Rechtsprechung
| BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01 |
Gefahrtier-Verordnung
Art. 20 Abs. 1, Abs. 3, 28 Abs. 1 GG, bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Polizeibehörden in Form einer Rechtsverordnung aufgrund der polizeilichen Generalermächtigung (Polizeiverordnung, vgl. für Baden-Württemberg § 10 PolG);
zur Abgrenzung zwischen Gefahr und Gefahrenverdacht einerseits und konkreter und abstrakter Gefahr andererseits (vgl. für Baden-Württemberg §§ 1, 3, 10 PolG), Begriff der Gefahrenvorsorge;
hier: Maßnahmen gegen die Haltung von sog. "Kampfhunden" können nur durch den Gesetzgeber, nicht durch die Exekutive (Regierung/Verwaltung) erfolgen (Parlamentsvorbehalt, vgl. für Baden-Württemberg Art. 58 Verf)
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und 2 Satz 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 14, 20 Abs. 1 und 3, Art. 28 Abs. 1; BGB §§ 139, 833; StGB §§ 13, 211 ff., 223 ff.; NGefAG §§ 2, 11, 55; VwGO §§ 42, 47, 113
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenvorsorge; Gefahrenverdacht; Bestimmtheitsgrundsatz; Gesetzesvorbehalt; Rechtsstaatsprinzip; Demokratieprinzip. - Bundesverwaltungsgericht
- Alpmann Schmidt
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, 2 S. 1, Art. 3 Abs. 1 Art. 14, 20 Abs. 1, 3 Art. 28 Abs. 1 ; BGB §§ 139, 833; StGB §§ 13, 211 ff., 223 ff.; NGefAG §§ 2, 11, 55 ; VwGO §§ 42, 47, 113
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Allgemeines Polizeirecht - Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenvorsorge; Gefahrenverdacht; Bestimmtheitsgrundsatz; Gesetzesvorbehalt; Rechtsstaatsprinzip; Demokratieprinzip
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenvorsorge; Gefahrenverdacht; Bestimmtheitsgrundsatz; Gesetzesvorbehalt; Rechtsstaatsprinzip; Demokratieprinzip.
Kurzfassungen/Presse (4)
- tierschutz-urteile (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hunde; Kampfhunde
- finanztip.de (Kurzinformation)
Niedersächsische Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt
- kommunen-in-nrw.de (Zusammenfassung)
Niedersächsische Gefahrtierverordnung nichtig
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Zugehörigkeit eines Hundes zu einer Rasse ist kein Kriterium für dessen Gefährlichkeit
Sonstiges
- Bundesverwaltungsgericht (Terminmitteilung)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 4233/00
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 116, 347
- BVerwGE 116, 358
- DVBl 2002, 1562
- NVwZ 2003, 95
- DÖV 2003, 81
Wird zitiert von ... (126)
- BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03 Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (BVerwGE 116, 347) eine solche Ermächtigung als nicht ausreichend zum Erlass von verordnungsrechtlichen Regelungen in Anknüpfung an einen bloßen Gefahrenverdacht erachtet.
13 Sie führt aus: Der Kläger könne sich zur Begründung seiner Ansicht nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 berufen.
23 Aus der landesgesetzlichen Übernahme des überkommenen Gefahrenbegriffs folgt, wie der Senat in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (BVerwGE 116, 347) im Einzelnen ausgeführt hat, nicht nur die Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung in § 26 POG, sondern darüber hinaus auch eine Begrenzung ihrer Reichweite.
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (…a.a.O. S. 355 f.) hervorgehoben, dass bei der Beurteilung der Rechtsgültigkeit von Verordnungen, die der Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren dienen, auf das vom Verordnungsgeber tatsächlich verwirklichte Regelungskonzept abzustellen ist und nicht auf ein Konzept, das möglicherweise im Einklang mit der gesetzlichen Verordnungsermächtigung hätte verwirklicht werden können.
Der erkennende Senat geht seit seinem Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (…a.a.O.) in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse oder einer entsprechenden Kreuzung allein nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten lässt, dass von den Hundeindividuen Gefahren ausgehen.
Namentlich hat der Gesetzgeber die etwaige Einführung so genannter Rasselisten selbst zu verantworten (Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 a.a.O. S. 355).
Somit hat es sich zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (…a.a.O.) nicht etwa nur unter tatsächlichen Gesichtspunkten, sondern bereits im rechtlichen Ansatz in Widerspruch gesetzt.
Dazu hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (…a.a.O. S. 354 f.) ausgeführt: "Dem die erhöhte Besteuerung von so genannten Kampfhunden betreffenden Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2000 BVerwG 11 C 8.99 (BVerwGE 110, 265) liegt keine andere Beurteilung der Gefährdungslage zugrunde.
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08
Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum
Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und Gesundheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. nur Senatsurteil vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 -, VBlBW 2008, 134 f., BVerwG, Urteil vom 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347 , jeweils m.w.N.).Der Gefahrenbegriff ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.07.2002, a.a.O.) dadurch gekennzeichnet, dass aus gewissen gegenwärtigen Zuständen nach dem Gesetz der Kausalität gewisse andere Schaden bringende Zustände und Ereignisse erwachsen werden.
Diese lässt sich auch nicht dahingehend erweiternd auslegen, dass der Exekutive eine "Einschätzungsprärogative" in Bezug darauf zugebilligt wird, ob die vorliegenden Erkenntnisse die Annahme einer abstrakten Gefahr rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, a.a.O.).
Die abstrakte Gefahr unterscheidet sich dabei von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose oder, so das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 03.07.2002, a.a.O.), durch die Betrachtungsweise: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen.
Ist die Behörde mangels genügender Erkenntnisse über die Einzelheiten der zu regelnden Sachverhalte und/oder über die maßgeblichen Kausalverläufe zu der erforderlichen Gefahrenprognose nicht im Stande, so liegt keine Gefahr, sondern - allenfalls - eine mögliche Gefahr oder ein Gefahrenverdacht vor (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, a.a.O.).
Die Antragsgegnerin ist als kommunale Verordnungsgeberin an die Vorgaben des § 10 Abs. 1 PolG gebunden; ein Erprobungsspielraum bei der Beurteilung, ob die bisherigen Erkenntnisse eine abstrakte Gefahr belegen oder nicht, kommt ihr nicht zu (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, a.a.O., S. 95 f. ; a.A. Faßbender, Alkoholverbote durch Polizeiverordnungen: per se rechtswidrig?, NVwZ 2009, 563 f.).
Eine derart weitreichende Bewertungs- und Entscheidungskompetenz steht der Polizeibehörde nicht zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, a.a.O.).
- BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 22.03 8 Zur Begründung der vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revision des Klägers wird ausgeführt, die streitgegenständliche Untersagungsverfügung könne aus den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (BVerwGE 116, 347) genannten Gründen nicht in rechtmäßiger Weise auf § 1 Abs. 1, §§ 26, 27 POG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 GefAbwV gestützt werden.
21 Aus der landesgesetzlichen Übernahme des überkommenen Gefahrenbegriffs folgt, wie der Senat in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (BVerwGE 116, 347) im Einzelnen ausgeführt hat, nicht nur die Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung in § 26 POG, sondern darüber hinaus auch eine Begrenzung ihrer Reichweite.
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (…a.a.O. S. 355 f.) hervorgehoben, dass bei der Beurteilung der Rechtsgültigkeit von Verordnungen, die der Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren dienen, auf das vom Verordnungsgeber tatsächlich verwirklichte Regelungskonzept abzustellen ist und nicht auf ein Konzept, das möglicherweise im Einklang mit der gesetzlichen Verordnungsermächtigung hätte verwirklicht werden können.
Der erkennende Senat geht seit seinem Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (…a.a.O.) in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse oder einer entsprechenden Kreuzung allein nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten lässt, dass von den Hundeindividuen Gefahren ausgehen.
Namentlich hat der Gesetzgeber die etwaige Einführung so genannter Rasselisten selbst zu verantworten (Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 a.a.O. S. 355).
Somit hat es sich zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (…a.a.O.) nicht etwa nur unter tatsächlichen Gesichtspunkten, sondern bereits im rechtlichen Ansatz in Widerspruch gesetzt.
Dazu hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 BVerwG 6 CN 8.01 (…a.a.O. S. 354 f.) ausgeführt: "Dem die erhöhte Besteuerung von so genannten Kampfhunden betreffenden Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2000 BVerwG 11 C 8.99 (BVerwGE 110, 265) liegt keine andere Beurteilung der Gefährdungslage zugrunde.
- OVG Saarland, 31.03.2004 - 2 N 2/03
Gültigkeit der §§ 3 Abs 1, 6 Abs 1 S 1 und Abs 3 der …
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gesetzvorbehalt für Eingriffsmaßnahmen gegenüber Hunden der in § 6 I 1 Polizeiverordnung gelisteten Rassen beziehungsweise des dort aufgeführten Hundetyps (vgl. dessen Urteile vom 3.7.2002 - 6 CN 8.01 - und vom 18.12.2002 - 6 CN 4.01 -) war der Verordnungsgeber der Polizeiverordnung angesichts der bei diesen Hunden festzustellenden Wesenseigenschaften berechtigt, Gefahrerforderungsgriffe im Wege einer Polizeiverordnung festzulegen.etwa die Urteile des BVerwG vom 3.7.2002 - 6 CN 8.01 -, vom 18.12.2002 - 6 CN 4/01 - und vom 20.8.2003 - 6 CN 3.02 - Ausnahmeregelungen für Gebrauchshunde ergeben sich aus § 7 I VO.
Dabei hat sich der Verordnungsgeber von den Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteilen vom 3.7.2002 - 6 CN 8.01 - und vom 18.12.2002 - 6 CN 4.01 - (insoweit Seite 19 f. des amtl. Umdr.) leiten lassen, wonach Maßnahmen der Gefahrerforschung nach den von diesem entwickelten Grundsätzen zur Notwendigkeit einer spezialgesetzlichen Regelung für Maßnahmen gegenüber den hier fraglichen Hunden im Rahmen der Aufstellung eines verordnungsrechtlichen Gefahrermittlungsprogramms auf der Grundlage der polizeirechtlichen Verordnungsermächtigung eine Berechtigung bestehen kann, wenn die konkrete Ermächtigungsnorm eine ausreichende Rechtsgrundlage hierfür darstellt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in mehreren Entscheidungen betreffend vergleichbare Rechts- bzw. Polizeiverordnungen zum Schutze von gefährlichen Hunden anderer Bundesländer vgl. die Urteile vom 3.7.2002 - 6 CN 8.01 - (Niedersachsen), vom 18.12.2002 - 6 CN 1.02 - (Schleswig-Holstein), vom 18.12.2002 - 6 CN 4.01 - (Mecklenburg-Vorpommern), vom 20.8.2003 - 6 CN 3.02 - (Brandenburg) speziell mit der Anknüpfung der polizeirechtlichen Gefahr an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse bzw. einen bestimmten Hundetyp - letztlich allesamt sogenannte Kampfhunde - befasst und insbesondere in den Fällen, in denen die gesetzliche Verordnungsermächtigung den Erlass von (Polizei-)Gefahrenabwehrverordnungen an das Vorliegen einer abstrakten Gefahr knüpft, klargestellt, dass darauf beruhende Verordnungen, die an einen bloßen Gefahrenverdacht anknüpfen, durch die Ermächtigung nicht gedeckt sind und der Vorbehalt des Gesetzes eingreift.
etwa das Urteil vom 3.7.2002 - 6 CN 8.01 -, S. 15-19 des amtl.
Damit trägt der Antragsgegner der weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 3.7.2002 - 6 CN 8.01 -, S. 19 f. des amtl.
- OVG Thüringen, 26.04.2007 - 3 N 699/05
Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; ordnungsbehördliche Verordnung; Leinenzwang; …
Dabei liegt es im Wesen von Prognosen, dass die vorhergesagten Ereignisse wegen anderer als der erwarteten Geschehensabläufe ausbleiben können (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 = DVBl. 2002, 1562 = DÖV 2003, 81 = NVwZ 2003, 95 zur vergleichbaren niedersächsischen Generalermächtigung des § 55 NGefAG m. w. N.).Vielmehr ist es Sache des zuständigen Gesetzgebers, - unter Abwägung der widerstreitenden Interessen - sachgebietsbezogen darüber zu entscheiden, ob, mit welchem Schutzniveau und auf welche Weise Schadensmöglichkeiten vorsorgend entgegen gewirkt werden soll, die nicht durch ausreichende Kenntnisse belegt, aber auch nicht auszuschließen sind, und die Rechtsgrundlagen für entsprechende Grundrechtseingriffe zu schaffen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - a. a. O., m. w. N.).
Dementsprechend geht die überwiegende Rechtsprechung ohne weiteres vom Bestehen einer abstrakten Gefahr bei frei umherlaufenden Hunden wegen der von ihnen ausgehenden Verletzungsgefahren aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 1989 - 1 S 3107/88 - ESVGH 39, 288 = DVBl. 1989, 1007 = NVwZ-RR 1990, 16 m. w. N.; OVG Berlin, Urteil vom 11. September 1992 - 2 B 3/90 - LKV 1993, 169 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2006 - 7 C 10539/06 - DÖV 2007, 82 m. w. N.; dazu wohl auch neigend: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - a. a. O.; a. A. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 11 KN 38/04 - NordÖR 2005, 179).
Das gilt insbesondere für die Aussage des Gerichts, es sei nicht offenkundig, dass von Hunden im Allgemeinen und von solchen bestimmter Größe und Beißkraft in erhöhtem Maße eine abstrakte Gefahr im Sinne des allgemeinen Sicherheitsrechts ausgehe (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - a. a. O.).
Es hat insoweit in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - a. a. O. näher ausgeführt:.
Diese Rechtsprechung beruht wohl auf einem Missverständnis der Maßgaben des in Bezug genommenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 -(…a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LB 299/02
Zur Erhebung erhöhter Steuern für sog. "Kampfhunde"; Bordeaux-Dogge; Hundesteuer; …
Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zur Niedersächsischen "Gefahrtierverordnung" (von 2000) vom 3. Juli 2002 (u.a. BVerwGE 116, 347) komme der Sache auch grundsätzliche Bedeutung zu.Im Zuge der Überprüfung (landesrechtlicher) Hunde-Polizeiverordnungen hat sich nunmehr die (in BVerwGE 110, 265/274 zwar genannte, aber letztlich konsequenzenlose) Erkenntnis durchgesetzt, dass sich "aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder gar einer entsprechenden Kreuzung allein ... nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten" lässt, "dass von Hundeindividuen Gefahren ausgehen" (BVerwG, Urteil vom 3.7.02, 6 CN 8.01, BVerwGE 116, 347/354).
In seinem o.g. Urteil vom 3. Juli 2002 hat es im Hinblick auf seine "Kampfhundesteuer"-Entscheidung vom 19. Januar 2000 (E 110, 265) insoweit lediglich gemeint (BVerwGE 116, 347/354), dass der jetzigen Entscheidung "keine andere Beurteilung der Gefährdungslage zugrunde(liege)" als der aus dem Jahre 2000.
Nach Ergehen des Urteils BVerwGE 116, 347 ist sie auch im Übrigen, d.h. bezüglich der aufgeführten "gefährlichen Hunde" selbst, ersatzlos aufgehoben worden (Verordnung vom 13.2.03, GVBl. S. 124).
Dem Satzungsgeber, auch wenn ihm ein größerer Entscheidungsspielraum zusteht als einem Verordnungsgeber (BVerwGE 116, 347/355), darf insoweit nicht mehr an Spielraum eingeräumt werden, als dem Gesetzgeber.
- BVerwG, 10.11.2004 - 6 BN 3.04
Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenverdacht; Gefahrenvorsorge; so genannte …
Dagegen darf er die Festlegung der einzelnen in die Liste aufzunehmenden Hunderassen dem Verordnungsgeber überlassen (wie Urteil vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347).a) Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Urteil (S. 27, 3. Absatz) die Auffassung vertreten, der verfassungsrechtliche Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit verwehre es dem Gesetzgeber des § 71 a Abs. 1 HSOG nicht, in der gesetzlichen "Ermächtigung zum Erlass belastender Verwaltungsakte in gewissem Umfang Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden und der Exekutive hinsichtlich der auf ein hinreichend bestimmt umrissenes Gesetzesziel zu treffende Maßnahmen zu überlassen." Damit weiche das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 5.01, 6.01, 7.01 und 8.01 - (BVerwGE 116, 347), vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 6 CN 1.02, 3.01 und 4.01 - und vom 20. August 2003 - BVerwG 6 CN 2.02 - ab.
Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - in konsequenter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips sowie polizeirechtlicher Grundsätze - ausgeführt, "... dass nach Bestehen dieses (Wesens-)Tests keine weiteren Anforderungen an die Hundehaltung gestellt werden, weil dann der Gefahrenverdacht ausgeräumt ist".
Bei der zitierten Textstelle im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 handelt es sich um die vom beschließenden Senat verworfene Auslegung einer bestimmten Regelung in der damals gültigen Fassung der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung unter dem Gesichtspunkt eines Gefahrerforschungseingriffs (Urteil vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - a.a.O. S. 357).
Der Senat hat in diesem Urteil lediglich im Anschluss an seine bisherige ständige Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 116, 347) ausgeführt, dass verordnungsrechtliche Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren, die an die Zugehörigkeit der Hunde zu bestimmten Rassen anknüpfen, nicht auf die polizeiliche Generalermächtigung gestützt werden können, sondern einer speziellen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedürfen; da derartige Regelungen nicht der Gefahrenabwehr, sondern der Gefahrenvorsorge dienten, müsse die Einführung von so genannten Rasselisten vom Gesetzgeber selbst verantwortet werden.
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde …
Erforderlich sei vielmehr eine Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers in einem besonderen Gesetz (vgl. BVerwGE 116, 347 ; Urteile vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 6 CN 3.01 und 6 CN 1.02 - ).Zwar bestand auch in der mündlichen Verhandlung Einigkeit darüber, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand allein aus der Zugehörigkeit eines bestimmten Hundes zu einer bestimmten Rasse nicht auf seine Gefährlichkeit geschlossen werden kann (ebenso schon BVerwGE 116, 347 ).
- VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier Mischling trotz …
Der kommunale Satzungsgeber ist verpflichtet, das Gefahrenpotenzial derjenigen Hunderassen, die einer erhöhten Hundesteuer (unwiderleglich) unterworfen werden, "im Auge zu behalten" und die neuere fach-wissenschaftliche Erkenntnislage zu berücksichtigen (…im Anschluss an BVerwG Urt. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, BVerwGE 110, 265 = NVwZ 2000, 929 und Beschl. v. 03.07.2002 - 6 CN 8/01-, NVwZ 2003, 95).Indem er sich für seine Rechtsansicht insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2002 (- 6 CN 8/01 -, NVwZ 2003, 95) beruft, übersieht er, dass es dort nicht um das Kommunalabgabenrecht (Hundesteuer), vielmehr um das Gefahrenabwehrrecht, also das klassische Polizeirecht ging.
Gerade die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2002 (a.a.O.) weist im übrigen nachdrücklich auf den Unterschied zwischen allgemeinem Ordnungsrecht und Abgabenrecht hin.
Genügte das zu erkennende "Besorgnispotenzial" somit nicht für den Erlass einer Polizeiverordnung, so stellt das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.) dem ausdrücklich die Rechtslage im Kommunalabgabenrecht gegenüber.
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner späteren Entscheidung vom 03.07.2002 (a.a.O.) noch bemerkt:.
- OVG Niedersachsen, 27.01.2005 - 11 KN 38/04
Gefahr, abstrakte; Hundeverordnung; Leinenzwag
Sollen Risiken bekämpft werden, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren liegen, erfordert dieses eine Risikobewertung, die den Polizei- und Ordnungsbehörden auf der Grundlage des § 55 Nds. SOG nicht zusteht (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 3.7.2002 - 6 CN.01 - DVBl. 2002, 1562).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 3.7. 2002 - 6 CN 8.01 -, DVBl. 2002, 1562) sei für die Feststellung einer abstrakten Gefahr zwingend erforderlich, dass die Prognose des Schadenseintritts in tatsächlicher Hinsicht genügend abgesichert ist.
2002 (6 CN 8.01 - DVBl. 2002, 1562 zu OVG Lüneburg, Urt. v. 30.5. 2001 - 11 K 4233/00 - Gefahrtierverordnung) ausgeführt: .
Schon im Zusammenhang mit der Gefahrtierverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 3.7. 2002, a. a. O.) darauf hingewiesen, dass sich aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder einer entsprechenden Kreuzung allein nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten lasse, dass von den Hundeindividuen Gefahren ausgingen.
2002 (a. a. O.) dargelegt hat.
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung
- BVerwG, 24.01.2008 - 6 BN 2.07
- VGH Hessen, 27.01.2004 - 11 N 520/03
Vermutung der Gefährlichkeit von Hunderassen bzw. -gruppen bei Vorliegen …
- BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 40.05
- BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 1.02
Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig
- BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 2.02
Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2007 - 5 A 1.06
Brandenburgische Hundehalterverordnung rechtmäßig
- BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 4.01
Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig
- BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 3.01
- BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 5.02
Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02
Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt
- BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 3.02
Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig
- BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2004 - 10 S 2237/02
Umweltrecht - Ortsrechtliche Immissionsschutzvorschriften noch zulässig?
- BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg unwirksam
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2003 - 12 A 11658/02
Polizeirecht, Hund, Kampfhund, gefährlicher Hund, Staffordshire Bullterrier, …
- VG Aachen, 13.08.2008 - 6 K 545/08
Stacheldraht an Grundstücken in der Stadt Wegberg nur bei konkreter Gefahr für …
- VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03
Verfassungswidrige Kampfhundeverordnung wegen fehlender Übergangsfrist zur …
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …
- BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2925/04
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 263/07
- VG Köln, 03.02.2010 - 20 L 88/10
Gericht stoppt Kölner Glasverbot an Karneval
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2002 - 6 C 10609/02
Kampfhund, Kampfhundesteuer, Hundehalter, Hund, Hunderasse, gefährlicher Hund, …
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2924/04
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2926/04
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 2720/06
Normenkontrollverfahren gegen den in einer Polizeiverordnung geregelten …
- VG Münster, 25.02.2009 - 9 K 1132/07
- BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06
Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche …
- VG Münster, 08.08.2007 - 9 K 3426/04
Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 1 S 411/03
Ermächtigungsgrundlage für HuV BW - polizeiliche Generalklausel
- VG Köln, 04.02.2010 - 20 L 109/10
Weitere Entscheidungen zum Kölner Glasverbot an Karneval
- VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
Kölner Glasverbot an Karneval 2010 war rechtswidrig
- OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11
Zuständigkeit für weitere sofortige Beschwerde gegen Polizeigewahrsam nach dem …
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 1 S 2256/07
Verbot der Prostitution wirksam?
- VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11
Streitige Allgemeinverfügung betreffend eine Sperrzone für das Mitführen und den …
- VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 2292/02
Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte in sog. "Rasseliste" aufgeführte …
- VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
Kölner Glasverbot an Karneval 2010 war rechtswidrig
- VG Berlin, 21.04.2005 - 11 A 925.04
Maulkorbzwang für "Kampfhunde" rechtmäßig
- BVerwG, 01.04.2004 - 6 BN 2.03
- VG Köln, 04.02.2010 - 20 L 114/10
Weitere Entscheidungen zum Kölner Glasverbot an Karneval
- VG Köln, 04.02.2010 - 20 L 113/10
Weitere Entscheidungen zum Kölner Glasverbot an Karneval
- VG Köln, 04.02.2010 - 20 L 115/10
Weitere Entscheidungen zum Kölner Glasverbot an Karneval
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 5 A 1.08
Normenkontrolle; genereller Leinenzwang für Hunde, - im gesamten Gebiet einer …
- VG Gießen, 26.07.2004 - 10 E 1882/04
Hundehalteerlaubnis; Verlängerung; Wesensprüfung; Wiederholung
- OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05
Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage
- VG Sigmaringen, 17.05.2004 - 8 K 1499/03
Wiederholung der Verhaltensprüfung nach der Kampfhundeverordnung
- VGH Hessen, 14.03.2006 - 11 UE 1426/04
Kreuzung einer als gefährlich eingestuften Hunderasse als "gefährlicher Hund" im …
- OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
Einführung derKostendämpfungspauschale für Beamte und Richter ist rechtmäßig
- VGH Hessen, 04.03.2010 - 8 A 265/09
Wohnrecht - Genehmigung zum Halten von Giftschlangen in einer Privatwohnung
- OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2003 - 2 L 149/02
- VGH Hessen, 13.06.2006 - 11 UE 3367/04
Vermutung der Gefährlichkeit von Hunderassen bzw. -gruppen bei Vorliegen …
- StGH Hessen, 10.12.2007 - P.St. 2016
§ 68 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes und § 86 Abs. 3 des Hessischen …
- OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 5.05
Unzulässige Baugenehmigungsgebühren
- VGH Bayern, 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497
Hundesteuer; Kampfhund; Bullmastiff; erhöhter Steuersatz; dynamische Verweisung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 C 10539/06
Abstrakte Gefahr, Anleinzwang, Bebauung, bebaute Ortslage, Bestimmtheit, …
- OVG Hamburg, 18.08.2008 - 4 Bs 72/08
Untersagung der Hundehaltung; Kampfhunde; Mischlinge; Rassenliste
- SG Reutlingen, 05.06.2007 - S 2 U 1791/06
Gewährung von Nachlässen und Auferlegung von Zuschlägen in der gesetzlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 92/05
Tierseuchenkasse; Beitragspflicht; konkurrierende Gesetzgebung
- BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 33.08
Auslandsverwendungszuschlag; besondere Verwendung im Ausland; einheitliche …
- OVG Hamburg, 04.06.2009 - 4 Bf 213/07
Rechtswidrigkeit der öffentlichen Fahndung nach Personen mit deren Fotos
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 6.01
Niedersächsische Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 35.05
Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde durch gemeindliche Satzung verstößt …
- OLG Dresden, 07.02.2007 - Ss OWi 395/06
Hundeleine
- OVG Hamburg, 26.06.2009 - 1 Bf 190/07
Beamtenrechtliche Beihilfe; Kostendämpfungspauschale; Gleichbehandlung; …
- VG Osnabrück, 12.12.2011 - 6 B 96/11
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes …
- VG Düsseldorf, 19.02.2003 - 25 K 1546/02
- OLG Dresden, 07.02.2007 - Ss OWi 301/06
Hundeleine
- OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06
Hundeleine
- BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 35.08
Auslandsverwendungszuschlag nach dem Tagessatz der Stufe 4 für einen an einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 7 A 10723/09
Abstammung; Ähnlichkeit; American Staffordshire Terrier; Anleinzwang; Anspruch; …
- BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
Beurteilung der Gefährlichkeit von Hunden bestimmter Rassen; Gefährlichkeit von …
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 39.10
Anlasslose Auskunftserhebung; Auskunftsbescheid; Befugnisnorm; effet utile; …
- VGH Bayern, 09.11.2010 - 10 BV 06.3053
Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt …
- VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
"Kampfhunde"Steuer; Wiedereinsetzung; Hundesteuer; Rasseliste; Beleihung; …
- VG Düsseldorf, 19.02.2003 - 25 K 1610/02
- OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 6.05
Baugebührenordnung Berlin teilweise nichtig
- VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 03.3360
Verfügung gegen das Aufstellen von Altkleidercontainern
- OLG Dresden, 07.02.2007 - Ss OWi 188/06
Hundeleine
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - 20 A 1661/06
Restmüll-Verpressen oder -Nachsortieren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 20 B 180/08
Nachsortieren von Restmüll
- VG Düsseldorf, 05.02.2010 - 25 K 6307/09
Hundesteuerrecht
- VG Braunschweig, 18.05.2004 - 5 B 89/04
Hundesteuer; hier: für "Kampfhund"; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund; …
- OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 3 Abs. 2 NHundG; Hund: …
- BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 36.08
Möglichkeit der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung der …
- BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 39.08
Zuordnung einer Auslandsmission zu einer Belastungsstufe auf Grundlage der …
- BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 37.08
Auslandsverwendungszuschlag nach dem Tagessatz der Stufe 4 für einen an einer …
- BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 40.08
Auslandsverwendungszuschlag nach dem Tagessatz der Stufe 4 für einen an einer …
- BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 34.08
Festzetzung der Belastungsstufe 4 gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 AuslVZV für die …
- BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 38.08
Auslandsverwendungszuschlag nach dem Tagessatz der Stufe 4 für einen an einer …
- OVG Niedersachsen, 03.03.2010 - 11 LA 480/09
Zuteilung einer Hausnummer
- BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11
Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit
- OLG Koblenz, 22.01.2003 - 1 Ss 221/02
Rechtsbeschwerde, Zulassung, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Rechtsfortbildung, …
- VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für …
- KG, 07.06.2004 - 5 Ws (B) 179/03
- VG Gelsenkirchen, 22.06.2005 - 16 K 668/02
- VG Dresden, 31.01.2007 - 14 K 2097/03
"Paintball"-Spiele und die Menschenwürde
- VG Düsseldorf, 02.03.2007 - 25 K 5562/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2007 - 5 A 83/07
- VG Düsseldorf, 05.02.2010 - 25 K 8335/09
Hundesteuerrecht
- VG Düsseldorf, 26.04.2010 - 25 K 471/10
Höherbesteuerung eines Hundes der Rasse Rottweiler Evaluationsverpflichtung der …
- OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09
Importverbot für Bullterrier
- OLG Düsseldorf, 27.01.2003 - 2b Ss OWi 327/01
- VG Oldenburg, 16.03.2004 - 2 A 2330/01
Hundesteuer für einen Kampfhund; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund; …
- VG Karlsruhe, 28.10.2004 - 2 K 2015/03
Verhängung von Auflagen gegen Hundehalter
- BVerwG, 04.10.2005 - 10 B 76.05
- VG Minden, 19.01.2007 - 11 K 3069/06
- OVG Sachsen, 18.01.2011 - 3 C 15/09
Normenkontrollverfahren, Leinen- und Maulkorbzwang in einer kommunalen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2011 - 5 A 1.10
Normenkontrolle; Gemeindeordnung; ordnungsbehördliche Verordnung; genereller …
- VG Stuttgart, 29.11.2002 - 1 K 5052/02
Eigenschaft als Kampfhund nach erfolgreicher Verhaltensprüfung und fehlende …
- VG Lüneburg, 21.07.2004 - 5 A 119/03
Hundesteuer für gefährliche Hunde; Hundesteuer
- VG Lüneburg, 10.11.2005 - 2 A 242/05
Zur Frage des Billigkeitserlasses bei Steuern für "gefährliche" Hunde; …
- VG Hamburg, 24.09.2009 - 3 K 2483/07
Zur Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Maßnahme gegen einen rassebedingt …
- KG, 07.06.2004 - 5 Ws 179/03
