Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99   

Fluchthilfe Dr. Schneider

§ 258 Abs. 1 StGB, Strafvereitelung durch Ausländer im Ausland: Erfolg im Inland, §§ 3, 9 Abs. 1 StGB;

Verbotsirrtum, § 17 StGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 9 Abs. 1 StGB
    Verbotsirrtums bei der Strafvereitelung; Täter handelt als Ausländer nur im Ausland.

  • DFR

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

  • Alpmann Schmidt

    StGB 1975 §§ 9 Abs. 1, 17, 258 Abs. 1

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 45, 97
  • NJW 1999, 2908
  • NStZ 2000, 31
  • JR 2000, 377
  • StV 2000, 422
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07  

    Versendung standardisierter Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 17 Satz 1 StGB ("Fehlt dem Täter ... die Einsicht, Unrecht zu tun"; vgl. BGHSt 45, 97, 100 f.).
  • OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07  

    EU-Führerschein - Entziehung - Rechtsmitteleinlegung

    Schon gar nicht kommt es auf die Kenntnis der Strafbarkeit nach deutschem Recht an (BGHR StGB § 17 Unrechtsbewusstsein 5).

    Das Erkennen des Unrechts durch den Angeklagten belgen die Urteilsfeststellungen aber ausreichend; denn ausweislich dieser Feststellungen (BU S. 20) wusste der Angeklagte - wenn auch womöglich, was genügt (vgl. BGHR StGB § 17 Unrechtsbewusstsein 5), nur in laienhafter Vorstellungsweise -, dass sein Führen des Fahrzeugs zum Tatzeitpunkt (am 4.1.2006) schon im Hinblick auf das Ergebnis der vorangegangenen negativen Fahreignungsgutachten die Verkehrssicherheit als Rechtsgut des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (vgl. Jagow in: Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 21 StVG Rn. 1) beeinträchtigen konnte.

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01  

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Ein Eingreifen der Staatsanwaltschaften hätte nämlich lediglich zur Beendigung des vom Angeklagten durch erhebliche Verzögerungen der Strafverfolgung bereits hervorgerufenen Vereitelungserfolges (vgl. BGHSt 45, 97, 100; BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1) geführt.
mehr
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00  

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    aa) Hinsichtlich Tathandlung und Vereitelungserfolg verlangt das Gesetz Absicht oder Wissentlichkeit, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt (BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vorsatz 1).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00  

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Nunmehr reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, daß der Täter - alternativ zur beabsichtigten Tötung - die schwere Folge als sichere Auswirkung seiner Handlung voraussieht (vgl. Horn in SK-StGB 7. Aufl. § 226 Rdn. 24; Tröndle/Fischer aaO § 226 Rdn. 19; s. auch BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95 S. 4, insoweit in BGHSt 42, 43 nicht abgedruckt, und zur Vorsatzform "wissentlich" BGHSt 45, 97, 100; BGHR StP0 § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 5).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06  

    Strafverfahren gegen Ernst ZündelAusschluss der Wahlverteidigerin angeordnet

    Geschütztes Rechtsgut der Vorschrift des § 258 StGB ist die staatliche Rechtspflege (BGHSt 43, 82, 84; 45, 97, 101; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. 2001 § 258 Rdnr. 1).
  • OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 1 Ws 60/03  

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Hinreichender Tatverdacht einer Strafvereitelung

    Hinsichtlich der inneren Tatseite gilt dabei, dass der für die Strafvereitelung erforderliche direkte Vorsatz nur die Tathandlung und den Vereitelungserfolg zu umfassen braucht, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt, vgl. BGHSt 38, 345, 348, BGHR StGB § 258 Abs. 1, Vorsatz 1.
  • OLG München, 07.08.2006 - 4St RR 142/06  

    Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen

    Demgemäß unterliegt einem Verbotsirrtum, wer die vom verwirklichten Straftatbestand umfasste spezifische Rechtsgutsverletzung nicht als Unrecht erkennt (BGHSt 45, 97/100 f.).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99  

    Abgabe von nicht den Anforderungen entsprechendem Frischkäse in einer Gaststätte

    Der Täter braucht die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 15, 377, 383; NStZ 1996, 236 und zuletzt Urteil vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99).
  • KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11  

    Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter

    Er wusste danach um das Verbotensein seines Verhaltens, rechnete mit der Möglichkeit, Unrecht zu tun und nahm dies zumindest billigend in Kauf, so dass er Unrechtseinsicht hatte (vgl. BGHSt 4, 1; 45, 97; Fischer a.a.O. § 17 Rdn. 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.05.2001 - 2 ARs 105/01  

    Tatort ist auch der Ort des Erfolgseintritts

  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 81/99  

    Urteil im Fürstenwalder Kampfhund-Fall aufgehoben

  • BGH, 16.05.2001 - 2 AR 55/01  
  • OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 11 KLs 1/02  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht