Rechtsprechung
| BGH, 05.02.1991 - VI ZR 108/90 |
Fistelentfernung
§ 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Aufklärungsversäumnis, Anforderungen an die Feststellung einer hypothetischen Einwilligung;
§ 286 ZPO, Beweiswürdigung zur Frage der ausreichenden Aufklärung, Parteivernehmung des Arztes nach § 448 ZPO setzt lediglich voraus, daß bereits einiger Beweis erbracht ist
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Hypothetische Einwilligung in eine ärztliche Behandlung
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtinco.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 2342
- VersR 1991, 547
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
aa) Der Einwand, der Patient würde bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Risiken des Eingriffs seine Einwilligung erteilt haben, ist allerdings grundsätzlich beachtlich (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 90, 103, 111 und vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90 - VersR 1991, 547, 548).Zum einen kann es nicht darauf ankommen, wie sich ein "vernünftiger" Patient, dem die erforderliche Aufklärung zuteil geworden ist, voraussichtlich verhalten hätte; vielmehr kommt es allein auf die persönliche Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus damaliger Sicht an (vgl. Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - VersR 1990, 1238, 1239, vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90 - aaO und vom 2. März 1993 - VI ZR 104/92 - VersR 1993, 749, 750).
- BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91
Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung
Schließlich stellt es mit Recht darauf ab, daß der Arzt mit der Beweislast für seine Behauptung, daß der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, nur zu belasten ist, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, daß er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Operation verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, daß allerdings an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (Senatsurteile vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 - VersR 1991, 315 ; vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90 - VersR 1991, 547, 548 und vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 - VersR 1991, 812, 814). - BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05
Arztrecht - Haftung wegen Fehlern beim Einsatz eines neu zugelassenen Mittels
An die Voraussetzungen einer hypothetischen Einwilligung sind schon bei der "normalen Standardbehandlung" strenge Anforderungen zu stellen, damit das Aufklärungs- bzw. Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht unterlaufen wird (Senat, Urteile vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90 - VersR 1991, 547, 548; vom 14. Juni 1994 - VI ZR 260/93 - VersR 1994, 1302; vom 17. März 1998 - VI ZR 74/97 - VersR 1998, 766, 767, jeweils m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 14.12.2011 - 1 U 172/05 Dabei kann auch die Erwägung, den Eingriff in einer Spezialklinik vornehmen zu lassen, maßgebend sein (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90 -, NJW 1991, S. 2342, 2344).
- OLG Saarbrücken, 25.02.2004 - 1 U 422/03
Sachverständige - Anhörung des Sachverständigen auch nach Ergänzungsgutachten?
Maßgeblich ist allein der persönliche Entscheidungskonflikt des jeweiligen Patienten aus damaliger Sicht (BGH NJW 1994, 799; 1993, 2378; 1991, 2342). - BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91
Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung
a) Gegen das Vorliegen einer wirksamen Einwilligung bestehen schon deshalb durchgreifende Bedenken, weil jedenfalls auf der Grundlage der bisherigen Tatsachenfeststellung nicht von einer vollständigen und zutreffenden Aufklärung der Klägerin über die Dringlichkeit der Operation ausgegangen werden kann, eine solche Aufklärung jedoch die Voraussetzung für eine rechtswirksame Einwilligung bildet (Senatsurteil vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90 - VersR 1991, 547 ff.). - BGH, 16.04.1991 - VI ZR 176/90
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß von dem Patienten (gegebenenfalls seinen Eltern) keine genauen Angaben darüber zu verlangen sind, wie er sich wirklich verhalten hätte; einsichtig machen kann und soll er nur, daß ihn die vollständige Aufklärung über das Für und Wider des ärztlichen Eingriffs ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er zustimmen solle oder nicht (st.Rspr. vgl. zuletzt Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - VersR 1990, 1238, 1239 sowie vom 11. Dezember 1990 - VI ZR 151/90 - und vom 5. Februar 1991 - VI ZR 108/90 - beide zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93
Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld
Aufwendungen für die pflegerische Betreuung des Klägers sind als dessen Mehrbedarf i.S.v. § 843 BGB erstattungsfähig (BGH vom 19.02.1991 - VI ZR 171/90 = NJW 1991, 2342 ); und zwar auch insoweit, als sie statt von fremden, bezahlten Pflegekräften von Angehörigen des Verletzten diesem gegenüber unentgeltlich erbracht werden (BGH vom 22.11.1988 - VI ZR 126/88 = BGHZ 106, 28, 30 = NJW 1989, 766 = VersR 1989, 188 = JZ 1989, 344 ). - OLG Stuttgart, 25.08.1994 - 14 U 25/93
Arzthaftung bei schuldhaftem Narkosezwischenfall
Aufwendungen für die pflegerische Betreuung des Klägers sind als dessen Mehrbedarf erstattungsfähig (BGH vom 19.02.1991 - VI ZR 171/90 - NJW 1991, 2342 ), auch wenn sie statt von fremden Pflegekräften von Angehörigen dem Verletzten gegenüber unentgeltlich erbracht werden (BGH vom 20.11.1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28, 30 = NJW 1989, 766 = JZ 1989, 344 = VersR 1989, 188 ). - OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06
Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin; …
Insofern muss der darlegungs- und beweispflichtige Arzt substanziiert darlegen, warum der Patient eingewilligt hätte, z. B. wegen der Schwere der Erkrankung, der angewendeten, als Methode der Wahl anerkannten Therapie mit günstiger Erfolgsprognose oder den in der Regel geringen Belastungen (BGHZ 90, 96; NJW 1991, 2342). - OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
Aufklärungspflicht des Zahlarztes - Durchtrennung des Nervus lingualis
- OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
- OLG Naumburg, 23.09.1998 - 12 U 31/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Dresden, 14.07.2010 - 4 U 1834/09
Arzthaftung; Aufklärung; Herzkatheteruntersuchung; Koronarfistel Coil Stent "off …
- OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
- LG Tübingen, 05.08.1992 - 5 O 118/91
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