Rechtsprechung
   RG, 13.03.1906 - Rep. II. 344/05   

Fisch- und Delikatessengeschäft

Unternehmenskauf, §§ 459 ff BGB <Fassung bis 31.12.01> analog (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • RGZ 63, 57



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 16.06.1970 - II 95/64  
    Demnach ist für diesen Rechtszug davon auszugehen, daß sich in beiden Fällen die Kommanditisten in ihrer Gesamtheit zum Einbringen je eines der lebenden Betriebe verpflichtet hatten (vgl. RGZ 63, 57; 69, 429), im Innenverhältnis der Kommanditisten diese Pflicht jedoch nur die Miterben unter ihnen traf ( § 328 BGB ), und daß diese sie durch gemeinschaftliche Übertragung ( § 2040 Abs. 1 BGB ) aller zu diesen Betrieben gehörenden Sachen und Rechte des lebenden Betriebs einschließlich der in diesen Betrieben etwa erlangten (rechtlich oder auch nur tatsächlich geschützten) individuellen Kenntnisse und Erfahrungen (vgl. Urteil II 159/65 vom 29. Oktober 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 94 S. 148 [155] - BFH 94, 148 [155] -), erfüllt hatten ( § 267 Abs. 1 Satz 1 BGB ).

    Beide obligatorischen Geschäfte können sich aber nicht nur auf Sachen und Rechte, sondern u.a. auch auf wirtschaftliche Einheiten wie eben einen Betrieb beziehen (vgl. RGZ 63, 57; 69, 429), obschon - ebenso wie im Falle der §§ 311, 1085, 1089 BGB - die Verpflichtungen des Verkäufers durch eine Mehrheit von Einzelgeschäften zu erfüllen sind.

  • BGH, 14.07.1978 - I ZR 154/76  
    Letzteres ist in der Rechtsprechung des RG und des BGH anerkannt (vgl. RGZ 63, 57; 67, 86; 98, 289; BGH, NJW 1977, 1538).
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