Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1996 - 4 StR 490/96   

Fön in der Badewanne

§§ 223, 224 StGB, Geringfügigkeit, psychische Beeinträchtigung, Vorsatz

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1997, 123
  • StV 1998, 76
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Wird zitiert von ... (5)  

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  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 345/01  

    Abwesenheit (richterlicher Augenschein; Abgrenzung zum bloßen Vorhalt); Beruhen

    Es kann dahinstehen, ob ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht schon darin zu sehen ist, daß der Vorsitzende den Angeklagten nicht bereits nach der Unterbrechung der Vernehmung der ersten Zeugin vom wesentlichen Inhalt dieser Aussage unterrichtet hat, ehe er mit der Vernehmung der zweiten Zeugin begann (offengelassen auch in BGH, Beschl. vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96 - insoweit in NStZ 1997, 123 nicht abgedruckt).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 2a Ss 97/02 -41/02  
    Insoweit reichen Angst, Schrecken und Erregung allein nicht aus, vielmehr muss bei psychischen Beeinträchtigungen ein medizinisch relevanter Krankheitszustand in einem nicht nur unerheblichen Umfang eingetreten sein (vgl. BGH NStZ 1997, 123 ; NJW 1996, 1068, 1069; OLG Hamm MDR 1958, 939; Lackner-Kühl, 24. Aufl., § 223 StGB Rdnr. 4).
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