Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91   

Gebärmutterextirpation

§ 823 Abs. 1 BGB, Mißerfolgsaufklärung, (keine) Aufklärungspflicht über postoperative Depressionen;

§ 141 ZPO, § 286 ZPO, Verwertung einer informatorischen Parteianhörung

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei Gebärmutterexstirpation

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1992, 1558
  • MDR 1992, 749
  • VersR 1992, 358
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94  

    Lohnkiller

    Das Berufungsgericht durfte auch auf die von ihm für glaubhaft erachteten Angaben des Klägers bei seiner Anhörung nach § 141 ZPO abstellen; denn der Tatrichter ist nicht gehindert, derartige Erklärungen im Rahmen der Beweiswürdigung zu verwerten (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 79/87 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 S. 1 - Parteibehauptung 2 - und vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 48/91 - VersR 1992, 358, 359; BGH, Urteil vom 8. November 1989 - I ZR 14/88 - BGHR ZPO § 141 - Anhörung 2).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03  

    Schadensersatz im Geburtsschadensrecht Haftung der Betreiber eines Geburtshauses

    Über einen Organisationsfehler, wie ihn der Einsatz eines Arztes ohne ausreichende Haftpflichtversicherung darstellen könnte, ist dagegen nicht aufzuklären (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1985 - VI ZR 227/83 - VersR 1985, 736 und vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 48/91 - VersR 1992, 358, 359).
  • BGH, 16.07.1993 - III ZR 60/92  

    Flugsanddünen als geschützter Landschaftsteil

    Erklärungen, die eine Partei abgibt, ohne ausdrücklich als Partei vernommen zu sein, dürfen zwar nicht als Beweismittel behandelt werden; der Tatrichter darf sie jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung verwerten (BGH Urteil vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 48/91 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1 Parteibehauptung 3 = VersR 1992, 358 ).
mehr
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03  

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Zwar dürfen Nach § 141 ZPO abgegebene Erklärungen einer Partei nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH, MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung gemäß § 141 ZPO ohne Weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO) verwertet werden dürfen (BGH, VersR 1991, 917, 918; VersR 1992, 358; VersR 1993, 571, 572; VersR 1999, 994, 995).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99  

    Trotz mangelder OP-Aufklärung kein Schadenersatz

    Über die Folgen von Behandlungsfehlern ist jedoch nach dem Sinn und Zweck der Risikoaufklärung nicht aufzuklären (vgl. BGH VersR 1985, 736; VersR 1992, 358, 359).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 81/06  

    Haftung für groben, postoperativen Behandlungsfehler im Krankenhaus durch

    Erklärungen einer Partei nach § 141 ZPO dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden, der Tatrichter ist jedoch nicht gehindert, sie im Rahmen der Beweiswürdigung zu verwerten (vgl. BGH NJW-RR 1998, 471; BGJ NJW 1992, 1558, 1559).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 8 U 155/03  

    Ärztliche Aufklärungspflicht: Wahrung des Selbstbestimmungsrechts; Information

    In der gleichen Entscheidung hat der BGH aber auch ausgeführt, dass ein Patient bei Aufklärung am Vorabend der Operation in der Regel mit der Verarbeitung der mitgeteilten Fakten und der von ihm zu treffenden Entscheidung überfordert sei, wenn er - für ihn überraschend - erstmals aus dem späten Aufklärungsgespräch von gravierenden Risiken des Eingriffs erfahre, die seine persönliche Lebensführung entscheidend beeinträchtigen können (BGH a.a.O. mit Hinweis auf Senatsurteil vom 7.4.1992 - Az VI ZR 48/91- und vom 14.6.1994 - Az. VI ZR 178/93-).
  • LG Köln, 04.02.2010 - 8 O 60/09  

    Mietrecht - Gewerberaum: Rücktritt bei Fehlen der zugesicherten Kapazität

    Eine Verwertung im Rahmen der Beweiswürdigung kann das Gericht dennoch vornehmen (BGH Urt. v. 03.12.1991, Az.: VI ZR 48/91, Rn. 25 bei Juris), zumal die Frage der Plausibilität des Parteivortrages zunächst eine Frage des Parteivortrages an sich ist und erst in einem zweiten Schritt durch Beweismittel untermauert oder erschüttert werden kann.
  • KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08  

    Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess

    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).
  • OLG Oldenburg, 11.10.1994 - 5 U 3/93  

    Versagerrisiko, Aufklärungspflicht, Aufklärung, therapeutische, Aufklärung,

    Insoweit wird das Interesse des Patienten am Ersatz eines ihm zugefügten Schadens durch die Haftung aufgrund fehlerhafter Behandlung geschützt (vgl. Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., S. 110; BGH VersR 85, 736; 92, 358).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht