Rechtsprechung
Gericht
BVerwG
Datum
03.07.2002
Aktenzeichen
6 CN 8.01
Dazu im Internet
dejure.org
Gefahrtier-Verordnung
Art. 20 Abs. 1, Abs. 3, 28 Abs. 1 GG, bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Polizeibehörden in Form einer Rechtsverordnung aufgrund der polizeilichen Generalermächtigung (Polizeiverordnung, vgl. für Baden-Württemberg § 10 PolG);
zur Abgrenzung zwischen Gefahr und Gefahrenverdacht einerseits und konkreter und abstrakter Gefahr andererseits (vgl. für Baden-Württemberg §§ 1, 3, 10 PolG), Begriff der Gefahrenvorsorge;
hier: Maßnahmen gegen die Haltung von sog. "Kampfhunden" können nur durch den Gesetzgeber, nicht durch die Exekutive (Regierung/Verwaltung) erfolgen (Parlamentsvorbehalt, vgl. für Baden-Württemberg Art. 58 Verf)
Fundstellen
BVerwGE 116, 347
DVBl 2002, 1562
NVwZ 2003, 95
DVBl 2002, 1562
NVwZ 2003, 95
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