Rechtsprechung
| BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61 |
Funkenflug
§ 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft
Volltextveröffentlichungen
- Prof. Dr. Lorenz
Geschäftsführung ohne Auftrag: Auch-fremdes Geschäft bei öffentlich-rechtlicher Gefahrenabwehr (Funkenflug-Fall)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 40, 28
- NJW 1963, 1825
Wird zitiert von ... (58)
- BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Werkvertrag - Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?
Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.So hat der Bundesgerichtshof etwa das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.), die zugleich zur Gefahrenabwehr erfolgte Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), die Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von durch einen anderen verursachte Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) als Geschäftsführung ohne Auftrag bewertet oder diese zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).
Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, insbesondere, wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (BGHZ 140, 102, 109 f.; unter Hinweis auf BGHZ 30, 162, 169 ff.; 40, 28, 32; 98, 235, 242 f.).
cc) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Geschäftsbesorgung für einen anderen auch dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer zur Besorgung des Geschäfts einem Dritten gegenüber verpflichtet ist (BGHZ 143, 9, 14; vgl. BGHZ 40, 28, 31; 140, 102, 109 m.w.N.).
- BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84
Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer
a) ein solcher Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen durch eine Geschäftsführung ohne Auftrag scheitert allerdings nicht schon daran, daß die Kläger den für die Annahme einer solchen Geschäftsführung erforderlichen Willen, mit der Beseitigung des Öls auch ein Geschäft der Beklagten zu führen (BGHZ 16, 12, 13; 30, 162, 167; 40, 28, 30), nicht gehabt oder nicht hinreichend zum Ausdruck gebracht hätten.Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, wenn es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 70, 289, 396).
Sind diese Voraussetzungen gegeben, so entfällt ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB , weil der Geschäftsführer sie eben kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (BGHZ 40, 28, 32).
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98
Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"
Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 26. November 1998 - III ZR 223/97 - NJW 1999, 858, 860, für BGHZ 140, 102 vorgesehen).Das hat der Bundesgerichtshof etwa für das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.) und der Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), der Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) angenommen oder zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96 - WM 1998, 1356, 1358).
- BayObLG, 25.02.2002 - 1Z RR 331/99
Aufwendungsersatzanspruch der bayerischen Feuerwehr für Pflichteinsätze - …
bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hindert aber der Umstand, dass die Feuerwehr einer ihr obliegenden öffentlich-rechtlichen Pflicht nachkommt, nicht die Annahme, dass sie damit zugleich das privatrechtliche Geschäft eines Dritten besorgt (BGHZ 40, 28/30 f.; 54, 157/160; 63, 167/170; 65, 384/387; 98, 235/240; NJW 1969, 1205/1206; 1975, 47/49;… Palandt/Sprau BGB 60. Aufl. § 677 Rn. 6; Klein DVB1 1968, 166/167;… kritisch Staudinger/Wittmann Vorbem. zu §§ 677 ff. Rn. 37 ff.).Der erforderliche Wille, auch ein fremdes Geschäft zu führen, wird in diesen Fällen vermutet, wenn das Geschäft seinem Wesen nach ganz oder wenigstens auch ein objektiv fremdes ist (BGHZ 40, 28/31;… Palandt/Sprau aaO).
Das hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen die Feuerwehr zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Pflichten tätig wurde, angenommen, weil Ziel und Zweck ihres Handelns die Hilfeleistung für alle sei, die durch die ungehinderte Fortdauer des Feuers und seine Ausbreitung Schaden erleiden können (BGHZ 40, 28/31).
Eine unter diesem Gesichtspunkt in Betracht kommende Vorschrift des Hessischen Brandschutzgesetzes schloss den Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nur deswegen nicht aus, weil sie sich nach der bindenden Auslegung des Berufungsgerichts nur auf den Eigentümer oder Besitzer bezog, der den Brand weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht hat, nicht jedoch auf einen Dritten und damit nicht auf die in diesem Fall in Anspruch genommene Beklagte (BGHZ 40, 28/32).
- BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
a) Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme der Führung eines fremden Geschäfts nicht bereits dadurch ausgeschlossen ist, daß der Geschäftsführer auch ein eigenes Geschäft (BGHZ 16, 12, 16; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160) oder das Geschäft eines Dritten führt (BGHZ 33, 251, 256).Danach spricht bei einem ganz oder wenigstens auch objektiv fremden Geschäft, wie es hier in Betracht zu ziehen ist, eine Vermutung für den Geschäftsführungswillen (vgl. BGHZ 38, 270, 276; 40, 28, 30 f; Senat BGHZ 98, 235, 240).
Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, daß heißt wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (vgl. BGHZ 30, 162, 169 ff).
- BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den …
Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft (sog auch fremdes Geschäft) handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f; 140, 102; zum sog auch fremden Geschäft kritisch Schwark, Jus 1984, S 321;… Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl 1996, RdNr 410 ff).Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) etwa bei einem Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f) und der Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f) angenommen.
Vielmehr muß bei einem objektiv eigenen Geschäft der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, nach der Rechtsprechung des BGH nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f; 114, 248, 250).
- OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 55/01
Scheinvaterregress, Anfechtungskosten, Vaterschaftsanerkenntnis
Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; NJW 1999, 858, 860).Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; WM 1998, 1356, 1358).
- BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70
Flugreisefall
Damit wird ihr Wille, dieses Geschäft für den Beklagten wenigstens mitzubesorgen, vermutet (BGHZ 40, 28, 31).Auch der Umstand, daß sie damit eigene Belange wahrgenommen oder in Erfüllung eigener öffentlichrechtlicher oder anderweitiger privatrechtlicher Pflichten tätig geworden ist, hindert nicht die Annahme, daß sie zugleich ein Geschäft des Beklagten besorgt hat (BGHZ 54, 157, 160; 40, 28, 30 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73
Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung
a) Läßt die Straßenbaubehörde verkehrsgefährdende Straßenverschmutzungen beseitigen, die von einer an der Straße liegenden Bimsgrube herrühren, so wird vermutet, daß sie damit auch ein fremdes Geschäft führen will (im Anschluß an BGHZ 40, 28 und 63, 167).Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, wenn es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger sondern auch einem Dritten zugute kommt ( BGHZ 40, 28,31 ).
Besorgte der Kläger dieses Geschäft, so kam es gerade seiner äußeren Erscheinung nach ( BGHZ 40, 28,31 ) auch den Beklagten zugute, deren Bimsgrube in unmittelbarer Nähe der Straße lag.
- BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08
Bürgschaft - Anspruch gegen Bürgen auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
Dieses Bewusstsein und der Wille, auch im Interesse eines anderen zu handeln, muss bei objektiv eigener Geschäftsführung hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 30 f. ; 82, 323, 330 f. ; 114, 248, 249 f. ; 138, 281, 286 ; BGH, Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, WM 1999, 2411, 2412).Bei einem objektiv eigenen ebenso wie bei einem neutralen Geschäft kann grundsätzlich nur dann eine Geschäftsführung für einen anderen vorliegen, wenn der Wille des Geschäftsführers zur vornehmlichen Wahrnehmung fremder Interessen nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung tritt (BGHZ 40, 28, 30 f. ; 82, 323, 330 f. ; 114, 248, 249 f. ; 138, 281, 286 ; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, 1399).
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 323/98
Erbensucher, kein Anspruch auf Aufwendungsersatz
- BGH, 04.06.2003 - VIII ZR 91/02
Verfahrensrecht - Beschränkung der Revisionszulassung
- BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96
Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von …
- BGH, 20.07.1999 - X ZR 139/96
Festsetzung der Beschwer bei Verfahrenstrennung in der Berufungsinstanz
- BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
Immobilien - Anw. des VermögensG auf DDR- Sicherheitsverwaltete Grundstücke?
- BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03
Polizeirecht - Dienstliches Handeln ist immer hoheitliche Tätigkeit
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05
Verkehrssicherungspflicht - Reichweite der Haftung des Abfallerzeugers
- BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R
Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04
Gemeinden können für die Beseitigung von Ölspuren im öffentlichen Straßenraum …
- BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06
Immobilien - Bestimmbarkeit des Dritten reicht bei Vertrag zugunsten Dritter!
- OLG Hamm, 20.10.2011 - 6 U 116/11
Geschäftsführung ohne Auftrag, Verwaltungsträger, Privare, öffentlich-rechtliche …
- BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69
Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag
- BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der …
- OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07
Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit einer Sonderprüfung durch die BaFin: …
- BGH, 12.12.1991 - IX ZR 178/91
Bindungswirkung eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs
- BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
Immobilien - Anspruch gegen Nachbarn bei Herstellung einer Erschließungsanlage?
- BGH, 28.10.1992 - VIII ZR 210/91
Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis
- BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80
Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners
- OLG Düsseldorf, 25.11.2003 - 20 U 63/03
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer zahnärztlichen Praxisgemeinschaft; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
GoA durch eine Behörde
- OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
Anspruch auf Preisanpassung im Rahmen eines langjährigen Lavaausbeutungsvertrages …
- LG Siegen, 14.06.2010 - 3 S 124/09
Ölspur; Straße; Nassreinigung; Schadensersatz; Gefahrenabwehr; doppeldeutiges …
- BGH, 09.07.1985 - VI ZR 219/83
Rechtsweg für eine Klage unter Sozialversicherungsträgern über die Beteiligung an …
- VGH Hessen, 02.03.1988 - 5 UE 897/86
Feuerwehrgebührensatzung - gebührenpflichtige Beseitigung einer …
- OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
Erstattung der Kosten für den Einsatz einer Werksfeuerwehr zur Bergung von durch …
- KG, 05.04.2004 - 8 U 324/03
Verfahrensrecht - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen WEG- und Prozessgericht
- KG, 08.08.2005 - 20 U 125/04
Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines Krankenhauses …
- BGH, 20.07.2006 - IX ZR 179/05
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
- OLG Brandenburg, 09.10.2007 - 11 U 72/07
Werkvertrag: Vergütungspflicht eines Ehegatten als Grundeigentümer für im Rahmen …
- VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09
Chemieunternehmen braucht kontaminiertes Löschwasser nicht zu beseitigen
- BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines …
- OVG Niedersachsen, 28.10.1998 - 13 L 4668/96
Kostenersatz nach Brandeinsätzen; Aufwendungsersatz; Brandschutz; …
- OLG Hamm, 10.08.2005 - 11 U 175/04
Amtshaftungsanspruch nur bei Verletzung von Amtspflichten Dritten gegenüber - …
- OLG Rostock, 10.07.2008 - 1 U 90/08
Aufwendungsersatzanspruch: Vorrang der Regelungen des Gesamtschuldnerausgleichs …
- BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68
Ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA …
- OLG Köln, 31.10.1995 - 22 U 268/94
Nichtiger Faktoringvertrag über Zahnarzthonorar
- BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67
- BGH, 26.04.1990 - III ZR 294/88
Voraussetzungen und Beweislast bei Geschäftsführung ohne Auftrag
- OLG Oldenburg, 04.11.1994 - 11 U 26/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10
Erstattung der entstandenen Aufwendungen entsprechend den Grundsätzen der …
- BGH, 01.03.1974 - V ZR 82/72
Zementstaubimmission auf Bundesstraße
- OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95
Zinsansprüche der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben aus …
- BGH, 12.03.1964 - II ZR 243/62
- OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 8 U 134/00
Bauvertrag - Hochwasserschutz als unentgeltliche Nebenleistung?
- OLG Oldenburg, 24.11.1994 - 1 U 100/94
Aufwendungsersatz, Brandbekämpfung, Geschäft, fremdes, …
- AG Bonn, 06.10.1999 - 13 C 360/99
- OLG Köln, 05.06.2009 - 3U201/08 BSch
- OLG Köln, 22.09.1972 - 3 U 214/71
