Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
19.07.2001
Aktenzeichen
4 StR 457/00
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Finanzsanierungskonzept
§ 263 StGB, auch durch zutreffende Angaben kann "getäuscht" werden, wenn Zweck der Handlung eine Irrtumserregung ist ("äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten");
Anwendung des § 70 StGB setzt die tatsächliche Ausübung des Gewerbes voraus;
§§ 52, 53 StGB, ob ein mittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 StGB) tateinheitlich oder tatmehrheitlich handelt, bestimmt sich nach seinem Tatbeitrag
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