Rechtsprechung
   BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93   

Flughafenverfahren

Art. 16a Abs. 4 GG, Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als 'offensichtlich unbegründet';

Art. 103 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Flughafenverfahren

  • Alpmann Schmidt

    AsylVfG § 18a; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 16a Abs. 4 S. 1, Art. 104 Abs. 1, 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 94, 166
  • NJW 1996, 1666
  • MDR 1996, 756
  • DVBl 1996, 739
  • NJ 1996, 333
  • VBlBW 1996, 297
  • DÖV 1996, 654
  • NVwZ 1996, 678



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Wird zitiert von ... (360)  

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99  

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Ebenso wie Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, dessen Anwendungsbereich auf die vollziehende öffentliche Gewalt beschränkt ist (vgl. BVerfGE 107, 395, 403 ff.), garantiert sie vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 94, 166, 226; stRspr).

    Die Effektivität des Rechtsschutzes wird in erster Linie von den Prozessordnungen gesichert (vgl. BVerfGE 94, 166, 213).

    Ebenso wie Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, dessen Anwendungsbereich auf die vollziehende öffentliche Gewalt beschränkt ist (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 107, 395 ), garantiert sie vielmehr auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 94, 166 ; stRspr).

    Die Effektivität des Rechtsschutzes wird in erster Linie von den Prozessordnungen gesichert (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05  

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im

    Es hat aber in seinem Urteil vom 14.5.1996 zum so genannten Flughafenverfahren bei Asylbewerbern (BVerfGE 94, 166) festgestellt, dass die Begrenzung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Verfahrens nach § 18a AsylVfG auf die für ihre Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten im Transitbereich eines Flughafens keine Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 104 Abs. 1 und 2 GG darstellt.

    Soweit ein Asylbewerber möglicherweise nicht in seinen Heimatstaat zurückkehren könne, sei die hieraus folgende Einschränkung der Bewegungsfreiheit nicht Folge einer der deutschen Staatsgewalt zurechenbaren Maßnahme (BVerfGE 94, 166/198 f.).

    Rechtliche und tatsächliche Hindernisse für das freie Überschreiten der Staatsgrenzen berühren deshalb nicht den Gewährleistungsinhalt der durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützten körperlichen Bewegungsfreiheit (BVerfGE 94, 166) Die Verweigerung der Einreise stellt deshalb grundsätzlich keine Freiheitsentziehung dar.

    Das Flughafenverfahren gemäß § 18a AsylVfG, das nach der erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung darstellt (BVerfGE 94, 166, a.A. Rittstieg Anm. zum Urteil des EGMR vom 25.6.1996 InfAuslR 1997, 53), ist für den Betroffenen abgeschlossen.

    d) Die Bejahung einer Freiheitsentziehung im Falle einer zwangsweisen Unterbringung im Transitbereich steht nicht im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten Flughafenverfahren (BVerfGE 94, 166).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02  

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Vielmehr ist sie eine besondere Vorkehrung zur Durchsetzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten, mithin ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem der Träger des vermeintlich verletzten Rechts Eingriffe der öffentlichen Gewalt abwehren kann (vgl. BVerfGE 94, 166 ; stRspr).
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