Rechtsprechung
   BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94   

Gaststättenpacht

§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebs

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Betriebsübergang durch Rückgabe des verpachteten Betriebes bei Vertragsende

Verfahrensgang

  • ArbG Bonn, 18.12.1992 - 4 Ca 2127/92
  • LAG Köln, 16.11.1993 - 11 (7/5) Sa 202/93
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 80, 74
  • NJW 1995, 3404
  • ZIP 1995, 1540
  • MDR 1995, 1146
  • DB 1995, 1914
  • BB 1995, 1800
  • NZA 1995, 1155
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Wird zitiert von ... (53)  

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96  

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 -DB 1997, 628 ff.) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - AP Nr. 128 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ist bei der Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit im Sinne der EuGH-Rechtsprechung oder ein Betrieb im Sinne von § 613 a BGB übergegangen ist, die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit zu berücksichtigen.

    Des weiteren entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB; Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - AP Nr. 128 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), daß ein Betrieb auch vom Pächter stillgelegt werden kann, obgleich er in der Regel nicht legitimiert ist, das Betriebsgrundstück und die Betriebsmittel zu veräußern, also den Betrieb so zu zerschlagen, wie es der Eigentümer könnte.

    Als Mieterin des Gebäudes hatte die Gemeinschuldnerin ihrerseits die Verbindung dieses Betriebsmittels mit weiteren materiellen und immateriellen Betriebsmitteln sowie der Belegschaft zu einem funktionsfähigen Betrieb hergestellt, während bei einem Pachtverhältnis der Verpächter die materiellen und immateriellen Betriebsmittel zum Betrieb zusammenfaßt und dem Pächter zur Nutzung überläßt (vgl. hierzu bereits Urteil des Senats vom 27. April 1995, aaO, unter B II 2 a der Gründe).

    In Übereinstimmung damit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen (vgl. nur Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 -AP Nr. 128 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), daß eine wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne der Betriebsruhe der Annahme eines Betriebsüberganges entgegensteht.

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98  

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Die bloße Möglichkeit, den Betrieb selbst unverändert fortführen zu können, erlaubt nicht die Annahme eines Betriebsübergangs (Anpassung der Senatsrechtsprechung an die Rechtsprechung des EuGH, vgl. Senatsurteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB einerseits und - zuletzt - EuGH Urteile vom 10. Dezember 1998 - verb. Rs C-173/96 u.a. - NZA 1999, 189 ff., 253 ff. andererseits).

    Allerdings hat der Senat mit Urteil vom 27. April 1995 (- 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP Nr. 128 zu § 613 a BGB) entschieden, die vertragsgemäße Rückgabe eines verpachteten Betriebes an den Verpächter stelle auch dann einen Betriebsübergang dar, wenn der Verpächter die Leitungsmacht zuvor nicht ausgeübt habe und selbst keine entsprechenden Betriebe führe.

    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Senats genügt die bloße Möglichkeit zu einer unveränderten Fortsetzung des Betriebes für die Annahme eines Betriebsübergangs nicht mehr (vgl. demgegenüber noch Senatsurteil vom 27. April 1995, aaO, zu B II 2 b und 3 a der Gründe, m.w.N.; ferner BAG Urteil vom 19. November 1996 - 3 AZR 394/95 - AP Nr. 152 zu § 613 a BGB, zu II 1, 2 der Gründe, m.w.N. sowie Senatsurteile vom 16. Juli 1998 - 8 AZR 80/97 - und - 8 AZR 81/97 - n.v., jeweils zu B II 2 a der Gründe, für den Fall der Verpachtung eines funktionsfähigen Betriebes).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06  

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Vor Normierung des § 613a Abs. 6 BGB herrschte Einigkeit, dass der Widerspruch auch konkludent erklärt werden könne (BAG 21. Juli 1977 - 3 AZR 703/75 - AP BGB § 613a Nr. 8; 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - BAGE 80, 74 = AP BGB § 613a Nr. 128 = EzA BGB § 613a Nr. 126).
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