10
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