Rechtsprechung
| BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99 |
Fundamentfreilegung Produktionshalle
Zu den Voraussetzungen einer Verschuldenshaftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 909 BGB, Besitzer ist in den Schutzbereich des § 909 BGB einbezogen;
§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog (verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch) zugunsten des Besitzers des Nachbargrundstücks, Bemessung des Anspruchs nach dem Besitzwert (eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb), Grundsätze der Enteignungsentschädigung
Volltextveröffentlichungen (12)
mehr- openjur.de
- Dt. Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- Deutsches Notarinstitut
(Volltext/Leitsatz)
- rws-verlag.de
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Grundstückbesitzers wegen Unbenutzbarkeit einer angemieteten Halle infolge unsachgemäßer Aushubarbeiten
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Voraussetzungen und Umfang
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Grundstücksbesitzers wegen Unbenutzbarkeit einer angemieteten Halle infolge unsachgemäßer Aushubarbeiten
Kurzfassungen/Presse (5)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
- nomos.de
, S. 39 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§§ 862, 864, 906, 909 BGB
Besitzstörung/unzulässige Vertiefung des Nachbargrundstücks/Ausgleichsanspruch - finanztip.de (Kurzinformation)
Produktionshalle, Beschädigung, Schadensersatz
- grundeigentum-verlag.de (Kurzinformation)
Besitzschutz - Ausgleichsanspruch nach Auschachtarbeiten
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Besprechungen u.ä. (4)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baugrundschäden: Hat auch ein Mieter gegen den Nachbarn Ansprüche aus nachbarrechtlichem Gemeinschaftsverhältnis? (IBR 2001, 313)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann haftet ein Bauherr für Vertiefungsschäden ? (IBR 2001, 312)
- nomos.de
, S. 39 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§§ 862, 864, 906, 909 BGB
Besitzstörung/unzulässige Vertiefung des Nachbargrundstücks/Ausgleichsanspruch - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Grundstückbesitzers wegen Unbenutzbarkeit einer angemieteten Halle infolge unsachgemäßer Aushubarbeiten
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 147, 45
- NJW 2001, 1865
- ZIP 2001, 744
- MDR 2001, 802
- DB 2001, 1490
- WM 2001, 999
- BauR 2001, 1587
- NZM 2001, 523
- NZBau 2001, 393
- ZMR 2001, 698
- IBR 2001, 313
- IBR 2001, 312
- DB 2001, 1490 (Ls.)
- BauR 2002, 532 (Ls.)
- BauR 2001, 998 (Ls.)
- VersR 2002, 324
- JR 2002, 60
Wird zitiert von ... (38)
- BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02
Immobilien - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, erstreckt sich der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch sowohl bei unmittelbarer als auch bei entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den Besitzer (BGHZ 70, 212, 220; Senat, BGHZ 147, 45, 50 m. w. Nachw.).c) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muß, aus besonderen Gründen jedoch nicht gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGHZ 58, 149, 158; Senat, BGHZ 62, 361, 366 f.; 72, 289, 291; 85, 375, 384; 90, 255, 262; 111, 158, 162 f.; 142, 66, 67; BGHZ 142, 227, 235; Senat, BGHZ 147, 45, 49 f.).
aa) Unter diesen Voraussetzungen gewährt die Rechtsprechung den Ausgleichsanspruch über die Immissionsfälle des § 906 BGB hinaus außer bei Vertiefungen (vgl. Senat, BGHZ 72, 289, 292; 85, 375, 384; 90, 255, 262; 147, 45, 50) auch bei Grobimmissionen (vgl. Senat, BGHZ 111, 158, 162 - Schrotblei;… Urt. v. 19. April 1985, V ZR 33/84, WM 1985, 1041 - Wasserrohrbruch).
Dagegen steht der auf Entschädigung nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen gerichtete (Senat, BGHZ 90, 255, 263 m. w. Nachw.) nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nur den Eigentümern und Besitzern der von schädigenden Einwirkungen betroffenen Grundstücke wegen solcher die Zumutbarkeitsschwelle überschreitender Schäden zu, die an dem Grundstück selbst entstanden sind oder sich aus der Beeinträchtigung der Substanz oder der Nutzung des betroffenen Grundstücks entwickelt haben (BGHZ 92, 143, 145; 147, 45, 50).
Da er der Kompensation für den Ausschluß an sich gegebener, aber undurchsetzbarer primärer Abwehransprüche dient (Senat, BGHZ 147, 45, 50), fehlt es an einem Grund für eine Haftungsbegrenzung.
Dies ist bei der Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzung eines Grundstücks, um die es hier geht, regelmäßig die Ertragseinbuße, die aus dem Schadensereignis folgt (Senat, BGHZ 147, 45, 53 m. w. Nachw.).
- LG Essen, 27.10.2005 - 18 O 420/03
Immobilien - Vertiefung eines Nachbargrundstücks: Haftung der am Bau Beteiligten
Der Grundstückseigentümer ist grundsätzlich verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die beabsichtigte Maßnahme die Standfestigkeit des Nachbargrundstücks betrifft (BGH NJW 2001, 1865, 1866).Regelmäßig genügt er seiner Pflicht, wenn er mit entsprechender Sorgfalt fachkundiges Personal mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und der - sachgemäßen Durchführung beauftragt (BGH NJW 2001, 1865, 1866).
Ihn trifft nur dann eine eigene Prüfungspflicht, wenn für ihn eine erhöhte Gefahrenlage erkennbar war oder er Zweifel an der Art und Weise der Durchführung durch die von ihm beauftragten Fachkräfte hat (BGH NJW 2001, 1865, 1866).
Führen Architekten oder Bauunternehmer Vertiefungsarbeiten durch, so handeln sie eigenständig (BGH NJW 2001, 1865, 1866).
Dieser Anspruch normiert eine verschuldensunabhängige Ersatzpflicht (BGH NJW 2001, 1865, 1866).
Voraussetzung des Anspruchs ist, dass von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück eine rechtswidrige Beeinträchtigung ausgeht, die nicht zu dulden ist, aber im Wege eines Unterlassungsanspruchs nicht unterbunden werden kann (BGH NJW 2001, 1865, 1866).
Der Betroffene muss auf dem Grundstück derartige Nachteile erleiden, deren entschädigungslose Hinnahme nicht mehr zumutbar ist, insbesondere eine unzulässige Vertiefung des Grundstücks (BGH NJW 2001, 1865, 1866).
Denn dieser Anspruch ersetzt kompensierend den ausgeschlossenen Primäranspruch auf Abwehr der Beeinträchtigung, die auf dem Nachbargrundstück ihren Ursprung hat (BGH NJW 2001, 1865, 1866).
- OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96
Immobilien - Kanalbau: Haftung und Entschädigung für Schäden an Häusern
Es fehlen jegliche Anhaltspunkte für ein Verschulden des Beklagten, der seinen Sorgfaltspflichten zum Schutz des klägerischen Grundstücks hier wie regelmäßig schon dadurch genügte, dass er sorgfältig ausgewählte, fachkundige Ingenieure und Bauunternehmer mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäßer Durchführung betraute (vgl. BGHZ 147, 45, 48; ähnlich BGH NJW-RR 1988, 136 ff. [unter II 2 der Entscheidungsgründe]).Der Ausgleichsanspruch kann auch durch Schädigungen infolge einer unzulässigen Vertiefung (§ 909 BGB) begründet werden (vgl. BGHZ 147, 45, 49 f.; 101, 290, 294; 85, 375, 384; 72, 289, 292).
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist auf einen Nachteilsausgleich nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung gerichtet (vgl. BGHZ 147, 45, 53;… BGHR BGB § 906 Abs. 2 Satz 2 Ausgleichsanspruch 12; BGH NJW 1992, 2884 f. [unter II 2 a) der Entscheidungsgründe]; BGHZ 85, 375, 386) und kann je nach Art und Weise der Einwirkung auf vollen Schadensersatz gehen (…BGHR BGB § 906 Abs. 2 Satz 2 Ausgleichsanspruch 2).
Der Ausgleich beschränkt sich auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbuße (BGHZ 147, 45, 53).
- OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 7 U 161/03
Verkehrssicherungspflicht - Träger der Straßenbaulast: Baustellensicherung!
Die - nach dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Klägerin - ebenfalls sach- und fachkundige Beklagte zu 3 musste vielmehr einschreiten, wenn ihr bei diesen Kontrollen Versäumnisse der Beklagten zu 1 auffielen (…BGH, Urt. v. 05.11.1992 - III ZR 91/91, NJW 1993, 1647, 1648;… Urt. v. 04.07.1997 - V ZR 48/96, NJW-RR 1997, 1374; Urt. v. 23.02.2001 - V ZR 389/99, NJW 2001, 1865, 1866;… OLG Zweibrücken, Urt. v. 13.09.2002 - 1 U 248/01, BauR 2003, 1742;… OLG Koblenz, Urt. v. 17.07.2003 - 5 U 18/03, BauR 2004, 107, 108; näher dazu unter 2. d).Wenn die Beklagte zu 2 erkannte oder hätte erkennen können und müssen, dass die Beklagte zu 1 der erhöhten Gefahrenlage nicht ausreichend Rechnung trug, blieb sie zu einem Eingreifen unabhängig von der Fachkunde der Beklagten zu 1 verpflichtet (…BGH, Urt. v. 05.11.1992 - III ZR 91/91, NJW 1993, 1647, 1648;… Urt. v. 04.07.1997 - V ZR 48/96, NJW-RR 1997, 1374; Urt. v. 23.02.2001 - V ZR 389/99, NJW 2001, 1865, 1866;… OLG Zweibrücken, Urt. v. 13.09.2002 - 1 U 248/01, BauR 2003, 1742;… OLG Koblenz, Urt. v. 17.07.2003 - 5 U 18/03, BauR 2004, 107, 108).
Dass Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr des Absturzes eines Verkehrsteilsnehmers in die Baugrube fehlten, war für einen Laien erkennbar (…vgl. zu Pflicht zum Eingreifen in solchen Fällen BGH, Urt. v. 05.11.1992 - III ZR 91/91, NJW 1993, 1647, 1648;… Urt. v. 04.07.1997 - V ZR 48/96, NJW-RR 1997, 1374; Urt. v. 23.02.2001 - V ZR 389/99, NJW 2001, 1865, 1866;… OLG Zweibrücken, Urt. v. 13.09.2002 - 1 U 248/01, BauR 2003, 1742;… OLG Koblenz, Urt. v. 17.07.2003 - 5 U 18/03, BauR 2004, 107, 108).
- BGH, 12.07.2002 - V ZR 441/00
Pachtrecht - Ausgleichsanspruch aus § 57 Abs. 2 Satz 1 TKG
Dasselbe gilt für den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch wegen hinzunehmender Immissionen gemäß § 906 BGB (st. Rspr., vgl. Senat BGHZ 30, 273, 280; 62, 361, 367; 70, 212, 220; 92, 143, 145) oder wegen einer Vertiefung des Nachbargrundstücks (Senat, BGHZ 147, 45 ff).Zu entschädigen sind nicht nur die erlittene Einbuße, sondern auch die Aufwendungen, die der Besitzer zum Ausgleich seiner Beeinträchtigung macht (vgl. Senat, BGHZ 147, 45, 54 f).
Die Beseitigung von Schäden an dem Grundstück oder an dem Zubehör kann nur von dem jeweils geschädigten Eigentümer verlangt werden (vgl. Senatsurt. v. 23. Februar 2001, V ZR 389/99, aaO).
- OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00
Amtshaftung - Aufgabenerfüllung mit Hilfe Privater: Amtshaftung?
§ 862 Abs. 1 BGB gibt dem Besitzer den gleichen Abwehranspruch wie § 1004 Abs. 1 BGB dem Eigentümer (BGH NJW 2001, 1865).In der Regel genügt ein Bauherr seinen Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Rechte der Grundstücksnachbarn schon dadurch, daß er sorgfältig ausgewählte, fachkundige Architekten, Ingenieure Bauunternehmer mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäßer Durchführung betraut (BGH NJW 2001, 1865).
Denn dieser Anspruch setzt voraus, daß die Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgewehrt werden kann, wobei ein faktischer Duldungszwang genügt (BGH NJW 2001, 1865; 1999, 1029/1030; 1999, 2896;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 906 BGB, Rdnr. 42).
- LG Tübingen, 20.11.2008 - 1 S 233/05
Bauhaftung - Bauherrenhaftung für Schäden am Nachbargrundstück
Entgegen der Ansicht der Beklagten verstößt die Annahme einer solchen Verkehrspflicht nicht gegen den Grundgedanken des § 831 Abs. 1 BGB; vielmehr konkretisiert er die etwa in einem Urteil des BGH vom 23.02.2001 (V ZR 389/99 - BGHZ 147, 45, 48) angelegte Rechtsprechung in einem speziellen Einzelfall (b).Diese sorgfältige Auswahl der mit der Planung und der Bauausführung befassten Fachleute reicht zur Entlastung des Bauherrn und Grundeigentümers aber gerade dann nicht aus, wenn auch für den Bauherren erkennbar eine erhöhte Gefahrenlage gegeben war (BGH, Urt. v. 23.02.2001 - V ZR 389/99 - BGHZ 147, 45, 48).
In neuerer Zeit hat er ausgeführt, dass den Bauherren bei Vertiefungsarbeiten des Bauunternehmers eine eigenverantwortliche Pflicht zur Überprüfung trifft, ob die beabsichtigte Maßnahme zu einer Beeinträchtigung der Standfestigkeit des Nachbargrundstücks führt (BGH, Urt. v. 23.02.2001 - V ZR 389/99 - BGHZ 147, 45, 48 f. unter Verweis auf Urt. v. 12.07.1996 - V ZR 280/94 - NJW 1996, 3205, 3206).
Insbesondere greift der Einwand nicht, auf diese Weise werde die ständige Rechtsprechung umgangen, dass Bauunternehmer grundsätzlich keine Verrichtungsgehilfen des Bauherren sind (…etwa BGH, Urt. v. 25.11.1964 - V ZR 185/62 - BGHZ 42, 374, 375; Urt. v. 23.02.2001 - V ZR 389/99 - BGHZ 147, 45, 48 f.).
- BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03
Immobilien - Nachbarrechtliche Ausschlussfrist
dd) Der Umfang des Ausgleichsanspruchs bestimmt sich nach den Grundsätzen, die für die Bemessung der Enteignungsentschädigung gelten; diese unterscheidet sich vom Schadenersatz darin, daß nicht der Zustand herzustellen ist, der bestünde, wenn die Störung nicht eingetreten wäre, vielmehr beschränkt sich der Ausgleich auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbuße (Senat, BGHZ 147, 45, 53). - BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03
Immobilien - Ausgleich für unabwendbare Gefahrenlage
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der betroffene Eigentümer aus besonderen (tatsächlichen oder rechtlichen) Gründen gehindert war, die Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB zu unterbinden (Senat BGHZ 142, 66 - Brandschaden; 144, 200, 208 - Drogenhilfezentrum; 147, 45, 49 - Besitzstörung).Der Abwehranspruch auf Beschränkung der Rodung war mithin erloschen, bevor die Kläger, sei es als Besitzer (Senat, BGHZ 147, 45), sei es als Eigentümer, das Recht erlangten, Abwehrbefugnisse gegen die Beklagte geltend zu machen.
- OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04
Bauhaftung - Schäden am Nachbargrundstück: Wie wird Ersatzleistung berechnet?
Der Beklagte zu 2) genügte seinen Sorgfaltspflichten zum Schutz des klägerischen Grundstücks hier wie regelmäßig schon dadurch, dass er sorgfältig ausgewählte, fachkundige Ingenieure und Bauunternehmer mit der Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäßer Durchführung betraute (BGHZ 147, 45, 48).Der Ausgleich beschränkt sich auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbußen (BGHZ 147, 45, 53; NJW 1992, 2884 m. w. N.).
Entsprechend den zur mittelbaren Störerhaftung entwickelten Grundsätzen rechtfertigt sich deshalb eine an die Stelle der nicht durchsetzbaren Abwehrbefugnisse tretende Ausgleichspflicht analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGHZ 147, 45, 52 m. w. N.).
- OLG Koblenz, 17.07.2003 - 5 U 18/03
Immobilien - Verantwortlichkeit für Bauschäden am Nachbargebäude
- BGH, 01.02.2008 - V ZR 47/07
Immobilien - Reichweite des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
- OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 7 U 197/02
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Mietern im selben Gebäude; keine …
- OLG Düsseldorf, 05.12.2005 - 9 U 169/03
Anspruch auf Erstellung einer Lärmschutzwand oder Übernahme der Kosten für …
- OLG Düsseldorf, 07.05.2003 - 15 U 152/02
Ansprüche unter Mietern wegen eines Brandschadens
- BGH, 12.12.2003 - V ZR 180/03
Mietrecht - Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Mieters
- ArbG Berlin, 06.08.2003 - 7 Ca 5097/03
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05
Verkehrssicherungspflicht - Reichweite der Haftung des Abfallerzeugers
- BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02
Immobilien - Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis: Nachträgliche Entstehung
- OLG Köln, 28.01.2004 - 11 U 73/03
Bauvertrag - Bauüberwachung durch Bauherrn selbst
- OLG Koblenz, 18.11.2009 - 1 U 491/09
Bauhaftung - Haftung des Bauunternehmers für Schäden am Nachbarhaus?
- BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00
Anwendbares Recht und gesetzliche Voraussetzungen für die Ersatz von Bergschäden …
- OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 5 U 148/08
Pflichten des Grundstückseigentümers bei Durchführung von Vertiefungsarbeiten
- BGH, 23.07.2010 - V ZR 142/09
Schadensrecht - Kein Schmerzensgeld beim Ausgleichsanspruch nach § 906 BGB
- OLG Saarbrücken, 11.10.2011 - 4 U 479/10
Immobilien - Zur Darlegungs- und Beweislast im Nachbarstreit
- OLG Frankfurt, 02.07.2004 - 24 U 15/96
Immobilien - Nachbarrechtlicherer Ausgleichsanspruch bei rechtmäßigem Eingriff?
- AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06
- OLG Koblenz, 05.01.2006 - 5 U 1172/05
Immobilien - Terrassenabstand bei fehlender Sicht zum Nachbargrundstück
- OLG Hamm, 16.06.2009 - 21 U 132/08
Bauhaftung - Haftung des Nachbarn für Risse aufgrund von Umbauarbeiten?
- OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 908/01
Anwaltspflichten und -haftung im Mandatsverhältnis; versäumter Hinweis an das …
- VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
Wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße im Sinne der §§ 41, 42 BImSchG
- KG, 22.04.2005 - 25 U 49/04
Immobilien - Nachbarrechtlicher Abwehranspruch
- OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06
Verfahrensrecht - Gegner der beweispflichtigen Partei: Vorlegung von Urkunden?
- OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02
Immobilien - Fassadenrisse durch Kanalaushubarbeiten
- OLG Brandenburg, 30.07.2009 - 5 U 133/08
Nachbarrechtliche Ansprüche wegen Schäden durch Niederschlagswasser
- OLG Hamm, 15.11.2001 - 6 U 43/00
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in Konkurrenz zu Ansprüchen aus § …
- OLG Hamm, 08.10.2002 - 27 U 85/02
- LG Köln, 16.03.2005 - 14 O 291/04
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