Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75   

Freibad an der Autobahn

§ 839 BGB, haftende Körperschaft bei Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG), Drittgerichtetheit der Amtspflicht;

GoA, § 679 BGB, 'öffentliches Interesse'

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1978, 1258
  • DÖV 1978, 688
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)  

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86  

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Der BGH präzisiert diesen Gedanken in einem Urteil vom 15.12.1977 (NJW 1978, 1258) wie folgt: "Ein aus §§ 683, 679, 670 BGB herzuleitender Anspruch setzt aber weiter voraus, daß auch die Geschäftsführung selbst, hier also die Herstellung des Werkes durch eine andere als die nach der öffentlichrechtlichen Regelung dazu bestimmte Person, im öffentlichen Interesse liegt.".

    Es geht grundsätzlich nicht an, daß ein Träger öffentlicher Verwaltung durch private Initiative im Hinblick auf das Ob und Wie einer konkreten Maßnahme vor vollendete Tatsachen gestellt wird, wenn ihm in dieser Hinsicht ein Ermessen eingeräumt ist (so auch BGH, NJW 1978, 1258).

    Das gilt besonders in den Fällen, in denen, wie hier, die Behörden sich für unzuständig halten und ein Tätigwerden gänzlich ablehnen (so im Ergebnis auch BGH, NJW 1978, 1258).

  • BGH, 30.01.1997 - III ZB 110/96  

    Rechtsweg für Ansprüche eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche

    Sie ist danach vorzunehmen, welchen Charakter das Geschäft gehabt hätte, wenn es vom Geschäftsherrn selbst vorgenommen worden wäre, wobei nicht nur Fälle in Betracht kommen, in denen ein Verwaltungsträger für einen anderen Verwaltungsträger handelt (so etwa in BSGE 67, 100, 101; BVerwG DÖV 1973, 490, 491), sondern auch Fallgestaltungen, in denen ein Privater Maßnahmen trifft, die zu den Aufgaben einer Behörde gehören (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - NJW 1978, 1258 f; BVerwGE 80, 170, 172).

    Die hieraus folgende Einbindung der Krankenhäuser in ein System öffentlich-rechtlicher Verträge (vgl. hierzu Rüfner, NJW 1989, 1001, 1005), das dem der kassenärztlichen Versorgung sehr ähnlich ist, läßt für diesen Sachbereich für privatrechtliche Regelungen keinen Raum, so daß auch im Rahmen einer entsprechenden Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag, nicht zuletzt im Zusammenhang mit § 679 BGB (Senatsurteil vom 15. Dezember 1977 aaO.; BVerwGE 80, 170, 173 f; BSGE 67, 100, 103), die öffentlich-rechtlichen Besonderheiten in einem Maße in Betracht zu ziehen sind, daß auch die Sachnähe für eine sozialgerichtliche Zuständigkeit spricht (BGHZ 103, 255, 257).

    Schließlich stehen auch die Senatsurteile vom 15. Dezember 1977 (aaO.) und vom 25. Februar 1993 (BGHZ 121, 367, 372, 373 f) der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen, weil in beiden Fällen einer mehrfachen Begründung des Klageanspruchs der Zivilrechtsweg jedenfalls hinsichtlich eines der konkurrierenden Klagegründe zulässig gewesen ist; unter diesen Umständen hat das Gericht des zulässigen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten zu entscheiden (§ 17 Abs. 2 GVG n.F.; zur früheren Rechtslage vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 1990 - III ZR 191/88 - NVwZ 1990, 1103, 1104).

  • KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08  

    Mietrecht - Zum Umfang eines Gewährleistungausschlusses der BRD als Vermieterin

    Auch hierbei kommt es darauf an, ob gerade die Tätigkeit des Geschäftsführers im objektiven Interesse des Geschäftsherrn liegt (vgl. BGH NJW 1978, 1258, 1259).

    Weiterhin muss das öffentliche Interesse sich ebenfalls darauf beziehen, dass ein Privater anstatt der zuständigen Behörde tätig wird (vgl. BGH NJW 1978, 1258, 1259; BVerwG NJW 1989, 922).

mehr
  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 368/02  

    Öffentliches Recht - GoA durch Erfüllung von Gewässerunterhaltungspflichten

    Eine Geschäftsführung ohne Auftrag entsprechend den §§ 677 ff. BGB kann auch dann vorliegen, wenn ein Privater Aufgaben wahrnimmt, die objektiv zum Pflichtenkreis eines Trägers öffentlicher Verwaltung gehören (Senatsurteile BGHZ 138, 281, 286 ff. und vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - NJW 1978, 1258 f.; BVerwGE 80, 170, 172 ff.; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 8. Teil III 1 c cc S. 343 f. m.w.N.).

    Die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag darf freilich nicht dazu führen, daß vorhandene und zumutbare Rechtsschutzmöglichkeiten überspielt werden oder daß ein dem Verwaltungsträger im öffentlichen Interesse gegebenes Handlungsermessen ohne triftigen Grund außer Kraft gesetzt wird (vgl. BGHZ aaO S. 288 f.; Senatsurteil vom 15. Dezember 1977 aaO S. 1259; BVerwGE aaO S. 174 ff.; Ossenbühl aaO).

  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05  

    Verkehrssicherungspflicht - Reichweite der Haftung des Abfallerzeugers

    Insbesondere hindert der Umstand, dass der Geschäftsführer einer eigenen öffentlich-rechtlichen Pflicht nachkommt, nicht die Annahme, dass er damit zugleich das privatrechtliche Geschäft eines Dritten besorgt (vgl. BGH, BGHZ 40, 28, 30; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - NJW 1978, 1258 f.; MünchKommBGB/Seiler, 4. Aufl., § 677 Rdn. 9 m.w.N.; Staudinger/Wittmann, aaO, Rdn. 23).
  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01  

    Vergütung für die Nutzung gemeindlicher Abwasserkanäle

    Darüber hinaus hat der Senat aber auch Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Straßenbaulast im Zusammenhang mit dem Bau von Bundesfernstraßen für denkbar gehalten (Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - NJW 1978, 1258 = DÖV 1978, 688 m. Anm. Püttner).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89  

    Jugendhilfe: Geschäftsführung ohne Auftrag,; Aufwendungsersatz; Betreuung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96  

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen

    Es kommt hinzu, daß nach § 679 BGB gerade die Geschäftsführung selbst, also die Verlegung der Leitungen durch eine andere als die nach der öffentlich-rechtlichen Regelung dazu bestimmte Stelle, hier den Träger der öffentlichen Wasserversorgung, im öffentlichen Interesse liegen muß (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 = BGHWarn 1977 Nr. 271 = NJW 1978, 1258, 1259 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 31/78  

    Leistungen einer privaten Krankenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Die Vorschrift des § 679 BGB steht nicht entgegen, weil neben der Erfüllung der Rechtspflicht (hier: Hilfe für F R.) auch die Geschäftsführung im öffentlichen Interesse liegen muß (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 = NJW 1978, 1258).
  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 199/82  

    Abgrabung - Stützmauer-Grenzeinrichtung

    Es mag offenbleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen allgemein ein Anspruch auf Aufwendungsersatz aus auftragsloser Geschäftsführung (§§ 683 Satz 2, 679, 670 BGB) gegeben ist, wenn der »Geschäftsführer« geltend macht, er habe eine Straßenbaulastverpflichtung der öffentlichen Hand erfüllt (zu einem Sonderfall vgl. BGH Urteil vom 15. Dezember 1977, III ZR 159/75, NJW 1978, 1258, 1259).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10  

    Erstattung der entstandenen Aufwendungen entsprechend den Grundsätzen der

  • VG Gießen, 05.09.2001 - 10 E 2160/01  

    Tierschutzverein; Versorgung aufgefundener Tiere; Erstattungsanspruch

  • FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 498/99  

    Bestandskraft des Gewerbesteuermeßbescheides unter dem Vorbehalt

  • OLG Koblenz, 16.06.2010 - 1 U 645/09  

    1. Zu den Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Aufwendungsersatzanspruchs

  • OLG Dresden, 10.08.2011 - 1 U 288/11  

    Bauvertrag - Auftragnehmer haftet für Gehwegabsenkung!

  • LG Potsdam, 20.12.2010 - 7 T 65/10  
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.05.1994 - 4 L 6/93  
  • FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 407/98  
  • FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 499/99  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht