Rechtsprechung
| BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53 |
Freier
§§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen Recht (§ 138 BGB);
§§ 16, 17 StGB, § 240 StGB, § 229 BGB
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 4, 105
- NJW 1953, 834
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 21.02.2002 - 4 StR 578/01
Erpresserischer Menschenraub; Vorsatz (Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils; …
Bei der Erpressung ist die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ein normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters erstrecken muß (vgl. BGHSt 4, 105; BGH NStZ-RR 1999, 6; BGH StV 2000, 79).Bei der Erpressung ist die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ein normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters erstrecken muß (vgl. BGHSt 4, 105; BGH NStZ-RR 1999, 6; BGH StV 2000, 79).
- BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über …
Dabei kann dahinstehen, ob B. möglicherweise nach dem Recht des Erwerbsorts (Marokko) Eigentum an dem Haschisch erworben hatte; jedenfalls gingen der Angeklagte und seine Mittäter ersichtlich nicht davon aus, sie würden sich zu Unrecht bereichern, wenn sie T. das Rauschgift wieder abnähmen; sie meinten vielmehr, dieser habe den Stoff unterschlagen und müsse ihn deshalb zurückgeben (vgl. BGHSt 4, 105, 106;… BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6). - BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97 Stellt er sich für die erstrebte Bereicherung eine Anspruchsgrundlage vor, die in Wirklichkeit nicht besteht, so handelt er in einem Tatbestandsirrtum i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 4, 105; 32, 88, 91 f.; wistra 1983, 29; StV 1984, 422; NJW 1986, 1623;… Herdegen in LK 11. Aufl. § 253 Rdn. 23).
- BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98
Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als …
Wollte der Angeklagte nur die Begleichung vermeintlicher Forderungen mit Gewalt durchsetzen, so unterlag er hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung einem Tatbestandsirrtum (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 4, 105; 17, 87 ff.; 20, 136; 32, 88, 91 f.;… BGH, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6 und 7; BGH NStZ 1998, 299;… BGH, Urt. v. 16. Dezember 1997 - 1 StR 456/97 = NStZ-RR 1999, 6). - BGH, 30.01.1990 - 1 StR 690/89
Erpressung: Fehlende Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.03.1999 - 4 StR 68/99
Nebenklage; Gesetzesverletzung; Anfechtung
Eine Bestrafung wegen (räuberischer) Erpressung scheidet daher aus ( BGHSt 4, 105; BGH StV 1984, 422 und NJW 1986, 1623 jeweils m.w.Nachw.;… BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2 und 6).
