Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01   

Funkuhr

§ 139 PatG, § 840 BGB, Haftung eines ausländischen Lieferanten für Patentverletzungen im Inland (vgl. auch Art. 40 EGBGB)

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Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2002, 599



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08  

    MP3-Player-Import

    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, hat der X. Zivilsenat für die täterschaftliche Schadensersatzverpflichtung grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen lassen (BGHZ 171, 13 Tz. 17 - Funkuhr II; Beschl. v. 26.2. 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04  

    Funkuhr II

    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, genügt grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße (Sen.Beschl. v. 26.02.2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4b O 268/08  

    Krampenbogenkassette II

    Denn als Verletzer verantwortlich für die Verletzung inländischer Patentrechte ist in grenzüberschreitenden Fällen auch ein im Ausland ansässiger Lieferant, wenn er die patentverletzenden Vorrichtungen in Kenntnis des Klagepatents und in Kenntnis des Bestimmungslandes liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I, LG Düsseldorf, InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter, LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 11).

    Denn als Verletzer verantwortlich ist in grenzüberschreitenden Fällen auch ein im Ausland ansässiger Lieferant, der mittelbar patentverletzende Vorrichtungen in Kenntnis des Klagepatents und in Kenntnis des Bestimmungslandes liefert und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht (für unmittelbare Verletzungen: BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I, LG Düsseldorf, InstGE 3, 174, 175 - Herzkranzgefäß-Dilatationskatheter, LG Düsseldorf, InstGE 1, 154, 155 - Rohrverzweigung; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 11).

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