Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1984 - VII ZR 268/83   

Fließ- und Knackgeräusche

Zur Rechtsnatur des Bauträgervertrags, Gewährleistung nach Werkvertragsrecht (§§ 633 ff BGB), bei Insolvenz des Bauunternehmers hat der Erwerber Anspruch auf Erstattung der Prozeßkosten, die bei dem Versuch, die abgetretenen Ansprüche gegen den Unternehmer geltend zu machen, entstanden sind (§ 670 BGB);

§ 319 ZPO, offenbare Unrichtigkeiten im Berufungsurteil können auch durch das Revisionsgericht berichtigt werden

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 633, 634, 635, 670

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten der Rechtsverfolgung bei formularmäßiger Freizeichnung des Bauträgers von Gewährleistungsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag: Kosten der Inanspruchnahme des Unternehmens durch Erwerber

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kostenersatz durch den Bauträger wegen nicht durchzusetzender Gewährleistungsansprüche

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kostenerstattungspflicht des Bauträgers trotz Haftungsfreizeichnung im Falle vergeblicher Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen durch Erwerber

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 92, 123
  • NJW 1984, 2573
  • ZIP 1984, 1355
  • MDR 1985, 45
  • BauR 1984, 634
  • BB 1984, 1830
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Wird zitiert von ... (23)  

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04  

    Kaufrecht - Ohne Fristsetzung kein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung!

    Danach kann ein Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln, wenn er nach Werkvertragsrecht nicht begründet ist, auch nicht auf die Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung oder über die Geschäftsführung ohne Auftrag gestützt werden, weil die Vorschriften über die Gewährleistung beim Werkvertrag eine abschließende Sonderregelung enthalten (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1965, aaO, zu § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB(B); Urteil vom 28. September 1967 - VII ZR 81/65, NJW 1968, 43, zu § 633 BGB a.F.; BGHZ 92, 123, 125; 96, 221, 223, jew. m.w.Nachw.; MünchKommBGB/Busche, 4. Aufl., § 634 Rdnr. 8; für eine analoge Anwendung des § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB Staudinger/Peters, BGB (2003), § 634 Rdnr. 36 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83  

    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen mangelhafter Leistung des

    Unterläßt der Auftraggeber diese Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, so verliert er im Regelfall jeden Erstattungsanspruch (vgl. Senat NJW 1982, 1524, 1525; Urt. v. 9. April 1981 - VII ZR 263/79 = BauR 1981, 395, 398 = ZfBR 1981, 173, 179 jeweils m.N.; vgl. a. BGHZ 92, 123, 125).

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß der Besteller/Auftraggeber, der die Voraussetzungen für den werkvertraglichen Anspruch auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten oder auf Schadensersatz nicht erfüllt hat, insoweit weder Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen kann (s. die Nachweise in BGHZ 92, 123, 125).

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84  

    Bauträger - Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Der Bauträger ist von dieser Haftung vielmehr nur dann befreit, wenn und soweit der Erwerber sich aus den ihm abgetretenen Ansprüchen tatsächlich schadlos halten kann (BGHZ 74, 258, 270; BGH NJW 1982, 169, 170; 1982, 1808, 1809; 1982, 2243; 1984, 2094; 1984, 2573, 2574, zum Abdruck in BGHZ bestimmt, jeweils m.N.; zur Rechtslage seit 1. April 1977 vgl. § 11 Nr. 10 a) AGBG).

    aa) Die Sachmängelansprüche desjenigen, der eine neuerrichtete Eigentumswohnung oder ein neuerrichtetes Haus von einem Bauträger erwirbt, richten sich nach Werkvertragsrecht (vgl. zuletzt Senatsurteil NJW 1984, 2573, 2574 m.N.).

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