Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96   

Flucht nach tödlichem Schuß

§§ 251, 22, 24 StGB, Rücktritt ist auch nach Eintritt der schweren Folge möglich

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 24 StGB; § 249 StGB; § 251 StGB; § 344 Abs. 1 StPO
    strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter Raub mit Todesfolge); Wegfall der Bindung des Revisionsgerichts an eine Revisionsbeschränkung (Trennbarkeit).

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 249, § 251, § 18, § 22, § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 42, 158
  • NJW 1996, 2663
  • NJW 1996, 2665
  • MDR 1996, 1168
  • NJ 1996, 614
  • StV 1996, 546
  • StV 1996, 558 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (22)  

  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96  

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Art. 103 Abs. 2 GG gilt nicht nur dann, wenn es um die Auslegung einzelner Straftatbestände geht, sondern in gleicher Weise bei der Auslegung von Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Schmidt-Aßmann aaO Rdn. 223; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Rdn. 26; Gribbohm in LK StGB 11. Aufl. § 1 Rdn. 73; Rudolphi aaO § 1 Rdn. 24; aA Lenckner aaO Rdn. 35; Otto Jura 1986, 426, 430).
  • BGH, 09.07.2009 - 3 StR 257/09  

    Versuchte schwere räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit;

    Für den Rücktritt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten ( BGHSt 42, 158, 162; BGH NStZ 2007, 91, 92 m. w. N.).

    Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten ( BGHSt 42, 158, 162; BGH NStZ 2007, 91, 92 m. w. N.).

  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09  

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auf die Unterscheidung zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch kommt es für die vom Täter zu erbringende Rücktrittsleistung in Fällen des § 24 Abs. 1 StGB stets, in solchen des § 24 Abs. 2 StGB mittelbar dann an, wenn sich die (gemeinsame) Verhinderungsleistung von Versuchsbeteiligten in einem einverständlichen Unterlassen des Weiterhandelns erschöpfen kann (vgl. BGHSt 42, 158, 162; BGH NStZ 1989, 317, 318).

    Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB aus; umgekehrt kommt es nur dann, wenn ein Fehlschlag nicht gegeben ist, auf die Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendeten Versuch an, die für die vom Täter zu erbringende Rücktrittsleistung in Fällen des § 24 Abs. 1 StGB stets, in solchen des § 24 Abs. 2 StGB mittelbar dann von Bedeutung ist, wenn sich die (gemeinsame) Verhinderungsleistung von Versuchsbeteiligten in einem einverständlichen Unterlassen des Weiterhandelns erschöpfen kann (vgl. BGHSt 42, 158, 162; BGH NStZ 1989, 317, 318; Lilie/Albrecht in LK 12. Aufl., § 24 Rn. 400; Rudolphi in SK § 24 Rn. 27 d; Kudlich in SSW § 24 Rn. 57; Fischer aaO § 24 Rn. 40).

mehr
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08  

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    Dort wird "die Vernehmung" im Sinne des entsprechenden Verfahrensabschnitts verstanden; hierzu rechnen alle Verfahrensvorgänge, die mit der eigentlichen Vernehmung eng in Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln (BGH NJW 1996, 2663, insoweit in BGHSt 42, 158 nicht abgedruckt; BGH NJW 2003, 2761, insoweit in BGHSt 48, 268 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 254/04).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 167/11  

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; Darlegungsmangel; Erörterungsmangel;

    Auch wenn gemäß § 24 Abs. 2 StGB der Rücktritt eines Tatbeteiligten nicht ohne weiteres zugunsten eines anderen Tatbeteiligten wirkt, kann es hierfür ausreichen, wenn die Tatbeteiligten nach unbeendetem Versuch einvernehmlich nicht mehr weiter handeln, obwohl sie dies hätten tun können ( BGHSt 42, 158, 162; BGH NStZ 2007, 91, 92).

    Die unterlassene Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung betrifft auch die Verurteilung des nicht revidierenden Mitangeklagten P. Auch wenn gemäß § 24 Abs. 2 StGB der Rücktritt eines Tatbeteiligten nicht ohne weiteres zugunsten eines anderen Tatbeteiligten wirkt, kann es hierfür ausreichen, wenn die Tatbeteiligten nach unbeendetem Versuch einvernehmlich nicht mehr weiter handeln, obwohl sie dies hätten tun können (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91, 92).

  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08  

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Dort wird "die Vernehmung" im Sinne des entsprechenden Verfahrensabschnitts verstanden; hierzu rechnen alle Verfahrensvorgänge, die mit der eigentlichen Vernehmung eng in Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln (BGH NJW 1996, 2663, insoweit in BGHSt 42, 158 nicht abgedruckt; BGH NJW 2003, 2761, insoweit in BGHSt 48, 268 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 254/04).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08  

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Danach wird "die Vernehmung" im Sinne des entsprechenden Verfahrensabschnitts verstanden; hierzu rechnen alle Verfahrensvorgänge, die mit der eigentlichen Vernehmung eng in Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln (BGH NJW 1996, 2663, insoweit in BGHSt 42, 158 nicht abgedruckt; BGH NJW 2003, 2761, insoweit in BGHSt 48, 268 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 254/04).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96  

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Doch hat diese mögliche gesetzgeberische Motivation im Wortlaut des Gesetzes keinen ausreichenden Niederschlag gefunden (zu den Grenzen der Gesetzesauslegung anhand des gesetzgeberischen Willens vgl. BGHSt 39, 12, 114 m.w.Nachw.; BGH StV 1996, 546, 547; KG aaO.; vgl. auch BVerfGE 11, 126, 130).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96  

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen zum Nachteil des Angeklagten (vgl. nur BGHSt 39, 112, 114 f; 40, 272, 279; BGH StV 1996, 546, 547; StV 1997, 132, 133 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt -; ferner BVerfGE 71, 108, 115; 73, 206, 235).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08  

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung;

    Dort wird "die Vernehmung" im Sinne des entsprechenden Verfahrensabschnitts verstanden; hierzu rechnen alle Verfahrensvorgänge, die mit der eigentlichen Vernehmung eng in Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln (BGH NJW 1996, 2663, insoweit in BGHSt 42, 158 nicht abgedruckt; BGH NJW 2003, 2761, insoweit in BGHSt 48, 268 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 254/04).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98  

    Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier

  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06  

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99  

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

  • BGH, 09.01.2003 - 4 StR 410/02  

    Rücktritt bei Mittäterschaft (einvernehmliches Nichtweiterhandeln); Tenor bei

  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07  

    Unbehandeltes ADHS kann die Schuldfähigkeit des Verurteilten beeinträchtigen

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02  

    Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen

  • BGH, 26.06.2007 - 4 StR 136/07  

    Rücktritt (Erörterungsmangel beim unbeendeten Versuch).

  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 484/07  

    Blutalkoholkonzentration, hohe; Feststellungen; Schuldfähigkeit; Vorsatz;

  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09  

    Raub mit Todesfolge (Zeitpunkt des Todeseintritts; Vollendung).

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09  
  • KG, 12.06.2002 - 1 Ss 37/02  
  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 271/00  

    Rücktritt von der Verabredung zur Begehung eines Verbrechens

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