Rechtsprechung
| BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97 |
Gefechtsfeldradarunteroffizierin
Zur Auslegung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG aF ("... Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten.");
Art. 100 GG, § 80 Abs. 2 BVerfGG, Begründungsanforderungen für eine Vorlage im Verfahren der konkreten Normenkontrolle, "Auseinandersetzung mit herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung"
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wehrdienst für Frauen
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unzulässige Vorlage zur Frage "Frauen im Truppendienst der Bundeswehr"
Verfahrensgang
- TDG Nord, 20.06.1997 - N 7 BLa 1/97
- BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 57
- NVwZ 1998, 170
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02
Anwendbarkeit von § 20 Abs 4 Nr 2 AuslG 1990 auf im Bundesgebiet geborene Kinder …
Denn die Vorlagefrage ist nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu: BVerfG Kammer-Beschluss vom 5.9.1997, NVwZ 1998, 170), da sich der angefochtene Bescheid aus anderen Gründen als rechtswidrig erweist. - VG Stuttgart, 26.06.2003 - 8 K 642/02
Frage der Verfassungsmäßigkeit wegen Anknüpfung an das Aufenthaltsrecht der …
Voraussetzung für eine sog. Richtervorlage nach § 100 GG ist, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 05.09.1997, NVwZ 1998, 170 ff.).
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