Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
19.07.2001
Aktenzeichen
4 StR 457/00
Dazu im Internet

dejure.org

Finanzsanierungskonzept

§ 263 StGB, auch durch zutreffende Angaben kann "getäuscht" werden, wenn Zweck der Handlung eine Irrtumserregung ist ("äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten");

Anwendung des § 70 StGB setzt die tatsächliche Ausübung des Gewerbes voraus;

§§ 52, 53 StGB, ob ein mittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 StGB) tateinheitlich oder tatmehrheitlich handelt, bestimmt sich nach seinem Tatbeitrag

HRR Strafrecht

§ 70 StGB; § 25 Abs. 1 StGB

Betrug; Berufsverbot (Ausübung des Berufs); Konkurrenzen, Handlungsmehrheit bei mittelbarer Täterschaft; Täuschungshandlung (Irreführung mit wahren Tatsachen)

bundesgerichtshof.de

judicialis

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