Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
18.05.1995
Aktenzeichen
4 StR 41/95
Dazu im Internet

dejure.org

Garage des Bruders

§ 259 StGB, zur (vom Senat verneinten) Frage, ob 'Dritter' auch der Vortäter sein kann;

§ 258 Abs. 6 StGB ist jedenfalls dann nicht auf § 257 StGB anwendbar, wenn es dem Täter ausschließlich darum geht, dem Angehörigen die Beute zu erhalten

Alpmann Schmidt

StGB § 259, § 257

Fundstellen
NStZ 1995, 595
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