Rechtsprechung
Gericht
BVerwG
Datum
19.10.1982
Aktenzeichen
1 C 29.79
Dazu im Internet
dejure.org
Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger
§ 81b Alt. 2 StPO, Anfechtbarkeit nach §§ 40, 42 VwGO, nicht nach § 23 EGGVG;
"Beschuldigter", Strafverfahren muß bei Ergehen der Anordnung, aber nicht mehr bei ihrer Durchführung anhängig sein;
Bewährungsstrafe (§ 56 Abs. 1 Satz 1 StGB) im Anlaßstrafverfahren steht der Anfertigung und Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht entgegen;
Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, Gesetzgebungskompetenz des Bundes für § 81b Alt. 2 StPO bejaht, weil sächliche Hilfsmittel für die Arbeit der Polizei nach § 163 StPO
Fundstellen
BVerwGE 66, 192
NJW 1983, 772
NVwZ 1983, 286
NJW 1983, 772
NVwZ 1983, 286
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