Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1998 - XII ZR 39/96   

GbR als Vermieterin

Gesellschafterwechsel, § 47 GBO

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fortführung eines Grundstücksmietvertrags bei Gesellschafterwechsel auf Vermieterseite

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortführung des von einer GbR als Eigentümerin geschlossenen Grundstücksmietvertrags trotz Nichteintragung eines Gesellschafterwechsels

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 138, 82
  • NJW 1998, 1220
  • ZIP 1998, 604
  • MDR 1998, 525
  • DB 1998, 716
  • BB 1998, 763
  • NZM 1998, 260
  • DNotZ 1998, 744
  • ZMR 1998, 412
  • WM 1998, 1455
  • JR 1998, 288



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 280/07  

    Mietrecht - Erwerb kraft Gesetzes: Erwerber tritt in Mietvertrag ein

    Mit § 566 BGB soll - wie mit der Vorgängervorschrift § 571 BGB aF - verhindert werden, dass ein Mieter, der von dem oder den Eigentümern gemietet hat, ohne sein Zutun plötzlich einem oder mehreren Vermietern gegenübersteht, die nicht mehr Eigentümer sind, und einem oder mehreren Eigentümern, die nicht durch einen Mietvertrag an ihn gebunden sind (BGHZ 138, 82, 86).
  • BGH, 09.12.1998 - XII ZR 170/96  

    Umfang einer Sicherungsabtretung

    Die diesbezüglichen Ausführungen sind rechtsbedenkenfrei (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 138, 82) und werden auch von keiner Seite angegriffen.
  • OLG München, 09.06.2005 - 32 Wx 52/05  

    Keine Grundbucheintragung bei Veränderungen der Anteilshöhe einzelner

    Der Wechsel der Beteiligungsverhältnisse an der GbR sei lediglich im Wege einer Berichtigung in das Grundbuch einzutragen (BGHZ 138, 82/85).
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  • OLG Brandenburg, 02.04.2003 - 3 U 22/00  

    Abwicklung der Nutzung eines Gutshofes

    Einem solchen Zusatz hat der Bundesgerichtshof schon bisher ganz wesentliche Bedeutung beigemessen (vgl. zu § 571 Abs. 1 BGB a.F. BGHZ 138, 82).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 68/06  

    Gesellschaftsrecht - Notarielle Beurkundung der Übertragung von Geschaftsanteil

    Vielmehr lässt sich den Regelungen nur eine Zustandsbeschreibung zum Gesellschaftsvermögen und die Zustimmung zu der nach Änderung der Mitglieder der Gesellschaft - von den Beklagten zu 3) und 4) in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf die Beklagten zu 1) und 3) in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - gemäß § 894 BGB eröffneten Berichtigung des Grundbuchs entnehmen (vgl. zur lediglich deklaratorischen Berichtigung des Grundbuches bei Gesellschafterwechsel: BGHZ 140, 175, 182 = NJW 1999, 715 = BB 1999, 348 = ZMR 1999, 233; BGHZ 138, 82, 85 = NJW 1998, 1220 = NZM 1998, 260 = ZMR 1998, 412; BGH, NJW 1998, 376).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98  

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

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  • OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 3 U 22/00  
    Einem solchen Zusatz hat der Bundesgerichtshof schon bisher ganz wesentliche Bedeutung beigemessen (vgl. zu § 571 Abs. 1 BGB a.F. BGHZ 138, 82).
  • KG, 23.04.1998 - 16 REMiet 1752/98  

    Anwendbarkeit von § 571 BGB (analog) bei aus einem Gesellschafterwechsel

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch durch Urteil vom 18. Februar 1998 (NJW 1998, 1220 ) entschieden, daß ein Mietvertrag über ein Grundstück, den eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieterin abgeschlossen hat, nach einem Gesellschafterwechsel jedenfalls dann ohne weiteres mit der Gesellschaft in der neuen personellen Zusammensetzung fortgeführt wird, wenn die ursprünglichen Gesellschafter mit einem ihre gesamthänderische Bindung bezeichnenden Vermerk (§ 47 GBO ) als Eigentümer oder Erbbauberechtigte im Grundbuch eingetragen waren.
  • VG Gera, 27.03.2003 - 4 K 429/02  

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Eigentum;

    Der Wechsel der Gesellschafter ist lediglich im Wege einer Berichtigung in das Grundbuch einzutragen, da der Eintragung keine konstitutive Wirkung zukommt (BGH, Urteil vom 18. Februar 1998 ­ XII ZR 39/96 ­ zitiert nach juris; Palandt/Sprau, § 705 BGB, Rn. 24, 2003; Münchener Kommentar/Ulmer, § 705 BGB, Rn. 132, 1997).
  • OLG Brandenburg, 13.08.2008 - 3 U 176/07  

    Vermieterstellung einer BGB-Außengesellschaft bei Wechsel im

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, Urt. v. 18.02.1998 - XII ZR 39/96 (BGHZ 138, 82) den Umkehrschluss zu ziehen, ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - schon deshalb verfehlt, weil sie aus einer Zeit stammt, als die Gesellschaft bürgerlichen Rechts von der ganz herrschenden Meinung und insbesondere in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung noch nicht als rechtsfähig angesehen wurde, und weil sie deutlich die Tendenz erkennen lässt, die damit in der Praxis verbundenen Probleme zu lösen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.1999 - 2 L 42/99  
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