Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98   

Gefängnis-Besuchsraum

Art. 13 GG, § 100c Abs. 1, Abs. 3 StPO, Tonbandüberwachung in der Untersuchungshaft

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 3 GG; § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 100c Abs. 3 StPO; § 119 Abs. 3 StPO, Nr. 27 UVollzO; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 StPO
    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der Vollzugsanstalt); Aufzeichnung von Gesprächen des Untersuchungsgefangenen mit Angehörigen; Beweisantrag (Ablehnung wegen Unzulässigkeit; Darlegungsanforderungen: Beruhen); Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen).

  • Alpmann Schmidt

    StPO § 100 c Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100 c

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 30.08.1999)

    Verbrannte Ohren

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 44, 138
  • NJW 1998, 3284
  • NStZ 1999, 145
  • NZM 1999, 92
  • StV 1998, 523
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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08  

    Verwertungsverbot aus dem Recht auf ein faires Verfahren bei der heimlichen

    Für Besuchsräume gilt dies wegen der dort bestehenden besonderen Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse des Anstaltspersonals (für die Untersuchungshaft gemäß § 119 Abs. 3 StPO, Nr. 27 Abs. 1 und Abs. 3 UVollzO; für die Strafhaft gemäß § 168 Abs. 3 StVollZG) erst recht (BGHSt 44, 138, 141; vgl. auch Roxin NStZ 1999, 149, 150 f.); sie schaffen keine räumliche Privatsphäre, wie sie bei einer Wohnung besteht.

    Insofern wäre - gemessen an § 100f StPO - die Entscheidung des 3. Strafsenats des BGH vom 24. Juli 1998 (BGHSt 44, 138), falls sie so zu verstehen wäre, schon durch die später erfolgte Gesetzgebung überholt.

    Der Untersuchungsgefangene muss aufgrund der Beschränkungen und des Zwecks der Untersuchungshaft jederzeit damit rechnen, dass Vollzugsbedienstete den Besuchsraum ohne Vorankündigung betreten und von ihren Überwachungs- und Eingriffsbefugnissen Gebrauch machen (vgl. BGHSt 44, 138, 141).

    Deshalb wäre es unzulässig, wenn etwa sämtliche Gespräche eines Untersuchungsgefangenen ohne konkreten Anlass abgehört würden, um überhaupt erst feststellen zu können, ob die Informationserhebung für das Strafverfahren relevante Inhalte betrifft (vgl. BVerfGE 109, 279, 323; BGHSt 44, 138, 143; Schneider aaO S. 14).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99  

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Je nach der Eigenart des gerügten Verfahrensverstoßes ergeben sich nach der bisherigen Strafprozessdogmatik in der Handhabung des Bundesgerichtshofs aus dem Gebot, die den Mangel enthaltenden Tatsachen anzugeben, spezielle Anforderungen an die Begründung der Revisionsrüge (vgl. BGH, NJW 1998, S. 3284 m.w.N.).
  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05  

    Absolutes Verwertungsverbot bei in einem Krankenzimmer mittels akustischer

    Demgegenüber werden z. B. Unterkunftsräume eines Soldaten oder Polizeibeamten, Personenkraftwagen (vgl. BGH - Ermittlungsrichter - NStZ 1998, 157) oder Hafträume in einer Justizvollzugsanstalt (vgl. BVerfG NJW 1996, 2643; BGHSt 44, 138) nicht als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG angesehen.
mehr
  • BGH, 17.07.2009 - V ZR 95/08  

    Verfahrensrecht - Müssen Dritte Begutachtung ihres Grundstücks dulden?

    Der Gesetzgeber hat sich bei der Bestimmung der Reichweite der in § 144 Abs. 1 Satz 3 ZPO normierten Duldungspflicht an dem Wohnungsbegriff des Art. 13 GG orientiert (vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 79), der weit - im Sinne einer Abschirmung der Privatsphäre in räumlicher Hinsicht - auszulegen ist 7 (vgl. BVerfGE 32, 54, 72 ; 75, 318, 328 ; 89, 1, 12 ; 97, 228, 265 ; 109, 279, 309; BGHSt 44, 138, 140 ; BGH, Beschl. v. 14. März 1997, 1 BGs 65/97, NJW 1997, 2189; Papier in Maunz/Dürig, GG [2009], Art. 13 Rdn. 10 f. m.w.N.; wohl ebenso für § 144 ZPO Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 144 Rdn. 25).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08  

    Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige des Beschuldigten (Umgehung des

    Diese Vermutung lässt sich auf die vorliegende Situation - Gespräch eines Angehörigen mit einem Dritten in einem Pkw - nicht übertragen (vgl. auch BGHSt 44, 138 ).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10  

    Verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten durch getarnten Polizeibeamten

    In das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des Angeklagten wurde nicht eingegriffen; der Besucherraum der JVA unterfällt nicht dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (BGHSt 44, 138; 53, 294, 300 Tz. 17).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00  

    Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum.

    Soweit sie zulässigerweise (vgl. BGH NStZ 1999, 145, 146 insoweit in BGHSt 44, 138 nicht abgedruckt) die Ablehnung von Beweisanträgen der Staatsanwaltschaft rügen, sind sie aus den Erwägungen zu vorstehend I. 1. b), c) und d) nicht begründet.
  • BGH, 19.04.2007 - 4 StR 23/07  

    Rechtskräftiger Freispruch bei Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs eines

    Die zulässig (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3) erhobene Verfahrensrüge, die sich gegen die Ablehnung eines Beweisantrags der Staatsanwaltschaft auf Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens zum Beweis der Glaubhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin wendet, ist unbegründet.
  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08  

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser

    Als Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG sind alle Räume einzustufen, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschottung entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind (BGH, Urteil vom 24.07.1998, 3 StR 78/98, BGHSt 44, S. 138, 140).
  • BVerwG, 10.03.2009 - 2 WDB 3.08  

    Durchsuchungsbeschluss; Beschlagnahmebeschluss; Antrag; Vorermittlungen;

    28 (2) Vorliegend kann offenbleiben, ob Gemeinschaftsunterkünfte von Soldaten vom Begriff "Wohnung" des Art. 13 Abs. 1 GG erfasst werden, was in Rechtsprechung und im Fachschrifttum umstritten ist (vgl. Hermes, in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2004, Art. 13 Rn. 18; verneinend: BGH, Urteil vom 24. Juli 1998 3 StR 78/89 NJW 1998, 3284 ; Papier, in: Maunz/Dürig, GG, Stand Oktober 2008, Art. 13 Rn. 10; Hömig, GG, 8. Aufl. 2007, Art. 13 Rn. 5; bejahend: Berkemann, in: AK-GG, 3. Aufl. 2001, Art. 13 Rn. 45; Walz in: Walz/Eichen/Sohm, SG, 2006, § 18 Rn. 14, wohl auch Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 8. Aufl. 2008, § 18 Rn. 3a, anders noch 7. Aufl. Rn. 3).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 217/11  

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines fremden Beweisantrags

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