Rechtsprechung
   BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95   

Fliegensterben

§§ 273, 618 BGB, § 615 BGB, Beweislast

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Arbeitsverweigerung wegen Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen

  • Betriebs-Berater

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

  • Betriebs-Berater

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Wiesbaden, 06.05.1993 - 5 Ca 411/89
  • LAG Hessen, 11.10.1994 - 7 Sa 1304/93
  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 83, 105
  • NJW 1997, 611
  • MDR 1997, 272
  • BB 1996, 2524
  • BB 1996, 1171
  • BB 1997, 208
  • NZA 1997, 86
  • DB 1996, 1040
  • DB 1996, 2446
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Wird zitiert von ... (11)  

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 982/94  

    Arbeitsverweigerung wegen Asbestbelastung des Betriebsgebäudes

    (Aufgabe des Senatsurteils vom 2. Februar 1994 - 5 AZR 273/93 - BAGE 75, 332 = AP Nr. 4 zu § 273 BGB und Fortführung des Senatsurteils vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - NZA 1997, 86).

    Der Senat hat diese Rechtsauffassung inzwischen ausdrücklich aufgegeben (BAG, Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - NZA 1997, 86 ff., zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt, unter B der Gründe).

    Insoweit wird auf das Urteil vom 8. Mai 1996 (aaO., zu B der Gründe) Bezug genommen.

    In solchen Fällen genügt der Arbeitgeber seiner Pflicht aus § 618 Abs. 1 BGB i.d.R. dadurch, daß er einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, dessen Schadstoffbelastung nicht über das in der Umgebung übliche Maß hinausgeht (BAG, Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - NZA 1997, 86, unter C I der Gründe).

    a) Grundsätzlich hat allerdings der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen, daß ein i.S. des § 618 Abs. 1 BGB ordnungswidriger Zustand der Räume vorliegt, wenn dieser Zustand generell geeignet ist, das Leben oder die Gesundheit des Arbeitnehmers zu gefährden (BAG, Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - NZA 1997, 86, unter C II der Gründe).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06  

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Danach hat der Arbeitnehmer nur den objektiv ordnungswidrigen Zustand der Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften nachzuweisen, wenn dieser generell geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen; der Arbeitgeber hat dann den Gegenbeweis dahin zu führen, dass der ordnungswidrige Zustand für den Schaden nicht ursächlich gewesen sei oder dass ihn kein Verschulden treffe (vgl. BAG 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - BAGE 83, 105 = AP BGB § 618 Nr. 23 = EzA BGB § 273 Nr. 5).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00  

    Mobbing am Arbeitsplatz - Rechte der Betroffenen

    In sich widersprüchlicher oder mehrfach wechselnder Vortrag geht zu Lasten dessen, der ihn leistet (BAG, Urteil vom 8.5.1996, NZA 1997 S. 86 ff; Urteil vom 4.12.1985, NZA 1986 S. 289 f).
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  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97  

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Disposition gegen bestimmte Schadstoffe besonders anfällig sind, können daher im Einzelfall besondere Schutzmaßnahmen verlangen (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - AP Nr. 23 zu § 618 BGB).
  • LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99  
    Im Arbeitsverhältnis besteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung auch, wenn der Arbeitgeber mit erheblichen Nebenpflichten nicht nachkommt (BAG, NZA 1997, 86 = NJW 1997, 611 L; Lorenz, in: MünchKomm, § 618 BGB Rdnr. 67; ErfK/Wank, § 618 BGB Rdnr. 28; LAG Hessen, Urt. v. 26.8. 1997 - 7 Sa 535/97; Kreitner, DStR 1997, 1292).

    Die Verletzung der Fürsorgepflicht (BAG, AP Nr. 28 zu § 615 BGB; LAG Baden Württemberg, Urt. v. 26.9. 1997 - 19 Sa 64/96; LAG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.8. 1997 - 7 Sa 535/97), bzw. der sich aus § 618 BGB ergebenden Arbeitsschutzpflichten (BAG, NZA 1997, 86) können ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung begründen.

  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 130/97  

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Vorlage einer ärztlichen Empfehlung zum

    Unterläßt der Arbeitgeber gebotene Schutzmaßnahmen, ergibt sich hieraus ggf. ein Recht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung nach § 273 BGB zurückzuhalten (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - AP Nr. 23 zu § 618 BGB) .
  • LAG Hessen, 27.11.2006 - 16 Sa 340/06  

    Keine personenbedingte Kündigung bei tatsächlicher Erbringung der geschuldeten

    Unterlässt der Arbeitgeber gebotene Schutzmaßnahmen, ergibt sich hieraus ggf. ein Recht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung nach § 273 BGB zurückzuhalten (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 11 Sa 1910/06  

    Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

    Obwohl ein Arbeitnehmer, der wegen seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition gegen bestimmte Schadstoffe besonders anfällig ist, im Einzelfall besondere Schutzmaßnahmen verlangen kann (BAG - 5 AZR 315/95 - vom 08.05.1996, AP Nr. 29 zu § 618 BGB), im Falle der Beeinträchtigung durch Tabakrauch die Gestaltung der Arbeitsräume durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Zumutbarkeit so zu erfolgen hat, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht eintreten kann (BAG - 9 AZR 84/97 - vom 17.02.1998, AP Nr. 26 zu § 618 BGB; vgl. auch BVerwG 7 B 118/89 vom 12.08.1989, NVwZ 1990, S. 165), endet der Nichtraucherschutz doch dort, wo die Möglichkeit zu rauchen zum unternehmerischen Angebot gehört (Bergwitz, NZA-RR 2004, S. 173; Lorenz, ArbRB 2007, S. 273).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 24 U 3/05  

    Anwaltsregress wegen verlorener Lohnansprüche bei streitiger Arbeitsfähigkeit

    Erst im Zuge der Beweiswürdigung ist gemäß § 286 ZPO widersprüchliches Parteivorbringen frei zu würdigen (BGH aaO; BAG NZA 1997, 86; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 286 Rn. 14).
  • LAG Hamm, 05.12.1996 - 1 Ta 454/96  

    Selbständiges Beweisverfahren: rechtliches Interesse bei Feststellung von

    Das gilt erst recht im Hinblick auf die vom BAG zugunsten des Arbeitnehmers im Rahmen von Schadensersatzansprüchen nach § 618 BGB gewährten Beweiserleichterungen (Schaub, ArbeitR-Hdb., § 108 III 5; BAG, EzA § 618 Nr. 1; BAG, NZA 1997, 86).
  • LAG Hamburg, 05.12.1997 - 3 Sa 11/97  
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