Rechtsprechung
| BGH, 05.11.1996 - 4 StR 490/96 |
Fön in der Badewanne
§§ 223, 224 StGB, Geringfügigkeit, psychische Beeinträchtigung, Vorsatz
Volltextveröffentlichungen
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Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1997, 123
- StV 1998, 76
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
In diesen Fällen liegt eine Körperverletzung nur dann vor, wenn die psychischen Einwirkungen den Geschädigten in einen pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand versetzt haben (…vgl. nur BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2, insoweit in BGHSt 41, 285 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1997, 123; 1986, 166; NStZ-RR 2000, 106).Vielmehr liegt in diesen Fällen eine Körperverletzung nur dann vor, wenn die psychischen Einwirkungen den Geschädigten in einen pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand versetzt haben (…vgl. nur BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2, insoweit in BGHSt 41, 285 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1997, 123; 1986, 166; NStZ-RR 2000, 106).
- BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97
Röntgenbehandlung ohne medizinische Indikation kann gefährliche Körperverletzung …
Eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von § 223 StGB ist in jedem Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Menschen nachteilig abweichenden Zustandes zu sehen, also in einem, wenn auch nur vorübergehenden, Herbeiführen einer pathologischen Verfassung, wobei die Beeinträchtigung nicht von Dauer zu sein braucht, sie muß aber andererseits auch über lediglich unerhebliche Beeinträchtigungen hinausgehen ( BGHSt 36, 1, 6, 7; 36, 262; 265; BGH NStZ 1997, 123;… BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2, BGH…, Urt. vom 13. März 1975 - 4 StR 28/75 bei Dallinger MDR 1975, 723;… BGHR BGB § 823 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 1;… Hirsch in LK 10. Aufl. § 223 Rdn. 11 ff.; zu Strahlenschäden: BGH…, Urt. vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, zum Abdruck in BGHSt bestimmt). - OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 2a Ss 97/02
Durch nächtliche Telefonanrufe aufgeschreckt
Insoweit reichen Angst, Schrecken und Erregung allein nicht aus, vielmehr muss bei psychischen Beeinträchtigungen ein medizinisch relevanter Krankheitszustand in einem nicht nur unerheblichen Umfang eingetreten sein (vgl. BGH NStZ 1997, 123; NJW 1996, 1068, 1069; OLG Hamm MDR 1958, 939;… Lackner-Kühl, 24. Aufl., § 223 StGB Rdnr. 4).
- BGH, 20.02.2002 - 3 StR 345/01
Abwesenheit (richterlicher Augenschein; Abgrenzung zum bloßen Vorhalt); Beruhen …
Es kann dahinstehen, ob ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht schon darin zu sehen ist, daß der Vorsitzende den Angeklagten nicht bereits nach der Unterbrechung der Vernehmung der ersten Zeugin vom wesentlichen Inhalt dieser Aussage unterrichtet hat, ehe er mit der Vernehmung der zweiten Zeugin begann (offengelassen auch in BGH, Beschl. vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96 - insoweit in NStZ 1997, 123 nicht abgedruckt). - OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 2a Ss 97/02 -41/02 Insoweit reichen Angst, Schrecken und Erregung allein nicht aus, vielmehr muss bei psychischen Beeinträchtigungen ein medizinisch relevanter Krankheitszustand in einem nicht nur unerheblichen Umfang eingetreten sein (vgl. BGH NStZ 1997, 123 ; NJW 1996, 1068, 1069; OLG Hamm MDR 1958, 939;… Lackner-Kühl, 24. Aufl., § 223 StGB Rdnr. 4).
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