Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
20.10.1999
Aktenzeichen
1 StR 429/99
Dazu im Internet

dejure.org

Gasmunition in der Jackentasche

§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, ungeladene Gaspistole auch dann kein "gefährliches Werkzeug", wenn die Munition griffbereit ist

HRR Strafrecht

§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 250 Abs. 1 StGB; § 46 Abs. 3 StGB

Schwerer Raub; Drohung mit einer (ungeladenen) Waffe; Strafzumessung; Beisichführen, Verwenden.

Alpmann Schmidt

StGB § 250 II Nr. 1

DFR

Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub

judicialis

Fundstellen
BGHSt 45, 249
NJW 2000, 1050
NStZ 2000, 144
StV 2000, 77
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