Rechtsprechung
| BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94 |
Gefälschte Überweisung II
§ 812 BGB, fehlende Anweisung;
§§ 823 Abs. 2, 249 BGB, normativer Schadensbegriff
Volltextveröffentlichungen (4)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gefälschter Überweisungsauftrag: Ansprüche des belasteten Kontoinhabers gegen Gutschriftsempfänger
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung des Empfängers einer gefälschten Giroüberweisung
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1994, 2357
- ZIP 1994, 1098
- BB 1994, 2166
- WM 1994, 1420
- VersR 1994, 1077
Wird zitiert von ... (52)
- BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00
Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch …
Da es insofern an einem Schaden fehlt, ist die Klage mit dem Anspruch auf Zahlung eines entsprechenden Schadensersatzbetrages an den Kläger selbst unbegründet (vgl. BGH, Urt. v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, NJW 1994, 2357, 2358; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb; v. 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, zVb).Falls K. die betrügerischen Vermögensverschiebungen durch Fälschungen des Namenszugs des Beklagten auf den Überweisungsformularen bewirkt hat, hat die Bank das Fälschungsrisiko zu tragen (…BGH, Urt. v. 3. November 1992 - XI ZR 56/92, NJW 1993, 534, 536; v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO; v. 11. Oktober 1994 - XI ZR 238/93, NJW 1994, 3344, 3345; v. 13. Mai 1997 - XI ZR 84/96, NJW 1997, 2236, 2237; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb;… Schimansky, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch 2. Aufl. § 49 Rdnr. 10;… Canaris, Bankvertragsrecht 4. Aufl. Rdnr. 368).
Nach beiden Darstellungen hat der Kläger gegen die Bank gemäß § 675, 667 BGB einen Anspruch auf Wiedergutschrift (BGHZ 108, 386, 390), der seinem Inhalt nach jedoch lediglich auf Berichtigung des derzeit fehlerhaft ausgewiesenen Kontostandes gerichtet ist (BGH, Urt. v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO S. 2358 f; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb).
Das "Buchgeld" ist - solange die Wiedergutschrift aussteht - für den Kläger nicht verfügbar (BGH, Urt. v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO S. 2359; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb; v. 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, zVb).
Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz des Schadensersatzrechts, daß der Schädiger den Geschädigten nicht darauf verweisen kann, er habe gegen einen Dritten einen Anspruch, der zum Ausgleich seiner Vermögensbeeinträchtigung führen könne (BGHZ 120, 261;… BGH, Urt. v. 17. Februar 1982 - IVa ZR 284/80, NJW 1982, 1806; v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO S. 2359; v. 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, WM 1997, 335, 340, insoweit in BGHZ 134, 212 nicht abgedr.).
c) Der Schadensersatzanspruch ist auf Beseitigung der unrichtigen Kontobelastungen durch Herbeiführung einer entsprechenden Gutschrift der Bank gerichtet (BGH, Urt. v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO S. 2359; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb; v. 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, zVb).
- BGH, 17.05.2001 - IX ZR 62/00 Da es insofern an einem Schaden fehlt, ist die Klage mit dem Anspruch auf Zahlung eines entsprechenden Schadensersatzbetrages an den Kläger selbst unbegründet (vgl. BGH, Urt. v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, NJW 1994, 2357, 2358; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb; v. 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, zVb).
Falls K. die betrügerischen Vermögensverschiebungen durch Fälschungen des Namenszugs des Beklagten auf den Überweisungsformularen bewirkt hat, hat die Bank das Fälschungsrisiko zu tragen (…BGH, Urt. v. 3. November 1992 - XI ZR 56/92, NJW 1993, 534, 536; v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO; v. 11. Oktober 1994 - XI ZR 238/93, NJW 1994, 3344, 3345; v. 13. Mai 1997 - XI ZR 84/96, NJW 1997, 2236, 2237; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb;… Schimansky, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch 2. Aufl. § 49 Rdnr. 10;… Canaris, Bankvertragsrecht 4. Aufl. Rdnr. 368).
Nach beiden Darstellungen hat der Kläger gegen die Bank gemäß § 675, 667 BGB einen Anspruch auf Wiedergutschrift (BGHZ 108, 386, 390), der seinem Inhalt nach jedoch lediglich auf Berichtigung des derzeit fehlerhaft ausgewiesenen Kontostandes gerichtet ist (BGH, Urt. v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO S. 2358 f; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb).
Das "Buchgeld" ist - solange die Wiedergutschrift aussteht - für den Kläger nicht verfügbar (BGH, Urt. v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO S. 2359; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb; v. 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, zVb).
Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz des Schadensersatzrechts, daß der Schädiger den Geschädigten nicht darauf verweisen kann, er habe gegen einen Dritten einen Anspruch, der zum Ausgleich seiner Vermögensbeeinträchtigung führen könne (BGHZ 120, 261;… BGH, Urt. v. 17. Februar 1982 - IVa ZR 284/80, NJW 1982, 1806; v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO S. 2359; v. 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, WM 1997, 335, 340, insoweit in BGHZ 134, 212 nicht abgedr.).
c) Der Schadensersatzanspruch ist auf Beseitigung der unrichtigen Kontobelastungen durch Herbeiführung einer entsprechenden Gutschrift der Bank gerichtet (BGH, Urt. v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO S. 2359; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb; v. 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, zVb).
- OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags
Zur Begründung wird zum einen angeführt, daß in derartigen Fällen die Zahlung des Angewiesenen aus der Sicht des Zahlungsempfängers sich nicht als Leistung des Anweisenden darstelle (BGHZ 66, 362, 365; 88, 232, 236; Palandt/Thomas, BGB, 55.Aufl., § 812 Rn 52a), sowie zum anderen, daß ohne wirksame Anweisung keine ,Leistung" des vermeintlich Anweisenden vorliege, weil ihm die Zahlung des Angewiesenen nicht zugerechnet werden könne (BGHZ 66, 372, 375; 111, 382, 386; BGH NJW 1994, 2357, 2358; WM 1977, 1196, 1197; 1980, 438;… Staudinger/Lorenz, 13.Aufl., § 812 Rn. 51; Flume NJW 1987, 635).Bei gefälschten Anweisungen trage die Bank das Fälschungsrisiko, so daß eine Zurechenbarkeit der Zahlung zum Kunden, der nicht beschwert wird, ausscheide (BGH NJW 1994, 2357, 2358 f.; WM 1990, 1280, 1281).
Unerheblich ist, ob man die Zahlung der Klägerin als Leistung an den Beklagten ansieht, so daß ihr ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz l l. Alt, BGB zustünde (dahingehend Flume NJW 1987, 635, 636; ders., NJW 1991, 2521, 2523;… MünchKomm/Lieb, 2.Aufl., § 812 Rn. 58), oder ob man - zutreffend - eine Leistungsbeziehung überhaupt verneint mit der Folge, daß ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz l 2. Alt. BGB zu bejahen ist (so BGH NJW 1994, 2357, 2358 m. w. Nachw.;… Canaris, Bankvertragsrecht, 2.Aufl., Rn. 431, 433, 435;… Erman/Westermann, 9.Aufl., § 812 Rn. 22; Larenz/ Canaris, Schuldrecht II/2, 13.Aufl., § 70 IV 2 e), S. 228; Schwark, WM 1970, 1334, 1335).
Schließlich steht in Fälschungsfällen wie hier dem Bankkunden kein Bereicherungsanspruch zu, weil die Bank das Fälschungsrisiko trägt, und der Zahlungsempfänger daher nichts ,auf Kosten" des Bankkunden erlangt hat (BGH NJW 1994, 2357, 2358; WM 1990, 1280, 1281; die seit dem 1.1.1993 geltenden AGB der Sparkassen - abgedr. bei Baumbach/Hopt HGB, 29.Aufl., Anh. 8a - sehen im Gegensatz zu früheren Fassungen keine Abwälzung des Fälschungsrisikos auf den Kunden mehr vor).
Da in derartigen Fällen auch die Bank keine Leistung an den Zahlungsempfänger erbracht hat (die Leistung der Bank sollte im Deckungsverhältnis erfolgen, ist hier aber gescheitert, vgl. BGH NJW 1994, 2357 f) und ein Vorrang des Leistungsverhältnisses zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Dritten, der die Zahlung veranlaßt hat, mit dem die Bank aber in keinerlei Beziehung steht, sich verbietet, hat die Abwicklung im Wege der Eingriffskondiktion zwischen der Bank und dem Zahlungsempfänger zu erfolgen.
- OLG München, 09.04.2003 - 21 U 5943/01
Bank muss für falsche Überweisung haften
Die Beklagte ist verpflichtet, die unrichtige Belastungsbuchung zu korrigieren und den Betrag von 575.000,-- DM = 293.992,83 Euro auf dem Konto der Klägerin bei der Postbank München gutzuschreiben, da die Klägerin der Bank gegenüber Gläubigerin einer ungeschmälerten Guthabensforderung aus dem Girovertrag geblieben ist (vgl. BGH NJW 1994, 2357/2358).Die auf dem Girokonto der Klägerin aufgrund dieses Überweisungsauftrags vorgenommene Belastungsbuchung hat keine materiellrechtliche Veränderung des Forderungsbestands im Rahmen des bankverbindlichen Verhältnisses zwischen der Beklagten und der Klägerin bewirkt (vgl. BGH NJW 1994, 2357/2358).
a) Allerdings kommt grundsätzlich ein Bereicherungsanspruch der beklagten Bank gegen den Zuwendungsempfänger, der hier zunächst der Nebenintervenient B gewesen ist, in Betracht, wenn die Bank aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrags geleistet hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1200/1201 mit weiteren Nachweisen = BB 1990, 1443; NJW 1994, 2357/2358; NJW 2001, 1855;… Palandt/Sprau, BGB 61.Aufl., § 812 Rn. 52 mit weiteren Nachweisen).
Die Beklagte ist verpflichtet, die durch die unrechtmäßige Belastung des Kontos mit dem Überweisungsbetrag verursachten Beeinträchtigungen der Klägerin, namentlich in der tatsächlichen Verfügbarkeit über das rechtlich nicht verminderte Guthaben, durch die Wiedergutschrift des Betrags zu beseitigen (vgl. BGB NJW 1994, 2357/2359).
- BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00
Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof einen Bereicherungsanspruch der Bank gegen den Zuwendungsempfänger im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Überweisenden (BGHZ 111, 382), bei Einlösung eines vom Aussteller nicht unterschriebenen Schecks (BGHZ 66, 362) und bei einem gefälschten oder verfälschten Überweisungsauftrag (Urteile vom 20. Juni 1990 - XII ZR 93/89, WM 1990, 1280 und 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, WM 1994, 1420) bejaht.c) Allerdings ist der Bundesgerichtshof in obiter dicta wiederholt davon ausgegangen, daß der Bereicherungsausgleich auch bei einer von Anfang an fehlenden Anweisung ausnahmsweise im Deckungsverhältnis zwischen Kontoinhaber und Bank zu erfolgen hat, wenn der Zuwendungsempfänger das Fehlen einer Anweisung nicht kannte und sich die Zahlung aus seiner Sicht gemäß §§ 133, 157 BGB (analog) als eine Leistung des Überweisenden im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellte (BGHZ 66, 362, 365; BGH, Urteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, WM 1994, 1420, 1421).
- BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags
Ist das Konto der KG also zu Unrecht in Höhe des Überweisungsbetrages belastet worden, hat diese Buchung keine materiellrechtliche Veränderung des Forderungsbestandes im Rahmen des bankvertraglichen Verhältnisses zwischen der KG und der Bank bewirkt (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94 - VersR 1994, 1077, 1079; vom 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).a) Ein ersatzfähiger Vermögensschaden kann einem Bankkunden allerdings dadurch erwachsen, daß eine unrichtige Belastungsbuchung nicht rückgängig gemacht wird und das Girokonto dementsprechend einen zum Nachteil seines Inhabers falschen Saldo aufweist (Senatsurteile vom 31. Mai 1994, aaO, und vom 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).
b) Eine unberechtigte Kontobelastung kann im weiteren Verlauf auch zu Folgeschäden führen, etwa dadurch, daß die Bank einen begebenen Scheck tatsächlich nicht einlöst, einen Wechsel zu Protest gehen läßt oder eine Überweisung nicht ausführt, so daß sich der Kontoinhaber seinerseits Regreßansprüchen seiner Gläubiger etc. ausgesetzt sieht (Senatsurteil vom 31. Mai 1994, aaO).
- BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00
Bereicherungsrecht - Leistungsbeziehung auch bei Täuschung des Anweisenden?
Nach dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff bewirkt der Angewiesene, der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger zunächst eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger (vgl. BGHZ 40, 272, 276; 61, 289, 291; 66, 362, 363; 66, 372, 374; 67, 75, 77; 87, 393, 395; 88, 232, 234; 102, 152, 157; BGH, Urteil vom 25. September 1986 - VII ZR 349/85 - NJW 1987, 185, 186; Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89 - NJW 1990, 3194, 3195; Senatsurteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94 - NJW 1994, 2357 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 56/98 - NJW 1999, 2890, 2891; sowie Urteil vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).Denn ohne eine gültige Anweisung kann die Zahlung dem vermeintlich Anweisenden nicht als seine Leistung zugerechnet werden, und der Empfänger kann die Zahlung aus seiner Sicht aufgrund seiner Kenntnis vom Fehlen einer Anweisung auch nicht als Leistung des vermeintlich Anweisenden ansehen (vgl. BGHZ 66, 362, 364 f.; 66, 372, 374 f.; 67, 75, 78, 87, 393, 397 f.; Senatsurteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94 - aaO).
- BGH, 23.11.2010 - XI ZR 82/08
Die einem Teilurteil zugrunde liegende Bewertung als nicht in Rechtskraft …
Bei einer unberechtigten Abbuchung vom Konto fehlt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr an einer wirksamen Anweisung des Inhabers, aus der der Bank ein Aufwendungsersatzanspruch für die Belastungsbuchung aus dem Giroverhältnis gemäß § 675 Abs. 1, § 670 BGB entstehen könnte (BGH, Urteile vom 17. September 1991 - XI ZR 256/90, WM 1991, 1915, 1916 und vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, WM 1994, 1420, 1422).Gegen den Beklagten zu 1) steht der Klägerin ein (weiterer) Zahlungsanspruch an sich selbst hingegen nicht zu, da sie ihm gegenüber grundsätzlich nur einen Anspruch auf Herbeiführung der Kontoberichtigung geltend machen kann, der etwa zum Inhalt hätte, die zu eigenen Zwecken verbrauchten Guthaben durch Zahlungen gegenüber der Beklagten zu 2) zu ersetzen, um auf diese Weise eine rechtsbestätigende Korrektur der Buchungsfehlbeträge zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, WM 1994, 1420, 1423 und vom 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, WM 2001, 1460 f.).
Ein Schadensersatzanspruch, wie er der Klägerin von den Vorinstanzen gegenüber den Beklagten aus Delikt und gegenüber der Beklagten zu 2) konkurrierend auch aus vertraglicher Pflichtverletzung zuerkannt wurde, kommt allerdings hinsichtlich des mit dem Zahlungsantrag zu 1 anteilig geltend gemachten Schadens in Betracht, welcher der Klägerin dadurch entstanden sein kann, dass der Beklagte zu 1) ihr Vermögen anstatt - wie mit der Beklagten zu 2) vereinbart - mit dem Zweck der Gewinnerzielung zu verwalten, für eigene Zwecke verbraucht hat (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, WM 1994, 1420, 1423 und 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, WM 2001, 1515, 1517).
- BGH, 19.06.2001 - VI ZR 232/00
Ansprüche des aus einem gefälschten Scheck Belasteten gegen den Scheckfälscher
Löst eine Bank einen gefälschten Scheck ein, kann dem belasteten Kontoinhaber gegen den Scheckfälscher ein Schadensersatzanspruch zustehen, der auf Herbeiführung der Kontoberichtigung, etwa mittels Zahlung an die Bank, gerichtet ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94 - VersR 1994, 1077 = NJW 1994, 2357).Ist ihr Konto also zu Unrecht in Höhe der Scheckbeträge belastet worden, hat diese Buchung keine materiellrechtliche Veränderung des Forderungsbestandes im Rahmen des bankvertraglichen Verhältnisses zwischen der Klägerin und der Bank bewirkt (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94 - VersR 1994, 1077, 1079).
- OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
Wohnungseigentum - Rückerlangung irrtümlich doppelt gezahlter Nebenkosten
In einem solchen Fall, in dem sowohl der Zahlende als auch der Empfänger der Zahlung erkennen, dass die beabsichtigte Leistung ohne rechtliche Grundlage erfolgen würde und der Empfänger deshalb von einer Weiterleitung des Geldes absieht, ist die tatsächlich vorgenommene Vermögensverschiebung im Wege der Eingriffskondiktion zwischen Zahlendem und Empfänger rückgängig zu machen (vgl. auch BGH BGH NJW 1994, 2357, 2358 sub c, aa).Bei Vollzug dieses Vorgangs und bei Mängeln im Valuta- oder Deckungsverhältnis wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung grundsätzlich in der jeweiligen Leistungsbeziehung rückgängig zu machen (vgl.etwa BGH NJW 1994, 2357 f. mit weiteren Nachweisen).
In einem solchen Fall, in dem sowohl der Zahlende als auch der Empfänger der Zahlung erkennen, dass die beabsichtigte Leistung ohne rechtliche Grundlage erfolgen würde und der Empfänger deshalb von einer Weiterleitung des Geldes absieht, ist die tatsächlich vorgenommene Vermögensverschiebung nach Ansicht des Senats im Wege der Eingriffskondiktion zwischen Zahlendem und Empfänger rückgängig zu machen (vgl. auch BGH BGH NJW 1994, 2357, 2358 sub c, aa).
- BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Bankenrecht - Einlösung eines Schecks eines nichtbevollmächtigten Mitarbeiters
- BGH, 29.04.2008 - XI ZR 371/07
Bankrecht - Irrtümliche Zuvielüberweisung an gutgläubigen Zahlungsempfänger
- BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04
Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch …
- BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04
Bankrecht - AGB: Zahlungsaufträge von Unternehmen mit elektr. Kontoführung
- BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99
Rechtsanwälte - Haftung bei Belehrung über Insolvenzfestigkeit bei Vollstreckung
- BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09
Scheingesellschaft bürgerlichen Rechts und doppelte Bankanweisungen
- BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03
Bankrecht - Rückfragepflicht bei Überweisungsauftrag durch Vertreter?
- LG Karlsruhe, 05.10.2007 - 3 O 47/07
Bereicherungsanspruch einer Bank: Anspruch gegen einen Bankkunden wegen Phishings …
- LG Köln, 05.12.2007 - 9 S 195/07
Sorgfaltsanforderungen beim Online-Banking
- BGH, 17.07.2001 - XI ZR 325/00
Keine Haftung für gefälschte Überweisungsaufträge
- BGH, 12.10.2006 - III ZR 299/05
Gemeinschaftsrecht - Rückforderung unzulässiger Stahlbeihilfe
- OLG Bamberg, 23.02.2000 - 8 U 53/99
Rückabwicklung einer irrtümlich durch eine Bank vorgenommenen Überweisung zu …
- BGH, 26.06.1997 - IX ZR 233/96
Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts wegen Beratungsverschulden
- BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Ausgleich für wertsteigernde …
- OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01
Anwaltsrecht - Haftung des Anwalts bei fehlerhafter Prozessführung
- BGH, 11.10.1994 - XI ZR 238/93
Haftung für Mißbrauch vorcodierter Sparkassen-Überweisungsformulare
- BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94
Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks
- OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
Bauvertrag - Sicherheiten
- BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03
Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks
- OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09
Rechtsanwälte - Pflichten des Rechtsanwalts bei Vergleichsverhandlungen
- OLG Düsseldorf, 09.05.2003 - 16 U 69/02
Zum bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch bei Leistung auf nicht …
- OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 6 U 239/03
Bauträger - Unwirksamer Darlehensvertrag: Bank muss sich an Bauträger wenden!
- OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 346/08
Deliktsrecht - Budgeterhöhung für Treuhandprojekt durch Scheinrechnungen
- OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
Veruntreuung öffentlicher Gelder durch einen Beamten: Rückzahlungsanspruch der …
- KG, 06.12.2005 - 12 U 45/05
Deliktische Haftung: Schadensersatzanspruch des Mieters einer Tiefgarage bei …
- OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 4 U 133/08
Inanspruchnahme als Zahlstelle fungierender Dritter beim sog. Phishing
- OLG Köln, 20.05.2010 - 8 U 52/09
Schadensersatzansprüche des Mitgliedes einer hausärztlichen Praxisgemeinschaft …
- ArbG Wiesbaden, 07.10.1997 - 8 Ca 1172/97
Internationale Unzuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte
- OLG Köln, 16.09.1998 - 13 U 48/98
Prüfungspflicht der Bank bei gefälschtem Überweisungsauftrag
- OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 15 U 75/02
Zum Bereicherungsanspruch einer Bank gegenüber einem ohne Vollmacht Verfügenden …
- OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
Beratungspflichten des Steuerberaters bei steuerrechtlicher Umwandlung des …
- OLG Frankfurt, 11.02.2004 - 17 U 173/03
Einzugsermächtigung und Wechsel des Kontoinhabers
- OLG Rostock, 23.09.2004 - 1 U 27/03
Bereicherungsrechtlicher Ausgleich im Vier-Personen-Verhältnis
- OLG Bremen, 01.12.1993 - 1 U 86/93
Bankvertrag: Fälschung eines Überweisungsauftrags
- AGH Brandenburg, 01.12.1997 - AGH 3/97
- OLG Jena, 24.11.1998 - 3 U 294/98
Schaden und Vorteil eines Bauherrn aus rechtswidriger Baugenehmigung
- OLG Hamm, 20.05.1999 - 27 U 213/98
- LG Kaiserslautern, 24.02.2009 - 1 S 52/08
Der (ungeklärte) Verlust eines erfüllungshalber hingegebenen Überweisungsträgers …
- OLG Saarbrücken, 23.02.2010 - 4 U 140/09
Zwangsvollstreckung - Zwangsverwalter: Eigenhaftung für Pflichtverletzungen
- OLG München, 17.12.1997 - 3 U 4563/96
- OLG Köln, 09.01.2002 - 13 U 53/01
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