Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
05.02.1991
Aktenzeichen
VI ZR 108/90
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Fistelentfernung

§ 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Aufklärungsversäumnis, Anforderungen an die Feststellung einer hypothetischen Einwilligung;

§ 286 ZPO, Beweiswürdigung zur Frage der ausreichenden Aufklärung, Parteivernehmung des Arztes nach § 448 ZPO setzt lediglich voraus, daß bereits einiger Beweis erbracht ist

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Fundstellen
NJW 1991, 2342
VersR 1991, 547
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