Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00   

GPS-Observation

"Global Position System" darf im Ermittlungsverfahren eingesetzt werden, § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO, Art. 2, 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, "Totalüberwachung" bei Zusammentreffen mit weiteren Ermittlungsmethoden;

§ 163f StPO

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO; § 163 f StPO; Art. 13 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 14 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK
    Gesetzesvorbehalt; RAF; AIZ; Satellitengestütztes Navigationssystem "Global Positioning System" ("GPS") als sonstiges technisches Mittel; Annexkompetenz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Eigenständige Qualität von Ermittlungsmaßnahmen durch Kumulation; Vornahme der für den Einsatz des technischen Mittels notwendigen Begleitmaßnahmen; Totalüberwachung; Abwägung; Längerfristige Observationen; Technische Mittel; Grundrechte, Unverletzlichkeit der Wohnung; Unantastbarer Kernbereich; Menschenwürde; Schutzes der Privatsphäre; Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Eigentumsfreiheit; Verwertungsverbot; Anordnungsvorbehalt des Richters für eine längerfristige Observation

  • lexetius.com

    StPO § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 163 f

  • DFR

    Beweisgewinnung durch GPS

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Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Observationen durch das Navigationssystem "Global Positioning System" zulässig

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Observationen durch das Navigationssystem "Global Positioning System" zulässig

  • dpolg.de (Kurzinformation)

    Satellitenüberwachung von Verdächtigen im Ermittlungsverfahren zulässig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Observationen durch das Navigationssystem "Global Positioning System" zulässig

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Geheime Aufklärung durch Einsatz technischer Mittel (Rüdiger Deckers)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 46, 266
  • NJW 2001, 1658
  • NStZ 2001, 386
  • StV 2001, 382 (Ls.)
  • StV 2001, 216
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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06  

    Strafrecht - Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    c) Auch § 100 f Abs. 1 Nr. 2 StPO (Einsatz technischer Mittel) scheidet als Befugnisnorm aus; denn diese Vorschrift gestattet nur den heimlichen Einsatz besonderer für Observationszwecke bestimmter technischer Mittel außerhalb von Wohnungen wie Peilsender, satellitengestützte Ortungssysteme und Nachtsichtgeräte (vgl. BGHSt 46, 266, 271 ff.; Sieber aaO Rdn. 705; Hofmann aaO 121, 122).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01  

    Global Positioning System

    Die Revision wurde durch Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs verworfen ( BGHSt 46, 266).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08  

    Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige

    Bei der gleichwohl noch erforderlichen Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne beurteilt sich die Frage der Zulässigkeit einer Überwachungsmaßnahme auch danach, ob gegebenenfalls mehrere, in die Grundrechte des Betroffenen eingreifende Maßnahmen durchgeführt werden (vgl. BVerfGE aaO S. 321; BGHSt 46, 266, 277).
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  • OLG Bamberg, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09  

    Verwertbarkeit anlassbezogener Videoaufzeichnungen im Rahmen des sog.

    Im Gegensatz zum eingriffsintensiveren Einsatz sonstiger Observationsmittel nach § 100 h I 1 Nr. 2 StPO - z. B. dem Einbau von GPS-Peilsendern (vgl. BGHSt 46, 266/271 ff.) - erfordert die Herstellung von Bildaufzeichnungen gerade nicht das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung (§ 100 h I 2 StPO).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03  

    Gegenvorstellung gegen Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH;

    Darunter sind auch jene Maßnahmen zu verstehen, die der Vorbereitung oder Ermöglichung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen dienen und die den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Eingriff nicht an Intensität übertreffen (vgl. zu konkludent erteilten Ermächtigungen BGHSt 46, 266 [273 f.]).

    Darunter sind auch jene Maßnahmen zu verstehen, die der Vorbereitung oder Ermöglichung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen dienen und die den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Eingriff nicht an Intensität übertreffen (vgl. zu konkludent erteilten Ermächtigungen BGHSt 46, 266 [273 f.], SK/Rudolphi, vor § 94 StPO, Rn. 31 ff.).

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07  

    Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des

    In den Gesetzgebungsverfahren, die zur Regelung des Richtervorbehalts bei der längerfristigen Observation geführt haben, war unklar geblieben, ob es einer solchen Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen bedürfe; im Ergebnis hat sich der Gesetzgeber für die zusätzliche Sicherung des Grundrechtsschutzes durch Richtervorbehalt entschlossen, um der Gefahr einer von Verfassungs wegen stets unzulässigen totalen Überwachung samt Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils vom Beschuldigten (vgl. BVerfGE 112, 304 ) wirksam zu begegnen (vgl. BVerfGE 112, 304 m.w.N.; Hilger, a.a.O., S. 561; zur Diskussion über die Notwendigkeit einer speziellen Ermächtigungsgrundlage vgl. Wolter, a.a.O., § 163f Rn. 3 f. ; BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00 -, NStZ 2001, S. 386 ; BGH, Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 511/97 -, NJW 1998, S. 1237 ; BGH, Urteil vom 14. Mai 1991 - 1 StR 699/90 -, NJW 1991, S. 2651 f.; Steinmetz, a.a.O., S. 344 ).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - Ss (B) 107/09  

    Video-Abstands-Messung rechtmäßig

    Im Gegensatz zum eingriffsintensiveren Einsatz sonstiger Observationsmittel nach § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO - z.B. dem Einbau von GPS-Peilsendern (vgl. BGHSt 46, 266, 271 ff.) - erfordert die Herstellung von Bildaufzeichnungen gerade nicht das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung (§ 100 h Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ws 10/03  

    Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Katalogtat, Anordnung,

    Schließlich kommt ein Verwertungsverbot auch dann in Betracht, wenn - wofür hier allerdings keine genügenden Anhaltspunkte bestehen - durch die Kumulation verschiedener Überwachungsmaßnahmen die "Totalüberwachung" einer Person erreicht wird, die gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 GG) und gegen Artikel 8 EMRK verstoßen könnte (BGH, Urteil vom 24.01.2001 - 3 StR 324/00 - lexetius.com/2002/12/454).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 2 BvR 581/01  

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00 -,.
  • LG Hamburg, 01.10.2007 - 629 Qs 29/07  

    Telekommunikationsüberwachung: Zulässigkeit der heimlichen Installation einer

    So mag es zutreffen, dass bei dem auf §§ 100 c, 100 f StPO gestützten Einsatz technischer Mittel auch die Vornahme der für diesen Einsatz erforderlichen notwendigen Begleitmaßnahmen im Einzelfall aufgrund einer (so genannten) Annexkompetenz unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gestattet sein kann (BGH NStZ 2001, S. 386, 387; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 100 c Rn. 7; § 100 f Rn. 7).
  • BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01  
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