Rechtsprechung
| BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00 |
Gebühr für Nichtausführungsbenachrichtigung
§ 9 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Unwirksamkeit einer Banken-AGB-Klausel, wonach der Kunde für die reine Benachrichtigung der Nichtausführung einer Überweisung oder eines Dauerauftrags bzw. der Nichteinlösung eines Schecks oder einer Lastschrift ein besonderes Entgelt schuldet;
§ 8 AGBG (jetzt § 307 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Preisnebenabreden unterliegen der AGB-Prüfung
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
AGBG § 9 Bl, Cb
- IWW
- bundesgerichtshof.de
- openjur.de
- webshoprecht.de
Zur Unzulässigkeit von Kosten für die Benachrichtigung von der Nichteinlösung eines Abbuchungsauftrags
- rws-verlag.de
Unwirksamkeit von Gebührenklauseln für Benachrichtigung des Bankkunden über Nichtdurchführung von Aufträgen und Buchungen
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Entgeltklauseln für bankseitige Benachrichtigungsleistungen
- RA Kotz
Keine Gebühren für Benachrichtigung eines Kunden über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9
Bankgebühren für Benachrichtigung bei fehlender Deckung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
AGB - Wirksamkeit von Benachrichtigungsklauseln in den AGB einer Bank
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Klausel, nach der Bank für Benachrichtigung über Nichteinlösung von Schecks ein Entgelt fordern kann, ist unwirksam
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit von Gebührenklauseln für Benachrichtigung des Bankkunden über Nichtdurchführung von Aufträgen und Buchungen
Kurzfassungen/Presse (13)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof beanstandet Entgeltklausel einer Bank
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof beanstandet Entgeltklausel einer Bank
- 123recht.net (Pressemeldung)
Bankgebühr für Benachrichtigung über geplatzte Schecks gekippt
- advogarant.de (Kurzinformation)
Kein zusätzliches Entgelt für Benachrichtigung des Kunden bei Nichteinlösung von Schecks/Lastschriften
- advogarant.de (Kurzinformation)
Kein zusätzliches Entgelt für Benachrichtigung des Kunden bei Nichteinlösung von Schecks/Lastschriften
- financialmind.de (Kurzinformation)
Bankrecht: Eine Benachrichtigung darf nichts kosten
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
AGBG § 9 Bl, § 9 Cb
- ra-heinicke.de (Kurzinformation)
Entgeltklausel einer Bank
- zbb-online.com (Leitsatz)
AGBG § 9
Unwirksamkeit von Gebührenklauseln für Benachrichtigung des Bankkunden über Nichtdurchführung von Aufträgen und Buchungen - nomos.de
, S. 29 (Kurzinformation)
Entgeltklausel einer Bank beanstandet
- arag.de (Kurzinformation)
Abschlussgebühren bei Bausparverträgen
- finanztip.de (Kurzinformation)
Bei Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften: ... keine Bankgebühren für die Benachrichtigung des Kontoinhabers
- finanztip.de (Kurzinformation)
Entgeltklausel einer Bank beanstandet
Besprechungen u.ä. (2)
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Inhaltskontrolle formularmäßig festgelegter Entgelte von Kreditinstituten für Nebenleistungen
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksamkeit von Gebührenklauseln für Benachrichtigung des Bankkunden über Nichtdurchführung von Aufträgen und Buchungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 146, 377
- NJW 2001, 1419
- ZIP 2001, 504
- MDR 2001, 639
- WM 2001, 563
- BB 2001, 643
- DB 2001, 754
Wird zitiert von ... (31)
- BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01
AGB - Wiederholungsgefahr der Verwendung unzulässiger AGB
Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte (Haupt- oder Neben-)Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar und verstößt deshalb gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG bzw. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F. (BGHZ 146, 377, 380 f; 141, 380, 385 f; 137, 43, 45 f; jeweils m.w.N.).Darüber hinaus indiziert die Unvereinbarkeit einer Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners (BGHZ 146, 377, 384 f; 141, 380, 390).
b) Soweit das Berufungsgericht unter Hinweis auf das Urteil BGHZ 146, 377 gemeint hat, diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelte nur für Fälle, in denen der Verwender eine Vergütung für Tätigkeiten verlangt, die zu erbringen er von Gesetzes wegen dem Vertragspartner gegenüber verpflichtet ist, beruht dies auf einem Mißverständnis dieser Entscheidung.
Wenn in der Entscheidung BGHZ 146, 377 offengelassen worden ist, ob eine Preisklausel, mit der eine Bank für die Benachrichtigung des Kontoinhabers über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen oder Daueraufträgen wegen fehlender Deckung ein Entgelt fordert, auch in den Fällen gegen § 9 AGBG verstößt, in denen die Bank zu einer entsprechenden Benachrichtigung ihrer Kunden nicht verpflichtet ist (…aaO S. 385), so ist der Grund hierfür ersichtlich darin zu sehen, daß in diesen Fällen regelmäßig ein nicht unerhebliches Eigeninteresse des Kunden vorhanden ist, umgehend von der Nichteinlösung oder Nichtausführung zu erfahren, um gegebenenfalls unverzüglich anderweitige notwendige Dispositionen treffen zu können.
- BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
bb) Indes entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornimmt, mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sind, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGHZ 114, 330, 335; 124, 254, 257; 136, 261, 265 f.; 137, 43, 46 f.; 146, 377, 383; 150, 269, 274; 161, 189, 191 und Senatsurteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, 2546).Durch diese Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung wird eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der Kunden des Verwenders bereits indiziert (Senat BGHZ 141, 380, 390; 146, 377, 384; 150, 269, 276; 161, 189, 195 und Urteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, 2546).
Dies gilt auch im vorliegenden Fall, in dem die Klausel der Beklagten die Möglichkeit einräumt, von ihren Kunden eine Vergütung für Tätigkeiten abzuverlangen, die sie nach dispositivem Recht ohne besonderes Entgelt zu erbringen hätte (vgl. Senat BGHZ 146, 377, 384 f.).
- BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
Indes entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornimmt, mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sind, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGHZ 114, 330, 335; 124, 254, 257; 136, 261, 265 f.; 137, 43, 46 f.; 146, 377, 383; 150, 269, 274; 161, 189, 191 und Senatsurteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, 2546).Durch diese Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung wird eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der Kunden des Verwenders bereits indiziert (Senat BGHZ 141, 380, 390; 146, 377, 384; 150, 269, 276; 161, 189, 195 und Urteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, 2546).
Dies gilt auch im vorliegenden Fall, in dem die Klausel der Beklagten die Möglichkeit einräumt, von ihren Kunden eine Vergütung für Tätigkeiten abzuverlangen, die sie nach dispositivem Recht ohne besonderes Entgelt zu erbringen hätte (vgl. Senat BGHZ 146, 377, 384 f.).
- OLG Stuttgart, 03.12.2009 - 2 U 30/09
Vertragsrecht - Zur Rechtmäßigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparvertrag
Der AGB-Kontrolle ist eine Klausel aber nicht schon dann entzogen, wenn sie eine Entgeltleistung bestimmt (vgl. BGHZ 146, 377 [Rücklastgebühren]; 153, 344 ff. [Zeichnungsgebühr]).Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar (BGHZ 146, 377, 380 f. u.H. auf BGHZ 137, 43, 45 f.; 141, 380, 385 f.; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 296/96, WM 1997, 2300 und vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, 2546).
Selbst wenn man aus der vertragsimmanenten Systematik des Bausparens auf eine Nebenpflicht der Bausparkasse (vgl. BGHZ 146, 377, 382) schließen wollte, Neukundenwerbung zu betreiben, bestünde diese doch nur gegenüber Bestandskunden, nicht aber gegenüber dem mit der Abschlussgebühr belasteten Neukunden (der Sonderfall, dass ein Neukunde im selben Tarif bereits einen Bausparvertrag unterhält und daher von seinen eigenen Einzahlungen auf den neuen Vertrag einen - kaum messbaren - Vorteil bei der Zuteilung seines alten haben wird, braucht nicht näher erörtert zu werden, da bei der AGB-Kontrolle auf den "echten" Neukunden abzustellen ist).
- BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04
Bankrecht - Sind bankinterne Anweisungen AGB?
Im allgemeinen indiziert die Unvereinbarkeit einer Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der Gegenseite (Senatsurteile BGHZ 141, 380, 390; 146, 377, 384). - BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03
Bankrecht - Unwirksamkeit von Entgeltklauseln für Übertragung von Wertpapieren
Die Klausel kann aber nicht teilweise, hinsichtlich der Versandkosten, aufrecht erhalten werden, weil der Beklagten dadurch entgegen dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (BGHZ 91, 375, 384; 143, 104, 118 f.; Senat BGHZ 146, 377, 385, jeweils m.w.Nachw.) das mit unangemessenen AGB-Bestimmungen verbundene Risiko der Gesamtunwirksamkeit abgenommen würde. - BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01
Bankenrecht - Wirksamkeit von AGB-Klauseln
Sie ist, anders als das Berufungsgericht meint, keine preisregelnde Bestimmung oder auch nur eine kontrollfähige Preisnebenabrede (vgl. hierzu BGHZ 91, 316, 318; Senat BGHZ 137, 43, 46; 141, 380, 383, m.w.Nachw.), sondern beinhaltet einen Aufwendungsersatzanspruch (vgl. zur Unterscheidung zwischen Preis- und Aufwendungsersatzklauseln: Senat BGHZ 146, 377, 383), der der Beklagten gemäß §§ 670, 675 Abs. 1 BGB ohnehin zusteht. - BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10
Bankrecht - Klausel über Abschlussgebühren in AGB
Hierfür anfallender Aufwand ist nach dem gesetzlichen Leitbild nicht gesondert zu entgelten (BGH, Urteile vom 21. Oktober 1997 - XI ZR 5/97, BGHZ 137, 43, 46 f., vom 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98, BGHZ 141, 380, 385 f., vom 13. Februar 2001 - XI ZR 197/00, BGHZ 146, 377, 380 f., vom 30. November 2004 - XI ZR 200/03, BGHZ 161, 189, 193 …und vom 21. April 2009 - XI ZR 78/08, BGHZ 180, 257 Rn. 21). - BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00
Handelsrecht - Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag
Entsprechend beurteilt sich die Haftung der Klägerin für Lieferausfälle statt nach § 7 Nr. 1 Satz 3 der Verträge nach §§ 320 ff. BGB a.F. Die in § 12 der Verträge enthaltene Vertragsstrafenregelung entfällt insgesamt, da insoweit eine geltungserhaltende Reduktion ausscheidet (st. Rspr.; vgl. BGHZ 146, 377, 385 m.w.N.). - LG Stuttgart, 24.04.2007 - 20 O 9/07
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bausparkassen: Klausel über die Erhebung …
Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte (Haupt- oder Neben-) Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar und verstößt deshalb gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG bzw. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F. (BGHZ 146, 377, 380 f; 141, 380, 385 f; 137, 43, 45 f; jeweils m.w.N.).Darüber hinaus indiziert die Unvereinbarkeit einer Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ( BGHZ 146, 377, 384 f; 141, 380, 390).
- OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 2 U 30/10
AGB von Banken: Formularmäßige Forderung einer Kontoführungsgebühr bei …
- BGH, 26.04.2005 - XI ZR 289/04
Bankrecht - Formularmäßige Abtretung aller Ansprüche aus Arbeitsvertrag
- OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 218/01
Formularmäßige Vereinbarung von Entgelten in den AGB eines Mobilfunkanbieters
- OLG Celle, 07.11.2007 - 3 U 152/07
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank für Girogeschäfte: Pauschale …
- OLG Düsseldorf, 24.05.2007 - 6 U 78/06
Actio pro socio in Bezug auf einzuzahlende Pflichtbeiträge einer KG - Unwirksamer …
- OLG Nürnberg, 29.01.2008 - 3 U 1887/07
Nr. 17 (2) Satz 1 der AGB der deutschen Sparkassen ist eine unangemessene …
- LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10
Unwirksame Klauseln in Mobilfunk-AGB / Mahnkosten und Preisänderungen
- OLG Nürnberg, 27.05.2003 - 9 U 3928/02
- AG Hamburg-Altona, 11.07.2006 - 316 C 120/06
Mietrecht - Zulässigkeit einer Vertragsausfertigungsgebühr?
- OLG Dresden, 26.05.2011 - 8 U 1989/10
Zur Zulässigkeit der Bankkosten für eine Benachrichtigung des Schuldners über …
- OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 1 U 37/00
Formularmäßige Vereinbarung der Überwälzung der Kosten vor Scheckrückgaben und …
- LG Frankfurt/Oder, 07.03.2007 - 13 O 370/06
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unklarheitenregel; Leistungsbegriff
- OLG Celle, 02.02.2010 - 3 W 109/09
Bearbeitungsentgelte für Privatkredite
- LG Frankfurt/Main, 08.04.2011 - 25 O 260/10
Bank darf für Kontoauszüge nichts berechnen
- LG Itzehoe, 03.11.2011 - 7 O 292/10
- LG Nürnberg-Fürth, 19.07.2002 - 7 O 2180/02
- OLG Frankfurt, 23.06.2010 - 9 U 154/09
- KG, 29.09.2011 - 23 W 35/11
- OLG Nürnberg, 06.05.2003 - 9 U 3928/02
- LG Köln, 12.11.2003 - 26 O 14/03
- LG Dortmund, 27.01.2009 - 8 O 262/08
