Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97   

Gabelstapler in Reparatur

§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Klage auf auflösend bedingte Leistungen;

§ 283 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 259 ZPO, Klagenhäufung;

§ 252 S. 2 BGB, § 287 ZPO, Anforderungen an die Schlüssigkeit der Berechnung entgangenen Gewinns

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der Herausgabeklage; Besorgnis der Nichterfüllung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinreichend bestimmter Antrag eines Vorbehaltsverkäufers bei Klage auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe ("Gabelstapler")

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 954
  • MDR 1999, 434
  • VersR 2000, 369
  • WM 1999, 610
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Wird zitiert von ... (64)  

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03  

    Rechtsanwälte - Reichweite der Belehrungspflicht des Anwalts

    Der Anspruch auf Herausgabe der Kaufsache, die Fristsetzung und der Schadensersatzanspruch können gemäß § 255 Abs. 1 ZPO, § 259 ZPO, § 283 Abs. 1 BGB im Wege der Klagenhäufung geltend gemacht werden (BGH, Urt. v. 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, 955).
  • VG Ansbach, 30.03.2006 - AN 1 K 04.00729  
    Die Klage auf künftige Leistung sei im Übrigen auch aus § 259 ZPO wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung gerechtfertigt, da der Beklagte seine Zahlungspflicht außergerichtlich ernsthaft bestritten habe (vgl. BGH, NJW 1999, 954, BAG, RDA 1983, 200).

    Damit ist nicht ein böser Wille oder auch nur bedingter Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Schuldners zur Voraussetzung gemacht; es ist vielmehr stets erforderlich, aber auch genügend, dass der Schuldner - wie vorliegend - den Anspruch nach Grund oder Höhe ernstlich bestreitet (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., RdNr. 5 zu § 259; BAG vom 23.2.1983 - 4 AZR 508/81, MDR 1983, 739; BGH vom 14.12.1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954).

    Eine derartige gerichtliche Feststellung hätte zudem keinen vollstreckbaren Inhalt (zu dieser Voraussetzung vgl. BGH vom 14.12.1998, a.a.O.).

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99  

    Familienrecht - Wirksamkeit der Eheschließung nach deutschem Intern. Privatrecht

    Zwar genügt es, wenn sich der eingeklagte Anspruch aus einem schon bestehenden Rechtsverhältnis allein aufgrund des eigenen Verhaltens des Beklagten entwickelt (BGH, Urt. v. 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, 955 zu § 283 BGB a.F.).
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